Hannah Wirtz
August 11, 2025
6
min
Energetische Sanierung
Planung und Installation

Energetische Sanierung als Vermieter: Rechtssichere Modernisierung mit maximaler Rendite 2025

Ab 2025 markiert das neue Gebäudeenergiegesetz einen entscheidenden Wendepunkt für die energetische Sanierung von Mietimmobilien. Vermieter profitieren von Förderungen bis zu 70 % und erweiterten Umlagemöglichkeiten von 10 % bei Heizungsmodernisierungen. Gleichzeitig erfordert die Umsetzung fundierte Kenntnis der rechtlichen Vorgaben, um Bußgelder und Verzögerungen bei Mieterhöhungen zu vermeiden.

Dieser Artikel erklärt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Modernisierungsankündigungen rechtssicher gestalten, Fördermittel optimal ausschöpfen und Ihre Sanierungsstrategie im Hinblick auf die verschärften EU-Vorgaben ab 2026 ausrichten – für zukunftssichere und attraktive Immobilien.

Inhaltsverzeichnis

Was bedeutet eine energetische Sanierung für Vermieter?

Energetische Sanierung als Vermieter bezeichnet bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Mietimmobilien, die gemäß Mietrecht teilweise auf die Miete umgelegt werden können. Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2024 können Vermieter bei staatlich geförderten Heizungsmodernisierungen erstmals bis zu 10% der Nettokosten auf ihre Mieter umlegen – zwei Prozentpunkte mehr als bei herkömmlichen Sanierungsmaßnahmen.

Die energetische Sanierung umfasst alle Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs eines Gebäudes: Dämmung der Gebäudehülle, Austausch von Fenstern und Türen, Modernisierung der Heizungsanlage sowie die Installation erneuerbarer Energiesysteme. Für Vermieter wird sie zunehmend zur wirtschaftlichen Notwendigkeit, da ab 2026 verschärfte EU-Vorgaben greifen und energetisch schlechte Immobilien an Wert verlieren.

Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024: Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter

Erweiterte Modernisierungsumlage für Heizungssanierung

Das am 1. Januar 2024 in Kraft getretene GEG bringt für Vermieter entscheidende Vorteile bei der Modernisierungsumlage Mietrecht. Der neue §559e BGB privilegiert erstmals Heizungsmodernisierungen gegenüber anderen energetischen Sanierungen:

Modernisierungsumlage nach Sanierungsart

Modernisierungs­umlage nach Sanierungs­art

Sanierungs­art Umlage­fähiger Anteil Besonder­heiten
Heizungs­modernisierung mit Förderung 10% der Netto­kosten Nur bei staatlicher Förderung
Klassische energetische Sanierung 8% der Netto­kosten Bisherige Standard­regelung
Heizungs­modernisierung ohne Förderung 8% der Netto­kosten Wie andere Sanierungen

Wichtig: Die 10%-Regel greift nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme von Fördermitteln. Ohne Förderung bleibt es bei der 8%-Standardumlage nach §559 BGB.

Die 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht – Was Vermieter wissen müssen

Das GEG etabliert eine 65%-Erneuerbare-Energien-Pflicht für neue Heizungen. Für Bestandsgebäude gelten jedoch gestaffelte Fristen:

  • Großstädte über 100.000 Einwohner: Pflicht ab 30. Juni 2026
  • Kleinere Kommunen: Pflicht ab 30. Juni 2028
  • Bestehende Heizungen: Weiterbetrieb bis 31. Dezember 2044 möglich

Diese Kopplung an die kommunale Wärmeplanung verschafft Vermietern wertvolle Planungssicherheit und Zeit für strategische Entscheidungen.

Verschärfte Rechte und Pflichten Vermieter Sanierung

Das Mietrecht verschärft die Anforderungen an die Modernisierungsankündigung nach § 555c BGB. Vermieter, die eine energetische Sanierung planen, müssen nun deutlich umfassendere Informationen bereitstellen:

  • Präzise Beschreibung der Sanierungsmaßnahmen – Alle geplanten Arbeiten, z. B. Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsmodernisierung, müssen exakt benannt werden, inklusive Ablauf und eingesetzter Materialien.
  • Konkrete Angabe der Energieeinsparung – Der zu erwartende Spareffekt ist in Kilowattstunden oder prozentualen Werten anzugeben, um den energetischen Nutzen für Mieter transparent zu machen.
  • Hinweis auf verschärfte Härteeinwand-Regelungen – Mieter können Modernisierungen nur noch unter klar definierten Bedingungen ablehnen; diese sind im Schreiben zu erläutern.
  • Exakte Berechnung der Mieterhöhung – Der zukünftige monatliche Mietaufschlag muss in Euro exakt beziffert werden, nicht nur geschätzt.

Wichtig für Vermieter: Übersteigen die tatsächlichen Kosten die angekündigten um mehr als 10 %, verzögert sich die zulässige Mieterhöhung automatisch um sechs Monate. Wer energetisch sanieren will, sollte daher auf eine realistische Kostenkalkulation und eine rechtssichere Modernisierungsankündigung achten, um Förderungen optimal zu nutzen und Verzögerungen zu vermeiden.

