Max Nestler
March 13, 2026
Lesezeit
11
Minuten
Wärmepumpe
Förderung & Service

BAFA-Förderung Wärmepumpe 2026: 70 % Zuschuss über KfW

Die staatliche Förderung für Wärmepumpen läuft 2026 über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), nicht über das BAFA. Zum 21. Juli 2026 hat die Bundesregierung die Fördersätze angepasst: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt, der Einkommensbonus wird gestaffelt, der Effizienzbonus entfällt. Dieser Ratgeber zeigt die aktuellen Sätze, die Rollen von BAFA und KfW und die Schritte zur Antragstellung.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Grundförderung 30 % bleibt unverändert
  • Klimageschwindigkeitsbonus sinkt auf 16 % (ab 21.07.2026)
  • Einkommensbonus gestaffelt: 40 %/30 %/10 % je nach Haushaltseinkommen
  • Effizienzbonus (5 %) entfällt seit 21.07.2026
  • Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit: 28.000 €

BAFA oder KfW: Wer zahlt die Wärmepumpen-Förderung 2026?

Die KfW zahlt den Zuschuss für Ihre neue Wärmepumpe. Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) tut das nicht mehr. Seit dem 1. Januar 2024 laufen alle Zuschüsse zum Heizungstausch über das KfW-Programm 458. Das BAFA selbst bestätigt die Aufteilung so: „Die KfW ist für die Heizungsförderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen zuständig", heißt es auf der BAFA-Website zu den Anträgen ab dem 21. Juli 2026. Effizienzmaßnahmen sind zum Beispiel die Dämmung der Gebäudehülle oder die Fachplanung durch einen Energieeffizienz-Experten.

Das BAFA behält trotzdem eine wichtige Aufgabe. Es betreibt das Wärmeerzeuger-Portal (WEP), die offizielle Liste förderfähiger Wärmepumpen. Nur Modelle aus dieser Liste erhalten den KfW-Zuschuss. Der bisherige Artikeltitel „BAFA Förderung Wärmepumpe" führt also leicht in die Irre: Antragsstelle und Zahlstelle ist die KfW, das BAFA prüft nur die Gerätechnik.

Was ändert sich zum 21. Juli 2026 bei der Wärmepumpen-Förderung?

Am 8. Juli 2026 hat die Bundesregierung neue Eckpunkte für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Die KfW gab die Details am folgenden Tag in einer Information für Multiplikatoren bekannt. „Die neuen Förderbedingungen gelten ab Dienstag, 21. Juli 2026", teilt die KfW in ihrer Pressemitteilung vom 8. Juli 2026 mit.

Dazwischen liegt eine kurze Umstellungsphase vom 9. bis zum 20. Juli 2026. In dieser Zeit stellt die KfW keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) aus. Bereits ausgestellte, gültige Bestätigungen bleiben nutzbar. Reichen Sie den Förderantrag bis zum 20. Juli 2026, 20 Uhr, ein, gelten noch die bisherigen Konditionen. Ab dem 21. Juli 2026 gelten ausschließlich die neuen Sätze.

Wie hoch ist die Grundförderung für Wärmepumpen?

Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie gilt unverändert seit mehreren Jahren und für alle Antragstellergruppen. Jeder Haushalt, der eine förderfähige Wärmepumpe einbaut, erhält diesen Sockelbetrag. Weitere Boni kommen je nach Situation hinzu.

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus und wie sinkt er?

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt ab dem 21. Juli 2026 noch 16 Prozent. Zuvor lag er bei 20 Prozent. Sie erhalten ihn, wenn Sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Er gilt auch beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Der Bonus sinkt erstmals zum 1. Februar 2027. Danach fällt er halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um weitere 4 Prozentpunkte. Handeln Sie früh, wenn Sie den aktuell höheren Satz sichern möchten.

Wie funktioniert der neue Einkommensbonus?

Der Einkommensbonus ist jetzt feiner gestaffelt als bisher. Er richtet sich nach dem Haushaltsjahreseinkommen selbstnutzender Eigentümerinnen und Eigentümer:

HaushaltsjahreseinkommenEinkommensbonus
bis 30.000 Euro40 Prozent
bis 40.000 Euro30 Prozent
bis 50.000 Euro10 Prozent

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das angerechnete Einkommen um einen einmaligen Familienzuschlag von 10.000 Euro. Eine Familie mit 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen rutscht damit rechnerisch auf 30.000 Euro. Sie erhält dann 40 statt 30 Prozent Einkommensbonus.

