Ihr BAFA & KfW Förderantrag in 7 Tagen rechtsgültig eingereicht
Bis zu 70% Förderung pro Wohneinheit erhalten
Alle Unterlagen bereit zur Einreichung bei BAFA oder KfW
Für alle energetischen Einzelmaßnahmen möglich
Stellen Sie mit uns Förderanträge für alle Sanierungsmaßnahmen
Fassadendämmung
Fassadendämmung
Wenn Sie Ihre Außenwände im Rahmen einer umfassenden Sanierung dämmen, ist der Aufwand über das BAFA förderfähig.
Lüftung und Smarthome
Die Smarthome Förderung wird vom BAFA angeboten und ist losgelöst von anderen Maßnahmen. Wir beraten Sie gern.
Lüftung und Smarthome
Wärmepumpe
Wärmepumpe
Seit dem 01.01.2024 fördert die KfW den Einbau einer Wärmepumpe mit attraktiven Fördersummen. Mehr Informationen finden Sie weiter unten.
Heizungstausch & Optimierung
Heizungstausch und Optimierung
Seit dem 01.01.2024 fördert die KfW alle Maßnahmen rund um die Heizung. Mehr Informationen finden Sie weiter unten.
Fenster- und Türentausch
Fenster- und Türentausch
Sind im Rahmen einer Sanierung voll förderfähig.
Pelletheizung
Pelletheizung
Für den Einbau einer Pelletheizung in einer Bestandsimmobilie, können Sie bis zu 21.000 Euro als Förderung + 2.500 Euro Emissionsminderungs-Zuschlag von der KfW erhalten.
Dach und Kellerdecke
Dach- und Kellerdecke
Die Dach- und Kellerdeckendämmung läuft über die BAFA und wird mit bis zu 20% bezuschusst.
Ausgezeichnet bewertet auf Google Reviews
Schon in 7 Tagen ist Ihr Förderantrag eingereicht. So funktioniert es:
1. Förderberatung unverbindlich anfragen
2. Persönliche Energieberatung
3. Föderanträge mit Vollmacht einreichen
4. Sie erhalten Ihren Zuwendungsbescheid
Jetzt möglich: Neue Spitzenfördersätze durch Kombination von KfW und BAFA Förderungen
Seit dem 01.01.24 können Sie Förderungen von BAFA und KfW kombinieren. Potenziell sind dadurch bis zu 30.000€ mehr Investitionskosten förderbar.Wir prüfen für Sie die Machbarkeit und reichen alle BAFA Förderanträge in nur 7 Tagen ein.
2023 vs. 2024: Wie haben sich die Förderprogramme geändert?
Zum Jahreswechsel gab es einiges an Bewegung in der Förderprogrammen. Die wichtigsten Änderungen haben Sie hier im Überblick.
Beauftragung von Handwerkern und Erhalt der Förderungen Geändert
Bis 2023
Alle Handwerksleistungen, die vor dem Förderantrag beauftragt wurden, waren nicht förderfähig. Er mussten erst die Förderanträge gestellt und erst nach Bewilligung die Handwerker beauftragt werden. Das hat sich geändert:
Ab 2024
Nun müssen Sie vorab Handwerkerangebote einholen und diese bestätigen. Danach werden die Fördereinträge eingereicht und erst dann dürfen die Arbeiten beginnen.
Wichtige finanzielle Hinweise für Sie:
- Manche Förderungen setzen eine Betreuung durch einen Energieberater voraus. Mit 42watt erfüllen Sie diese Voraussetzung.
- Im Angebot muss es eine aufschiebende Bedingung geben: Sollte es keine Fördermöglichkeit geben, dann kann der Vertrag mit dem Handwerker nichtig gemacht werden.
Bonusförderungen speziell für Eigenheimbesitzer
Einkommensbonus
Selbstnutzende Eigentümern mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40 000 Euro, erhalten bis zu 30% Bonusförderung.
Effizienzbonus
Ein Bonus von weiteren 5% kann gewährt werden, wenn eine neu eingebaute, förderfähige Wärmepumpe, Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser oder ein natürliches Kältemittel verwendet.
Klimageschwindigkeitsbonus
Schnell sein lohnt sich: Bis 2028 erhalten selbstnutzende Eigentümern beim Austausch Ihrer “fossilen Heizung” bis zu 20% Förderung beim Wechsel zu einer Wärmepumpe.
Zuständigkeiten von BAFA und KfW
Zuvor liefen alle BEG-Einzelmaßnahmen über die BAFA. Dies hat sich zum 01.01.2024 geändert: Die KfW stellt nun die meisten Förderung rund ums Thema Heizung & Wärmepumpe.
Die BAFA fördert andere Sanierungsmaßnahmen weiterhin mit bis zu 30.000€ pro Wohneinheit pro Jahr, mit Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich dieser Betrag sogar auf 60.000€.
Ihr Vorteil als Hausbesitzer:
Da die Fördertöpfe der beiden Institutionen nun aufgeteilt sind, stehen Ihnen für eine umfassende energetische Sanierung Ihres Hauses bis zu 30.000€ mehr Förderungen zur Verfügung.
Wie sich das in Ihrem Fall konkret darstellt, dazu beraten wir Sie gerne.
Förderfähige Kosten verdoppeln mit iSFP
Darüber hinaus ist der iSFP hilfreich, um das eigene Sanierungsvorhaben sorgfältig zu planen und den Überblick zu behalten. Sie haben noch keinen iSFP? Unsere Energieberater erstellen Ihnen gerne einen, damit Sie die maximale Förderung erhalten können.
Förderfähige Summe verdoppeln mit dem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Sie haben noch keinen iSFP? Lassen Sie Ihren Sanierungsfahrplan noch vor der Einreichung der Förderanträge erstellen, um Ihre förderfähigen Kosten von 30.000€ auf 60.000€ zu erhöhen.
Das Ziel: 42 Watt
42 Watt. So niedrig muss der Energieverbrauch pro m2 sein, um die Klimaziele für den Gebäudesektor bis 2045 zu erreichen.
Denn schaffen wir dies nicht, verfehlen wir das Klimaziel um 152 Millionen Tonnen Co2.
Wir haben uns diesem Ziel wortwörtlich verschrieben und es uns zur Aufgabe gemacht, die Energieberatung durch digitale Methoden zugänglicher und schneller zu machen.
42watt in Zahlen
Sie haben noch wichtige Fragen? Hier finden Sie Antworten:
Unsere Energieberater beantworten Ihre Fragen. Hier, und gerne auch persönlich.
Werden meine Handwerker-Angebote von 42watt geprüft?
Wie lange habe ich Zeit, die Maßnahmen umzusetzen?
Hat sich der Bewilligungsprozess zum 01.01.2024 geändert?
Nach Antragstellung können Sie mit den Maßnahmen starten - allerdings auf eigenes Risiko.