Hannah Wirtz
June 12, 2025
11
min
Wärmepumpe
Grundlagen

Gebäudeenergiegesetz( GEG) 2025: Alles was Sie zum Heizungsgesetz wissen sollten

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024, auch als "Heizungsgesetz" bekannt, revolutioniert die deutsche Wärmewende durch die verbindliche 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe für neue Heizungsanlagen. Seit dem 1. Januar 2024 müssen neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen – ein Meilenstein auf dem Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045.

Die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes etabliert Deutschland als Vorreiter der europäischen Energiewende im Gebäudesektor und verknüpft erstmals systematisch die kommunale Wärmeplanung mit individuellen Heizungsentscheidungen. Durch gestaffelte Übergangsfristen schafft das GEG 2024 eine planbare Transformation der deutschen Heizungslandschaft.

Inhaltsverzeichnis

Was ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG)?

Definition und rechtliche Grundlagen

Das Gebäudeenergiegesetz trat am 1. November 2020 als Nachfolger des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) in Kraft. Die letzte bedeutende Überarbeitung erfolgte zum 1. Januar 2024 und wird daher als "Heizungsgesetz" bezeichnet.

Das Gesetz gilt grundsätzlich für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt werden, sofern die jährliche Nutzungsdauer mindestens vier Monate beträgt. Ausgenommen sind: Gewächshäuser, Stallanlagen, unterirdische Bauten, langanhaltend offen gehaltene Gebäude, Traglufthallen, Zelte oder Gebäude, die religiösen Zwecken gewidmet sind.

Zentrale Neuerungen des GEG 2024

  • 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe: Das Herzstück der Gesetzesnovelle verpflichtet zu einem Mindestanteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien bei neu installierten Heizungsanlagen.
  • Technologieoffenheit: Eigentümer können zwischen verschiedenen klimafreundlichen Heiztechnologien wählen, solange der 65-Prozent-Anteil erneuerbarer Energien erreicht wird.
  • Kommunale Wärmeplanung: Als Schlüsselinstrument müssen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern die Wärmeplanung bis Juni 2026, kleinere Gemeinden bis Juni 2028 umsetzen.

GEG-Anwendung: Neubauten vs. Bestandsgebäude

Neubauten – Sofortige Anwendung ab 2024

Neubauten in Neubaugebieten müssen seit dem 1. Januar 2024 unmittelbar die 65-Prozent-Vorgabe für den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen erfüllen. Für sie gelten keine Übergangsfristen oder Ausnahmen. Neubauten außerhalb von Neubaugebieten, etwa in sogenannten Baulücken, unterliegen hingegen denselben Regelungen wie Bestandsgebäude. Diese Gleichstellung soll eine bessere Abstimmung mit der kommunalen Wärmeplanung ermöglichen.

Bestandsgebäude – Gestaffelte Übergangsfristen

Die GEG-Vorgaben für Bestandsgebäude treten abhängig vom Fortschritt der kommunalen Wärmeplanung gestaffelt in Kraft. In Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern gelten die neuen Vorgaben nach Veröffentlichung des jeweiligen kommunalen Wärmeplans, spätestens jedoch ab dem 30. Juni 2026. In kleineren Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern greifen die Regelungen ebenfalls nach Veröffentlichung des Wärmeplans, spätestens jedoch ab dem 30. Juni 2028.

Zulässige Heizungstechnologien nach GEG 2024

Wärmepumpen – Die Standardlösung

Elektrische Wärmepumpen gelten als zentrale Lösung für die Einhaltung der GEG-Vorgaben. Sie erfüllen die Anforderungen automatisch, ohne dass zusätzliche Nachweise erbracht werden müssen. Es stehen verschiedene Wärmepumpentechnologien zur Verfügung: Luft-Wasser-Wärmepumpen zeichnen sich durch ihre flexible Einsetzbarkeit und eine vergleichsweise kostengünstige Installation aus. Erdwärmepumpen bieten höchste Effizienz und konstante Leistung über das ganze Jahr hinweg, während Wasser-Wasser-Wärmepumpen bei ausreichender Grundwasserverfügbarkeit ebenfalls eine kontinuierlich hohe Leistung liefern. Für unsanierte Altbauten können Hochtemperatur-Wärmepumpen eine geeignete Lösung darstellen, da sie auch bei hohen Vorlauftemperaturen effizient arbeiten.