Entfällt der Effizienzbonus für natürliche Kältemittel wirklich?

Ja, der Effizienzbonus ist seit dem 21. Juli 2026 gestrichen. Viele ältere Ratgeber nennen noch einen Bonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie Propan (R290). Das war bis zum 20. Juli 2026 richtig, gilt aber nicht mehr. „Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen", bestätigt die KfW wörtlich in ihrer Pressemitteilung vom 8. Juli 2026. Prüfen Sie deshalb bei jeder Förderrechnung, ob eine Quelle diesen Bonus noch mitrechnet. Das wäre ein Rechenfehler zu Ihren Ungunsten oder Ungunsten Ihres Fachbetriebs.

Wie hoch ist der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit?

Die KfW nennt diesen Wert jetzt Förderhöchstbetrag, nicht mehr Kostendeckel. Er begrenzt, wie viele Kosten pro Wohneinheit überhaupt förderfähig sind:

WohneinheitFörderhöchstbetragAbsenkung ab 2027
1. Wohneinheit28.000 Euroab 1.2.2027 halbjährlich um 750 Euro
2. bis 6. Wohneinheitje 15.000 Eurounverändert
jede weitere Wohneinheitje 8.000 Eurounverändert

Bei einem Mehrfamilienhaus mit zehn Wohneinheiten addieren sich die Beträge: einmal 28.000 Euro, fünfmal 15.000 Euro und viermal 8.000 Euro. Das ergibt einen förderfähigen Höchstbetrag von 135.000 Euro für das gesamte Gebäude.

Wie viel Prozent der Kosten deckt die Förderung maximal ab?

Die einzelnen Boni lassen sich addieren, aber nicht unbegrenzt. Die Kombinationsobergrenze liegt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro steigt sie auf 80 Prozent.

Die KfW rechnet dazu ein Beispiel vor: Eine Familie mit mindestens einem Kind hat ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 Euro. Durch den Familienzuschlag sinkt das angerechnete Einkommen auf 30.000 Euro. Die Familie erhält damit 40 Prozent Einkommensbonus statt 30 Prozent. Zusammen mit 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus ergeben sich rechnerisch 86 Prozent. Die Kombinationsobergrenze kappt diesen Satz auf 80 Prozent. Kostet die neue Wärmepumpe 32.000 Euro, greift zusätzlich der Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Die Familie erhält 80 Prozent von 28.000 Euro, also maximal 22.400 Euro Zuschuss.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Förderfähig sind Wärmepumpen aus dem Wärmeerzeuger-Portal des BAFA. Ein Energieeffizienz-Experte oder Fachbetrieb bestätigt vor Antragstellung, dass das Gerät die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Feste Jahresarbeitszahl-Schwellen wie früher üblich (etwa 3,0 für Luft-Wasser-Anlagen) spielen dabei keine zentrale Rolle mehr. Entscheidend ist die Aufnahme in die aktuelle Geräteliste.

Auch bei den Schallgrenzwerten hat sich die Systematik geändert. Ältere Artikel nennen oft einen festen Grenzwert von 60 Dezibel ab 2026. Seit dem 1. Januar 2026 gilt stattdessen ein relativer Wert: Luft-Wasser-Wärmepumpen müssen laut Bundesverband Wärmepumpe (BWP) mindestens 10 Dezibel unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen, gestaffelt nach Leistungsklasse. Ein einzelner Absolutwert für alle Geräte existiert nicht mehr.

Wie beantragen Sie die Wärmepumpen-Förderung Schritt für Schritt?

Der Ablauf gliedert sich in drei Phasen:

1. Ein Energieeffizienz-Experte erstellt die Bestätigung zum Antrag (BzA). Ändert sich das Vorhaben später, braucht es eine geänderte Bestätigung zum Antrag (gBzA).

2. Sie schließen einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung. Das schützt Sie vor Kosten, falls die Förderung abgelehnt wird.

3. Sie stellen den Antrag online im KfW-Kundenportal „Meine KfW" und laden BzA sowie Vertrag hoch.

Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben abzuschließen. Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Nach Fertigstellung reichen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein. Erst danach zahlt die KfW den Zuschuss aus. Wie Sie vorab die passende Wärmepumpe für Ihr Gebäude auswählen, zeigt ein weiterer Ratgeber. Den kompletten KfW-Antragsprozess im Detail erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Gibt es weitere Förderwege neben dem Zuschuss?

