Wichtige Fragen.
Klare Antworten.

Heizungstausch

Wird der Einbau einer energieeffizienten Heizung aktuell noch gefördert?

Ja, der Einbau einer energieeffizienten Heizung wird auch im Rahmen des novellierten Bundesprogramms zur Förderung energieeffizienter Gebäude (BEG) weiterhin finanziell vom Staat unterstützt. 

Seit dem 1. Januar 2024 wird ein Investitionszuschuss von bis zu 70 % gewährt, wenn eine alte fossile Heizungsanlage durch eine Heizung auf Basis erneuerbarer Energien ersetzt wird.

Welche Heizsysteme sind förderfähig?

Gefördert wird der Einbau aller klimafreundlichen Heizungsanlagen, die dem Standard des aktualisierten Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) entsprechen. Dazu zählen:

  • Wärmepumpen
  • Hybrid-Wärmepumpen
  • solarthermische Anlagen
  • Biomasseheizungen (z. B. Scheitholz, Pellets, Holzschnitzel)
  • Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz
  • wasserstofffähige Gasbrennwertheizungen

Für mit Wasserstoff betreibbare Gasheizungen werden voraussichtlich nur die zusätzlichen Kosten für die Umrüstung auf den Betrieb mit Wasserstoff (H2-ready) förderfähig sein.

Welche Zuschüsse gibt es für den Heizungstausch?

Das neue Förderprogramm besteht aus einer Grundförderung und drei verschiedenen Bonuszuschüssen. Die Grundförderung und der Effizienzbonus stehen allen Antragstellern (also z. B. auch Vermietern) offen. Den Einkommensbonus und den Klimageschwindigkeitsbonus können jedoch nur selbstnutzende Eigentümer in Anspruch nehmen.

Wichtig: Alle Förderboni sind frei miteinander kombinierbar, insgesamt werden aber maximal 70 % der förderfähigen Kosten übernommen.

Wie hoch sind die maximal förderfähigen Investitionskosten beim Austausch einer Heizung?

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach den tatsächlichen Investitionskosten, die für den Heizungstausch anfallen, also z. B. den Kosten für Ausbau, Einbau und Entsorgung.

Es werden maximal 70 % der förderfähigen Kosten übernommen. Die förderfähigen Ausgaben variieren je nach Anzahl der Wohneinheiten:

Kann ich trotz Zusage von der alten Förderung in die neue Förderung wechseln?

Ein Wechsel von der alten in die neue Fördersystematik ist möglich, sofern noch nicht mit der Umsetzung des förderfähigen Vorhabens begonnen wurde. Zum Wechsel müssen eine Verzichtserklärung eingereicht und ein neuer Antrag auf Förderung bei der KfW gestellt werden. 

Wichtig: Normalerweise muss zwischen Verzichtserklärung und Neuantrag für das gleiche Vorhaben eine 6-monatige Sperrfrist eingehalten werden. Diese Regelung ist allerdings bis zum 31. Dezember 2024 ausgesetzt.

Wie läuft die Antragstellung für eine neue Heizung bei der KfW ab?

In diesen fünf Schritten erhalten Sie die Heizungsförderung von der KfW: 

  • Liefer- bzw. Leistungsvertrag bei Fachbetrieb einholen
  • Förderantrag im Onlineportal der KfW stellen
  • Heizung austauschen lassen
  • Nachweise online bei der KfW einreichen
  • Förderung erhalten

Die Förderung für den Heizungstausch wird online bei der staatlichen Förderbank KfW (Kreditinstitut für Wiederaufbau) beantragt. Bereits vor Antragstellung muss ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit einem Fachbetrieb vorliegen, aus dem die Kosten und der voraussichtliche Termin der Umsetzung hervorgehen.

Wichtig: Nach Angaben der KfW ist eine Antragstellung voraussichtlich ab dem 27.02.2024 möglich. Aufgrund einer Übergangsregelung kann der Heizungstausch aber auch schon jetzt erfolgen, da bis zum 31.08.2024 auch Anträge nach Beauftragung und Maßnahmenbeginn zulässig sind.