Gas- und Ölheizungen unter neuen Bedingungen

Vor dem Einbau einer Gasheizung ist eine verpflichtende Beratung durch Fachleute (Installateure, Schornsteinfeger, Energieberater) erforderlich.

Stufenweise Erhöhung des Erneuerbaren-Anteils:

  • Ab 1. Januar 2029: mindestens 15 Prozent
  • Ab 1. Januar 2035: mindestens 30 Prozent
  • Ab 1. Januar 2040: mindestens 60 Prozent

Alternative Heizungssysteme

Auch alternative Systeme erfüllen unter bestimmten Bedingungen die Anforderungen des GEG. Ein Anschluss an ein Fernwärmenetz entbindet Gebäudeeigentümer von zusätzlichen Auflagen, da die Verantwortung für die Dekarbonisierung beim Netzbetreiber liegt. Hybridheizungen, also die Kombination einer Wärmepumpe mit einem konventionellen System wie einem Gaskessel, können als Übergangslösung eingesetzt werden. Biomasseheizungen sind dann GEG-konform, wenn zertifizierte, nachhaltige Brennstoffe verwendet werden. Solarthermie-Anlagen können in Kombination mit einer Zusatzheizung ebenfalls einen Beitrag zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben leisten.

Bestandsschutz und Übergangsregelungen

Bestehende Heizungen

Für bestehende Heizungen gilt ein vollständiger Bestandsschutz: Bereits installierte Öl- oder Gasheizungen dürfen weiterhin betrieben und bei Defekten repariert werden. Eine Austauschpflicht besteht nur unter bestimmten Bedingungen – konkret bei Heizungen ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik, die älter als 30 Jahre sind. Eine wichtige Ausnahme betrifft Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Gebäude seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen – sie sind von dieser Austauschpflicht ausgenommen.

Übergangsregelungen bei Heizungsausfall

Bei irreparablen Heizungsschäden bietet das GEG pragmatische Lösungen:

  • Einbau einer gebrauchten Gasheizung oder Miet-Gasheizung möglich
  • Übergangsfristen von fünf Jahren
  • Bei Gasetagenheizungen bis zu 13 Jahre Übergangszeit

BEG-Förderung 2025: Finanzielle Unterstützung maximieren

BEG-Förderung 2025

BEG-Förderung 2025: Förderstruktur und Bonus-System

Fördertyp Förderhöhe Voraussetzungen Max. Betrag
Basis- und Bonus-Förderungen
Grundförderung 30% Für alle Gebäudeeigentümer
(einkommensunabhängig)
9.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus + 20% Austausch von Öl-, Gasetagen-, Kohle-, Nachtspeicherheizungen oder 20+ Jahre alten Gas-/Biomasseheizungen gegen Wärmepumpe 6.000 €
Einkommensbonus + 30% Selbstnutzende Hauseigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis max. 40.000 € pro Jahr 9.000 €
Effizienzbonus + 5% Umstieg auf Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel 1.500 €
Maximale Förderbeträge
Förderfähige Kosten - Bei Einfamilienhäusern maximal 30.000 € der Heizungstausch-Kosten 30.000 €
Maximale Gesamtförderung 70% Kombination aller zutreffenden Förderungen 21.000 €
Wichtige Hinweise zur BEG-Förderung:
• Förderungen sind miteinander kombinierbar bis zur Höchstgrenze von 70%
Antragstellung: Vor Beginn der Maßnahme bei der KfW
Auszahlung: Nach Abschluss und Nachweis der Arbeiten
• Förderung gilt für den Heizungstausch, nicht für Reparaturen
• Kombinierbar mit regionalen Förderprogrammen (Prüfung erforderlich)

Antragstellung 2025

KfW als zentrale Anlaufstelle: Die Förderung wird über die KfW abgewickelt. Selbstnutzende Eigentümer von Einfamilienhäusern können die Förderung seit dem 27. Februar 2024 beantragen.

