Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten: Kosten & Förderung 2026
Die Umrüstung einer Gasheizung auf eine Wärmepumpe kostet 2026 im Schnitt rund 36.400 Euro für eine komplett installierte Luft-Wasser-Wärmepumpe, förderfähig mit 30 bis 80 Prozent über das KfW-Programm 458. Grundförderung, ein Bonus für alte Gasheizungen und ein Einkommensbonus lassen sich kombinieren. Dieser Leitfaden zeigt Kosten, Förderbausteine und den Ablauf der Umrüstung Schritt für Schritt.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundförderung: 30 % der förderfähigen Kosten ab dem 21.07.2026 (BEG 458)
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 % beim Ersatz einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung
- Kosten: durchschnittlich 36.400 € für eine komplett installierte Luft-Wasser-Wärmepumpe
- Förderhöchstbetrag: 28.000 € für die erste Wohneinheit
- Heizungspflicht: entfällt seit dem 29.07.2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz
- CO2-Preis 2026: 55 bis 65 € pro Tonne im neuen Zertifikatehandel (nEHS)
- Wirtschaftlichkeit: Wärmepumpe über 20 Jahre bis zu 49.000 € günstiger als Gasheizung mit Bio-Anteil
- Antragstellung: läuft vor der Beauftragung des Fachbetriebs
Was kostet die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?
Eine komplette Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet 2026 im Schnitt rund 36.400 Euro, inklusive Einbau. Das zeigt eine Auswertung von 160 realen Angeboten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Preise streuen zwischen 21.099 Euro und 54.168 Euro. Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonde kosten wegen der Bohrung meist mehr.
| Kostenposition | Betrag / Anteil |
|---|---|
| Ø-Gesamtkosten Luft-Wasser-Wärmepumpe (installiert) | rund 36.400 € |
| Preisspanne im Marktvergleich | 21.099 € – 54.168 € |
| Angebote mit Elektroinstallation enthalten | rund 80 % |
| Angebote mit ausgewiesenem Zählerschrank-Umbau | rund 33 % |
Der Zählerschrank-Umbau fehlt in zwei von drei Angeboten, verursacht aber oft zusätzliche Kosten (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, 2. Juli 2026). Ein Angebotsvergleich lohnt sich deshalb besonders bei diesem Posten. Der Weiterbetrieb der alten Gasheizung bleibt kurzfristig günstiger, verursacht aber laufende Brennstoff- und CO2-Kosten. Einen Kostenüberblick einer Gasheizung zeigt der vertiefende Beitrag zu Anschaffung und Betrieb.
Wie hoch ist die Förderung für die Umrüstung 2026?
Die BEG-Förderung 458 deckt ab dem 21. Juli 2026 zwischen 30 und 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent. Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent gilt beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung. Ein Einkommensbonus von bis zu 40 Prozent kommt bei niedrigem Haushaltseinkommen hinzu (KfW-Pressemitteilung, 8. Juli 2026).
| Förderbaustein | Höhe ab 21.07.2026 | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | für alle Antragsberechtigten |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Ersatz einer ≥ 20 Jahre alten Gas-, Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung; sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | bei Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € (+10.000 € Familienzuschlag bei Kind im Haushalt) |
| Effizienzbonus | entfällt | bis 20.07.2026: 5 % für natürliche Kältemittel wie R290 |
Die Kombination aller Boni bleibt gedeckelt: maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten, bei einem Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro maximal 80 Prozent (KfW-Information für Multiplikatoren, 9. Juli 2026). Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt bei 28.000 Euro. Er sinkt erstmals am 1. Februar 2027 um 750 Euro, danach halbjährlich weiter.
Rechenbeispiel der KfW: Eine Familie mit einem minderjährigen Kind und 40.000 Euro Haushaltsjahreseinkommen erhält durch den Familienzuschlag von 10.000 Euro ein angerechnetes Einkommen von 30.000 Euro. Damit greift der 40-Prozent-Einkommensbonus. Bei 32.000 Euro Kosten für eine neue Wärmepumpe beträgt die maximale Förderung 22.400 Euro (KfW-Pressemitteilung, 8. Juli 2026). Das sind 80 Prozent des gedeckelten Förderhöchstbetrags von 28.000 Euro, nicht 80 Prozent der vollen Kosten. Diese Rechnung gilt bis zum 31. Januar 2027, danach sinken Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus.