Der Lieferungs- bzw. Leistungsvertrag sollte eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten: So tritt er nur in Kraft, wenn die KfW die Förderzusage tatsächlich erteilt.

Die Summe der im Liefer- bzw. Leistungsvertrag angegebenen Kosten ist die Berechnungsgrundlage für die Höhe der Förderung. Sie kann nachträglich nicht mehr nach oben korrigiert werden.

Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung

Welche sonstigen energetischen Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?

Im Rahmen der BEG werden weitere Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden gefördert. Voraussetzung ist, dass der Bauantrag bzw. die Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. 

Gefördert werden:

  • Maßnahmen an der Anlagentechnik außerhalb der Heizung (z. B. der Einbau von Lüftungsanlagen, Smart-Home-Lösungen für Heizungs-, Beleuchtungs- oder Lüftungstechnik und elektronische Heizkörperthermostate)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung in Gebäuden, die älter als zwei Jahre sind und deren Heizung nicht älter als 20 Jahre ist (z. B. hydraulischer Abgleich oder der Austausch der Wärmepumpe)
  • die Fachplanung und Baubegleitung durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten.

Wichtig: Anlagen, die ausschließlich der Stromerzeugung dienen – etwa Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen oder Stromspeicher –, werden nach novelliertem BEG nicht mehr gefördert. Zuschüsse gibt es weiterhin nur für Anlagen, die fester Bestandteil des Daches sind (z. B. Solarziegel und Indach-Photovoltaik).

Welche Förderung kann ich für die Umsetzung “sonstiger Einzelmaßnahmen” maximal erhalten?

Für die Umsetzung sonstiger Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung ist eine Förderung von bis zu 20 % möglich. 

Diese setzt sich zusammen aus:

Die maximale Förderung für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen beträgt 30.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr – die förderfähigen Kosten verdoppeln sich auf 60.000 € pro Wohneinheit und Jahr, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vom Energie-Effizienz-Experten vorliegt.

Wo und ab wann kann ich die neuen Förderkonditionen der überarbeiteten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beantragen?

Förderanträge für sonstige Effizienzmaßnahmen gemäß BEG können seit dem 1. Januar 2024 über das Onlineportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Antragstellung beim BAFA erfüllt sein?

Um eine Förderung zu erhalten, ist es für bestimmte Einzelmaßnahmen erforderlich, vor Antragstellung beim BAFA einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten hinzuzuziehen.  

Für diese Einzelmaßnahmen ist ein Energie-Effizienz-Experte erforderlich:  

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)  
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes 
  • Fachplanung und Baubegleitung

Nur bei Maßnahmen zur Heizungsoptimierung ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten optional. 

Wichtig: Sind mehrere Maßnahmen geplant und ist für mindestens eine Maßnahme ein Energie-Effizienz-Experte erforderlich, muss dieser für den gesamten Antrag eingebunden werden.

Wie läuft die Antragstellung für Einzelmaßnahmen beim BAFA ab?

In diesen sechs Schritten erhalten Sie die Förderung für Einzelmaßnahmen beim BAFA: 

Allgemeine Fragen

Gibt es auch Förderkredite für die Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen?

Ja, die KfW bietet einen Ergänzungskredit für den Heizungstausch und die Umsetzung weiterer Einzelmaßnahmen an. Der Kredit kann nur von selbstnutzenden Eigentümern in Anspruch genommen werden.

Die Kreditsumme beträgt maximal 120.000 € pro Wohneinheit. Bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von unter 90.000 € wird der Kredit zinsgünstig gewährt und kann bei einem frei wählbaren Finanzierungspartner (z. B. der Hausbank) beantragt werden. 

Wichtig: Um den Ergänzungskredit der KfW beantragen zu können, muss für die geplante Maßnahme bereits eine Förderzusage des BAFA bzw. der KfW vorliegen.

Brauche ich für die Beantragung von Zuschüssen oder Krediten einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten?

Für die Beantragung einiger Zuschüsse und des Ergänzungskredits ist ein zertifizierter Energie-Effizienz-Experte erforderlich.    