Kontinuität der Förderung: Bundesfinanzminister Kukies bestätigte, dass die Haushaltsmittel 2025 in voller Höhe zur Verfügung stehen und keine Änderungen an der Förderrichtlinie vorgenommen werden.

Vergleich: Heizungstechnologien im Detail

Heizungstechnologien Vergleich - GEG 2024

Vergleich: Heizungstechnologien nach GEG 2024

Technologie GEG-Konformität Investitionskosten Betriebskosten Förderung Besonderheiten
Luft-Wasser-Wärmepumpe Automatisch 15.000-25.000 € 1.200 €/Jahr Bis 21.000 € Flexible Installation
Erdwärmepumpe Automatisch 20.000-35.000 € 900 €/Jahr Bis 21.000 € Höchste Effizienz
Gas-Brennwertheizung ×Ab 2029 bedingt 6.000-12.000 € 2.400 €/Jahr Keine Beratungspflicht
Fernwärme Automatisch 5.000-15.000 € 1.800 €/Jahr Möglich Netzverfügbarkeit nötig
Pelletheizung Mit Zertifikat 15.000-25.000 € 1.800 €/Jahr Bis 21.000 € Lagerraum erforderlich
Hybridheizung Bei 65% EE 18.000-28.000 € 1.600 €/Jahr Bis 21.000 € Kombinationslösung

Kommunale Wärmeplanung als Entscheidungsgrundlage

Rechtliche Grundlagen und Fristen

Das Wärmeplanungsgesetz, das zeitgleich mit dem GEG am 1. Januar 2024 in Kraft trat, schafft die rechtliche Grundlage für eine flächendeckende Wärmeplanung in Deutschland.

Zeitpläne der Wärmeplanung:

  • Großstädte (>100.000 Einwohner): Wärmeplan bis 30. Juni 2026
  • Kleinere Gemeinden (<100.000 Einwohner): Wärmeplan bis 30. Juni 2028

Inhalte und Auswirkungen

Die Wärmeplanung identifiziert geeignete Gebiete für verschiedene Versorgungsoptionen:

  • Fernwärmegebiete: Zentrale Wärmeversorgung geplant
  • Nahwärmegebiete: Lokale Biomasse- oder Geothermie-Lösungen
  • Wasserstoffgebiete: Zukünftige H2-ready-Gasnetze
  • Dezentrale Gebiete: Individuelle Lösungen wie Wärmepumpen

Energetische Sanierung und GEG-Anforderungen

Für Bestandsgebäude gelten im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bestimmte Nachrüstpflichten, die der Verbesserung der Energieeffizienz dienen. So müssen ungedämmte, aber zugängliche Heizungsrohre und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen nachträglich gedämmt werden, um Wärmeverluste zu vermeiden. Ebenso ist bei obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen eine Dämmung vorgeschrieben, sofern diese Decken keinen Mindestwärmeschutz aufweisen – diese Maßnahme hätte bereits bis Ende 2015 umgesetzt werden müssen.

Eine wichtige Ausnahme gilt für Eigentümer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser: Wer eine Wohnung in einem solchen Gebäude bereits vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, ist von diesen Nachrüstpflichten befreit.

Darüber hinaus greifen bei umfangreicheren baulichen Veränderungen zusätzliche Sanierungsanforderungen. Sobald mehr als zehn Prozent der Fläche eines äußeren Bauteils – etwa Fassade oder Dach – verändert werden, müssen die Maßnahmen den GEG-Vorgaben entsprechen. Die Einhaltung dieser Anforderungen muss von einem Sachverständigen bestätigt werden. Ein zentrales Kriterium dabei sind die sogenannten U-Werte, also maximale Wärmedurchgangskoeffizienten, die nach der Sanierung nicht überschritten werden dürfen, um den energetischen Standard des Gebäudes sicherzustellen.