Reicht der Zuschuss nicht aus, ergänzt der zinsgünstige KfW-Ergänzungskredit die Finanzierung. Programm 358 richtet sich an Privatpersonen, Programm 359 an Unternehmen und Mehrfamilienhäuser. Beide stehen Haushalten mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 90.000 Euro offen.

Alternativ setzen Sie die Kosten steuerlich ab, über Paragraf 35c Einkommensteuergesetz. Sie ziehen die Kosten über drei Jahre von der Steuer ab: 7 Prozent im ersten Jahr, 7 Prozent im zweiten, 6 Prozent im dritten. Insgesamt sind das 20 Prozent, gedeckelt auf 40.000 Euro pro Objekt. Diese Option gilt nur für Gebäude, die älter als zehn Jahre sind. Sie lässt sich nicht mit dem KfW-Zuschuss kombinieren.

Landesförderungen ergänzen die Bundesmittel nur noch selten. Hamburg zahlt über das Programm „Erneuerbare Wärme" der IFB Hamburg zusätzlich 20 Prozent, gedeckelt auf 9.000 Euro pro Wohneinheit. Diese Förderung schließt sich mit dem KfW-Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus gegenseitig aus, eine einfache Addition ist nicht möglich. Niedersachsens frühere Zusatzförderung „Wärmepumpenquartiere" ist ausgelaufen. Prüfen Sie vor der Antragstellung, ob Ihre Kommune ein eigenes Programm anbietet. Auch günstigere Wärmepumpen-Modelle profitieren von denselben Bundesbonis.

Was plant die Bundesregierung ab 2027? Der Wertschöpfungsbonus

Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungsbonus greifen. Wärmepumpen, die innerhalb der EU gefertigt wurden, erhalten dann einen Bonus von 15 Prozent zusätzlich zur Grundförderung. Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung erhalten stattdessen nur noch 15 Prozent Grundförderung statt 30 Prozent. Die Bundesregierung hat diese Eckpunkte am 8. Juli 2026 beschlossen. Die konkrete Förderrichtlinie steht noch aus. Planen Sie eine Anschaffung erst für 2027, lohnt sich ein Blick auf das Herstellungsland der Wärmepumpe.

Sanieren Sie zusätzlich die Gebäudehülle, lohnt sich ein Blick auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) insgesamt. Für Sanierungskredite außerhalb der Heizung gilt weiterhin das KfW-Programm 261.

Häufige Fragen

Zahlt das BAFA noch Geld für Wärmepumpen?

Nein. Das BAFA zahlt keinen Zuschuss zum Heizungstausch mehr. Es pflegt nur die Liste förderfähiger Geräte im Wärmeerzeuger-Portal. Den Zuschuss zahlt ausschließlich die KfW über Programm 458.

Wie viel Förderung bekomme ich maximal für eine Wärmepumpe?

Maximal 70 Prozent der förderfähigen Kosten, für Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 40.000 Euro bis zu 80 Prozent. Zusätzlich begrenzt der Förderhöchstbetrag von 28.000 Euro für die erste Wohneinheit die absolute Zuschusshöhe.

Gibt es noch einen Bonus für natürliche Kältemittel wie R290?

Nein, dieser Effizienzbonus von 5 Prozent ist seit dem 21. Juli 2026 gestrichen. Ältere Angaben dazu sind veraltet.

Bis wann gelten die alten Fördersätze noch?

Bis zum 20. Juli 2026, 20 Uhr. Voraussetzung ist eine bereits gültige Bestätigung zum Antrag. Ab dem 21. Juli 2026 gelten ausschließlich die neuen Sätze.

Kann ich Zuschuss und Steuerbonus gleichzeitig nutzen?

Nein. Sie wählen entweder den KfW-Zuschuss oder die steuerliche Förderung nach Paragraf 35c Einkommensteuergesetz. Eine Kombination beider Wege ist ausgeschlossen.

Quellen & Belege

KfW-Information für Multiplikatoren vom 9. Juli 2026 zur BEG-Heizungsförderung (Programm 458); KfW-Pressemitteilung vom 8. Juli 2026, „Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude"; BAFA, „Für Anträge ab 21.07.2026", Bundesförderung für effiziente Gebäude; Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V., Hinweise zu Schallanforderungen 2026; IFB Hamburg, Förderprogramm „Erneuerbare Wärme"; NBank Niedersachsen, Förderprogramm „Wärmepumpenquartiere" (ausgelaufen); Paragraf 35c Einkommensteuergesetz.