Die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten ist verpflichtend für …   

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)  
  • Errichtung, Umbau und Erweiterung eines Gebäudenetzes 
  • Fachplanung und Baubegleitung
  • Ergänzungskredit der KfW

Sind mehrere Maßnahmen geplant und ist für mindestens eine Maßnahme ein Energie-Effizienz-Experte erforderlich, muss dieser für den gesamten Antrag eingebunden werden.

Bei der Beantragung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Heizungsoptimierung ist kein Energie-Effizienz-Experte erforderlich. 

Wichtig: Achten Sie unbedingt darauf, einen von der KfW und dem BAFA zugelassenen Energieberater, wie z. B. die Energie-Effizienz-Experten von 42watt, in Ihr Vorhaben einzubinden, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.

Wird die Antragstellung gefördert?

Inwieweit die Antragsstellung gefördert wird ist vom Gesetzgeber noch nicht abschließend geregelt. Wir informieren Sie, sobald uns die entsprechenden Informationen vorliegen.

Sanierungsberatung

Wird die Sanierungsberatung in Form des “individuellen Sanierungsfahrplans” weiterhin gefördert?

Ja, die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) durch einen zertifizierten Energie-Effizienz-Experten zur wirtschaftlich sinnvollen energetischen Sanierung wird weiterhin vom BAFA gefördert. 

Immobilienbesitzer können 80 % des Beratungshonorars als Zuschuss erhalten. Der maximale Zuschuss für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt 1.300 €, für größere Wohngebäude ab drei Wohneinheiten liegt er bei 1.700 €.

Fördert die KfW den Kauf, den Neubau und die Komplettsanierungen zum Effizienzhaus?

Ja, die KfW fördert die Komplettsanierung, den Neubau und den Kauf eines Effizienzhauses durch zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Der Tilgungszuschuss wird mit der Restschuld des dazugehörigen KfW-Darlehens verrechnet. Dadurch verringern sich die Gesamtkosten und die Laufzeit des Kredits. Je höher der energetische Standard der Immobilie ist, desto höher fällt der Tilgungszuschuss aus. 

Neubauten müssen mindestens dem KfW-Effizienzhaus 55-Standard entsprechen, d.h. sie dürfen maximal 55 % des Energiebedarfs eines Standard-Neubaus nach der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) aufweisen. Der Tilgungszuschuss beträgt in diesem Fall 15 %. Liegt der Energiebedarf sogar nur bei 40 % eines Standard-Neubaus, erhöht sich der Tilgungszuschuss auf 20 %. 

Bei Sanierungsmaßnahmen ist die Staffelung größer. Hier beträgt der Tilgungszuschuss je nach erreichtem Effizienzgrad zwischen 20 und 50 % der Darlehenssumme. 

Wichtig: Die KfW fördert die Sanierung eines Bestandsgebäudes zum Effizienzhaus, wenn der Bau­antrag bzw. die Bau­anzeige zum Antragszeit­punkt mindestens fünf Jahre zurückliegt.

Wie erhalte ich die maximale Förderung?

Die Höhe der Förderung lässt sich durch die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) maximieren: Er lohnt sich sogar doppelt, denn er bringt 

  • einen zusätzlichen iSFP-Bonus von 5 % und 
  • eine Verdoppelung der maximal förderbaren Kosten von 30.000 € auf 60.000 €.  

Die förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und die förderfähigen Kosten für Effizienzmaßnahmen werden im Jahr 2024 gesondert angerechnet. Das bedeutet, dass im selben Jahr sowohl der gesamte Betrag für den Heizungstausch als auch für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen angerechnet werden kann.

Wichtig: Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), wie ihn die zertifizierten Energie-Effizienz-Experten von 42watt erstellen, gibt Ihnen einen Überblick über alle technisch möglichen sowie energetisch und wirtschaftlich sinnvollen Sanierungsmaßnahmen für Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Das Beratungshonorar wird vom BAFA mit bis zu 80 Prozent gefördert.

Treffen Sie die richtigen energetischen Entscheidungen für Ihre Immobilie.

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