Ab dem ersten Quartal 2027 plant die Bundesregierung einen Wertschöpfungsbonus (KfW-Pressemitteilung, 8. Juli 2026). Die Grundförderung soll für alle Wärmepumpen auf 15 Prozent sinken. In der EU gefertigte Geräte sollen zusätzlich 15 Prozent Wertschöpfungsbonus erhalten. Die genaue Umsetzung steht noch nicht endgültig fest. Für den Eigenanteil bieten sich ergänzend zinsgünstige Kredite an, etwa im Rahmen von KfW 261 und 262.
Lohnt sich der Umstieg wirtschaftlich?
Eine Wärmepumpe ist über 20 Jahre betrachtet meist günstiger als eine Gasheizung mit steigendem Bioanteil. Das zeigt eine Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE im Auftrag von MVV Energie. Im Beispiel-Einfamilienhaus erreicht der Kostenunterschied bis zu 49.000 Euro zugunsten der Wärmepumpe (Fraunhofer ISE / MVV Energie, 26. Juni 2026).
Grund ist der unsichere, langfristig steigende Preis für grüne Gase. Neue Gasheizungen laufen einen Großteil ihrer Lebensdauer in einer Phase mit stark steigenden Biomethan-Preisen, besonders ab Mitte der 2030er-Jahre. In den von Fraunhofer ISE untersuchten Fällen war die Wärmepumpe nie teurer als die günstigste Gasvariante. Fernwärme erreicht je nach Standort und Gebäudegröße ein ähnliches Kostenniveau.
Der CO2-Preis verstärkt diesen Effekt. Seit 2026 versteigert der nationale Emissionshandel (nEHS) Zertifikate in einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Reicht das Zertifikatsangebot nicht aus, greift ein Auffangpreis von 68 Euro pro Tonne (Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt, 2026). Erdgas und Heizöl verteuern sich dadurch jährlich weiter, eine neue Gasheizung erhält zudem keinen Euro BEG-Förderung.
Die Nachfrage bestätigt den Trend: 2025 wurden in Deutschland rund 299.000 Wärmepumpen verkauft, 55 Prozent mehr als 2024. Ihr Marktanteil an neu eingebauten Heizungen lag bei knapp 48 Prozent (Bundesverband Wärmepumpe, 27. Januar 2026).
Welche technischen Voraussetzungen muss mein Haus erfüllen?
Ein Gebäude eignet sich für eine Wärmepumpe, wenn die Vorlauftemperatur der Heizung ganzjährig unter rund 55 Grad Celsius bleibt. Das ist die gängige Faustregel der Verbraucherzentrale. Viele Bestandsgebäude erfüllen diese Bedingung bereits mit den vorhandenen Heizkörpern, ganz ohne Vollsanierung.
Entscheidend ist nicht das Baujahr des Hauses, sondern die passende Auslegung von Wärmepumpe und Heizflächen. In einer Feldstudie erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen in unsanierten Bestandsgebäuden im Schnitt eine Jahresarbeitszahl von 3,4 (Verbraucherzentrale, 2026). Ein hydraulischer Abgleich senkt die nötige Vorlauftemperatur zusätzlich. Er stimmt den Wasserdurchfluss auf jeden Heizkörper einzeln ab. Häufig genügt der Austausch einzelner, zu kleiner Heizkörper statt eines kompletten Heizkörpertauschs. Details zu Grenzwerten je Heizkörpertyp zeigt der Beitrag zur Vorlauftemperatur bei Wärmepumpen.
Wie läuft die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe ab?
Die Umrüstung folgt vier Schritten: Heizlastberechnung, Fördermittelantrag, Einbau und Inbetriebnahme. Der Förderantrag muss vor der Auftragserteilung an den Fachbetrieb gestellt sein, sonst entfällt der Zuschuss. Ein Fachbetrieb übernimmt Planung, Demontage der alten Gasheizung und Anschluss der Wärmepumpe.
- Heizlast berechnen: Ein Fachbetrieb oder Energieberater ermittelt den tatsächlichen Wärmebedarf des Gebäudes.
- Angebote einholen: Mehrere Angebote vergleichen, Leistungsumfang wie Zählerschrank-Umbau und hydraulischen Abgleich genau prüfen.
- Förderantrag stellen: Die Bestätigung zum Antrag muss vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs vorliegen.
- Gasheizung demontieren: Der Fachbetrieb baut die alte Anlage aus und schließt Heizkreis sowie Warmwasser neu an.
- Wärmepumpe installieren: Aufstellung außen oder innen, Anschluss an Heizkörper oder Fußbodenheizung, Elektroinstallation.