Wirtschaftliche Auswirkungen und CO2-Bepreisung

CO2-Preis als Steuerungsinstrument

Aktuelle Entwicklung: Der CO2-Preis für fossile Brennstoffe steigt kontinuierlich:

  • 2024: 45 Euro pro Tonne CO2
  • 2025: 55 Euro pro Tonne CO2
  • Ab 2027: EU-weiter Emissionshandel mit marktbasierter Preisbildung

Auswirkungen auf Mietverhältnisse

Das Gebäudeenergiegesetz  schützt Mieter vor übermäßigen Kostenbelastungen bei Heizungsmodernisierungen durch zwei wichtige Regelungen. Die Modernisierungsumlage für einen Heizungswechsel wird auf maximal 0,50 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche pro Monat begrenzt, wodurch die monatliche Mehrbelastung für Mieter kalkulierbar bleibt. Zusätzlich gilt eine Förderanrechnungsregel: Wenn Vermieter die BEG-Förderung für den Heizungstausch in Anspruch nehmen, dürfen sie die entsprechenden geförderten Kosten nicht über die Miete an ihre Mieter weiterreichen. Diese Bestimmungen stellen sicher, dass die Energiewende im Gebäudebereich nicht einseitig zu Lasten der Mieter geht und schaffen einen fairen Ausgleich zwischen den Interessen von Vermietern und Mietern.

Kostenkalkulation: Heizungstausch mit GEG-konformen Systemen

Beispielrechnung Einfamilienhaus (150 m²)

Kostenkalkulation Heizungstausch - GEG 2024

Kostenkalkulation Heizungstausch
Einfamilienhaus 150 m² - Beispielrechnung 2025

Kostenfaktor Wärmepumpe Gas + Solar Pelletheizung
Anschaffungskosten 20.000 € 18.000 € 22.000 €
Installation & Montage 5.000 € 4.000 € 6.000 €
Zusatzkosten 3.000 € 5.000 € 4.000 €
Gesamtkosten brutto 28.000 € 27.000 € 32.000 €
BEG-Förderung (max.) -19.600 € (70%) 0 € -16.000 € (50%)
Eigenanteil 8.400 € 27.000 € 16.000 €
Betriebskosten/Jahr 1.200 € 2.400 € 1.800 €
Amortisation (Jahre) 7 Jahre 23 Jahre 13 Jahre
Hinweise zur Kalkulation:
• Preise inkl. MwSt., regionale Unterschiede möglich
Grün markiert: Beste Gesamtlösung durch hohe Förderung
Rot markiert: Höchste Gesamtkosten ohne Förderung
• Betriebskosten basieren auf aktuellen Energiepreisen (2025)
• CO2-Preis für Gas steigt weiter (2025: 55 €/t CO2)

Praxisrelevante Umsetzungshilfen

Heizungsprüfung und -optimierung

  • Prüfpflicht für größere Gebäude: Gebäude mit mindestens 6 Wohnungen unterliegen neuen Prüfpflichten. Neue Wärmepumpen oder ältere Heizungsanlagen müssen fachkundig geprüft und optimiert werden.
  • Hydraulischer Abgleich: Nach dem Einbau wassergeführter Heizungsanlagen ist ein hydraulischer Abgleich vorgeschrieben.

Beratungspflichten und Energieausweis

  • Pflichtberatungen: Vor dem Einbau einer fossilen Heizung ist eine verpflichtende Beratung durch einen Energieberater, Installateur oder Schornsteinfeger erforderlich.
  • Energieausweis-Modernisierung: Das GEG erweitert die Energieausweis-Anforderungen und integriert CO2-Emissionsangaben für eine umfassendere Bewertung der Gebäudeeffizienz.

Konkrete Anwendungsszenarien und Empfehlungen

Anwendungsszenarien GEG 2024

Anwendungsszenarien: GEG-konforme Heizungslösungen

Szenario Situation Empfehlung Begründung
Neubau in Neubaugebiet Einfamilienhaus-Neubau
140 m² Wohnfläche
Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Photovoltaik-Anlage
  • Automatische GEG-Konformität
  • Maximale BEG-Förderung verfügbar
  • Langfristig niedrige Betriebskosten
  • Zukunftssicher bei steigenden CO2-Preisen
Altbau mit defekter Gasheizung Einfamilienhaus Baujahr 1980
20 Jahre alte Gasheizung defekt
1. Kurzfristig:
Gebrauchte Gasheizung als Übergangslösung

2. Mittelfristig:
Wärmepumpe nach energetischer Sanierung
  • 5 Jahre Übergangszeit nutzen
  • Klimageschwindigkeitsbonus sichern
  • Parallel Wärmeplanung der Gemeinde abwarten
Mietobjekt mit mehreren Wohnungen Mehrfamilienhaus mit 8 Wohnungen
Zentrale Gasheizung
Fernwärme-Anschluss oder Wärmepumpe je nach Wärmeplan
  • Begrenzte Modernisierungsumlage für Mieter
  • BEG-Förderung kann nicht umgelegt werden
  • Prüfpflicht bei mehr als 6 Wohnungen beachten

Handlungsempfehlungen für 2025

Sofortmaßnahmen für Gebäudeeigentümer

  1. Heizungscheck durchführen: Bewerten Sie den Zustand Ihrer aktuellen Heizung und planen Sie rechtzeitig den Austausch
  2. Förderberatung nutzen: Kontaktieren Sie Energieberater oder die KfW für individuelle Fördermöglichkeiten
  3. Kommunale Wärmeplanung verfolgen: Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde über geplante Versorgungsoptionen
  4. Technologiebewertung: Prüfen Sie verschiedene klimafreundliche Heizsysteme für Ihr Gebäude

Langfristige Planungsstrategien

Um Investitionssicherheit zu schaffen, sollten die hohen Förderquoten im Jahr 2025 gezielt genutzt werden – denn politische Änderungen könnten die aktuellen Bedingungen künftig verschärfen. Eine sinnvolle Strategie besteht darin, die Erneuerung der Heizung mit einer energetischen Sanierung des Gebäudes zu kombinieren, um sowohl die Effizienz zu maximieren als auch von umfassenden Förderungen zu profitieren. Bei der Auswahl neuer Heizsysteme empfiehlt es sich zudem, auf technologische Zukunftsfähigkeit zu achten: Systeme, die auch bei steigenden CO₂-Preisen wirtschaftlich bleiben und langfristig den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen, bieten nachhaltige Sicherheit und Stabilität.

Zukünftige Entwicklungen und Ausblick

Die Bundesregierung plant, die Förderung beizubehalten, aber das Heizungsgesetz bis Ende 2025 zu ändern, um eine technologieoffenere Gesetzeslage zu schaffen. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, aktuelle Förderungen zeitnah zu nutzen.

Langfristige Klimaziele bis 2045

Vollständige Dekarbonisierung: Spätestens ab 2045 sollen alle Heizungen vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Das GEG 2024 schafft die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für diese Transformation.

Systemische Transformation: Die Verknüpfung von GEG und Wärmeplanungsgesetz ermöglicht eine koordinierte Umstellung der deutschen Wärmeversorgung von fossilen auf erneuerbare Energieträger.

Fazit: GEG als Chance für die Energiewende

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet das Fundament für eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Deutschland und schafft durch klare Vorgaben, attraktive Förderungen und technologische Offenheit einen praktikablen Rahmen für die Wärmewende. Besonders 2025 bietet durch hohe Förderquoten und steigende CO₂-Kosten eine ideale Gelegenheit für den Heizungstausch. Wer frühzeitig plant, Fördermittel nutzt und auf zukunftsfähige Technik setzt, sichert sich nicht nur finanzielle Vorteile und niedrige Betriebskosten, sondern leistet auch einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.

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