- Inbetriebnahme einregulieren: Der Betrieb stellt Vorlauftemperatur und hydraulischen Abgleich final ein.
Die reine Montage einer Luft-Wasser-Wärmepumpe dauert meist zwei bis vier Werktage, ohne Erdarbeiten oder Heizkörpertausch. Mit Erdsonde oder umfangreichem Heizkörpertausch verlängert sich die Bauzeit auf ein bis zwei Wochen. Der bestehende Gasanschluss lässt sich danach meist kündigen, sofern kein weiteres Gasgerät wie ein Gasherd am Netz hängt.
Muss ich meine Gasheizung laut Gesetz austauschen?
Nein, eine Austauschpflicht für eine funktionierende Gasheizung gibt es nicht. Seit dem 29. Juli 2026 entfällt zusätzlich die frühere 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch. Das regelt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seither das GEG ersetzt.
Hausbesitzende wählen die Heizungsart seither frei, auch beim freiwilligen Austausch. Fossile Heizungen bleiben erlaubt, müssen aber ab 2045 mit klimaneutralem Brennstoff betrieben werden. Ab 2029 greift zusätzlich eine sogenannte Biotreppe mit steigendem Anteil an grünem Gas. Ausführliche Hintergründe zur Gesetzesänderung liefert der Beitrag zum Heizungsgesetz 2026. Der wirtschaftliche Anreiz zur Umrüstung bleibt trotz freier Wahl bestehen: Eine neue Gasheizung erhält keinen Zuschuss aus der BEG-458-Förderung, eine Wärmepumpe schon.
Welche Wärmepumpen-Arten eignen sich für die Umrüstung?
Für die Umrüstung eignen sich drei Wärmepumpen-Typen: Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Luft-Wasser-Wärmepumpen kosten in der Anschaffung meist weniger als die anderen beiden Typen, weil sie ohne Bohrung auskommen. Sole-Wasser-Wärmepumpen mit Erdsonde benötigen eine Bohrgenehmigung, arbeiten dafür ganzjährig konstanter.
Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen Grundwasser mit ganzjährig konstanten Temperaturen um 10 Grad Celsius. Sie benötigen eine wasserrechtliche Genehmigung und einen ergiebigen Grundwasserleiter. Ein Überblick über Modelle und Hersteller findet sich im Beitrag zu Wärmepumpen-Herstellern.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich meine Gasheizung selbst gegen eine Wärmepumpe austauschen?
Nein. Der Einbau erfordert einen zugelassenen Fachbetrieb mit Kältemittel-Sachkunde. Ohne Fachbetrieb entfällt zudem die BEG-458-Förderung.
Wie lange dauert die Umrüstung von Gasheizung auf Wärmepumpe?
Die reine Montage dauert meist zwei bis vier Werktage. Heizlastberechnung, Angebotsvergleich und Förderantrag nehmen davor zusätzliche Zeit in Anspruch.
Muss ich den Förderantrag vor der Beauftragung stellen?
Ja. Die Bestätigung zum Antrag muss vorliegen, bevor der Handwerksbetrieb beauftragt wird. Ein nachträglicher Antrag gefährdet den Zuschuss.
Funktioniert eine Wärmepumpe auch mit meinen alten Heizkörpern?
Meist ja, wenn die Vorlauftemperatur ganzjährig unter rund 55 Grad Celsius bleibt. Ein hydraulischer Abgleich und einzelne größere Heizkörper reichen oft aus.
Was passiert mit dem Gasanschluss nach der Umrüstung?
Er lässt sich meist kündigen, sofern kein weiteres Gasgerät wie ein Gasherd am Netz hängt. Bis zur Kündigung fallen weiter Grundpreis und Zählergebühr an.
Kann ich eine Wärmepumpe mit meiner bestehenden Gasheizung kombinieren?
Ja, als Hybridheizung. Das Gebäudemodernisierungsgesetz erlaubt diese Kombination ausdrücklich. Ob und in welcher Höhe die BEG-458-Förderung greift, klärt eine Energieberatung im Einzelfall.
KfW (Pressemitteilung 8. Juli 2026; Information für Multiplikatoren 9. Juli 2026), Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung 2. Juli 2026), Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE / MVV Energie AG (Kurzstudie, 26. Juni 2026), Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt, Bundesverband Wärmepumpe e. V. (27. Januar 2026), Verbraucherzentrale.de (Ratgeber Wärmepumpe im Eigenheim), Bundesregierung.de (Gebäudemodernisierungsgesetz, 29. Juli 2026).