Förderung und Finanzierung: Bis zu 70% staatliche Zuschüsse nutzen

Die neue KfW-Heizungsförderung 2024

Seit Februar 2024 wickelt die KfW alle Heizungsförderungen mit dramatisch erhöhten Zuschusssätzen ab:

KfW-Heizungsförderung 2024

KfW-Heizungs­förderung 2024

Förder­art Zuschuss Bedingungen
Grund­förderung 30% Für alle erneuerbaren Heizungen
Geschwindig­keits­bonus +20% Bis 2028, danach reduziert
Einkommens­bonus +30% Bei Jahres­einkommen unter 40.000€
Maximal­förderung 70% Kombination aller Boni möglich

Praxisbeispiel: Bei einer 30.000-Euro-Wärmepumpe können bis zu 21.000 Euro Zuschuss winken – ein Game-Changer für die Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Berechnung der umlagefähigen Kosten bei Heizungsmodernisierung

Entscheidend: Alle Fördermittel müssen vor der Mietumlage vollständig abgezogen werden. Bei der 10%-Heizungsregelung kommt zusätzlich eine 15%-Instandhaltungspauschale zum Abzug.

Beispielrechnung:

  • Wärmepumpe Gesamtkosten: 25.000 Euro
  • KfW-Förderung (60%): -15.000 Euro
  • Instandhaltungspauschale (15%): -1.500 Euro
  • Umlagefähige Kosten: 8.500 Euro
  • Monatliche Mieterhöhung (10%): 70,83 Euro

Kappungsgrenzen bei Heizungsmodernisierung

Die verschärften Kappungsgrenzen begrenzen die Belastung für Mieter erheblich:

Kappungsgrenzen bei Heizungsmodernisierung

Kappungs­grenzen bei Heizungs­modernisierung

Wohnungs­größe Maximale monatliche Belastung
50 m² 25 Euro
75 m² 37,50 Euro
100 m² 50 Euro
125 m² 62,50 Euro

Bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung können maximal 50 Euro monatlich mehr verlangt werden, unabhängig von den tatsächlichen Sanierungskosten.

Mietminderung bei Modernisierung: Das 3-Monats-Privileg strategisch nutzen

Rechtliche Grundlagen der Duldungspflicht

Bei energetischen Modernisierungen haben Vermieter in den ersten drei Monaten der Bauarbeiten einen besonderen rechtlichen Schutz: Mieter dürfen in dieser Zeit die Miete nicht mindern (§ 536 Abs. 1a BGB). Dieser Schutz gilt jedoch nur, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung – Das Ankündigungsschreiben muss vollständig und rechtskonform nach § 555c BGB erstellt sein.
  • Grundsätzliche Bewohnbarkeit der Wohnung – Die Immobilie muss trotz Bauarbeiten weiterhin nutzbar bleiben.
  • Energetische Sanierung gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Die Maßnahme muss nachweislich der Verbesserung der Energieeffizienz dienen.

Nach Ablauf der drei Monate greift wieder das reguläre Mietminderungsrecht. Für Vermieter bedeutet das: Wer eine energetische Sanierung plant, sollte die Modernisierungsankündigung rechtssicher formulieren, um den Schutz vor Mietminderungen optimal zu nutzen und spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Strategische Bauplanung

Erfahrene Vermieter nutzen die Schutzfrist für die kritischsten Arbeiten:

Erste 3 Monate (mietminderungsfrei):

  • Heizungsinstallation
  • Gerüstaufbau und Fassadendämmung
  • Lärmintensive Arbeiten

Nach 3 Monaten:

  • Innenanstriche
  • Kleinere Nacharbeiten
  • Weniger störende Maßnahmen

Energieeffizienz im Mietshaus: Technische Lösungen und Standards

Wärmepumpen: Effizienz-Nachweise sind entscheidend

Wärmepumpen unterliegen besonderen Effizienz-Nachweispflichten für die vollständige Mietumlage:

Wärmepumpen: Effizienz und Umlagefähigkeit

Wärme­pumpen: Effizienz und Umlage­fähigkeit

Jahres­arbeits­zahl (JAZ) Umlage­fähiger Anteil Konse­quenzen
Über 2,5 100% der Kosten Voll­ständige Umlage möglich
Unter 2,5 50% der Kosten Reduzierte Umlage­fähigkeit

Dies setzt Vermieter unter Druck, hochwertige Technik zu wählen und die Gebäudehülle entsprechend zu optimieren.

Dämmmaßnahmen nach Wirtschaftlichkeit priorisieren

Dämmmaßnahmen nach Wirtschaftlichkeit

Dämm­maßnahmen nach Wirtschaft­lichkeit

Dämm­maßnahme Amortisations­zeit Umlage­fähigkeit Empfehlung
Keller­decke 2-5 Jahre 8% Sehr empfehlens­wert
Dach/Ober­geschoss 8-15 Jahre 8% Empfehlens­wert
Außen­wände 6-22 Jahre 8% Je nach Gebäude­alter
Fenster 15-25 Jahre 8% Nur in Kombination sinnvoll

Hydraulischer Abgleich: Pflicht bei Heizungsmodernisierung

Der hydraulische Abgleich ist bei jeder Heizungsmodernisierung gesetzlich vorgeschrieben und ein zentraler Schritt, um die Energieeffizienz der Heizungsanlage zu maximieren. Dabei wird sichergestellt, dass alle Heizkörper im Gebäude gleichmäßig mit der richtigen Wassermenge versorgt werden. Das reduziert unnötigen Energieverbrauch, verbessert die Wärmeverteilung und kann den Heizenergiebedarf um rund 10–15 % senken.

Die Kosten für einen hydraulischen Abgleich liegen je nach Gebäudegröße und Heizungsanlage meist zwischen 500 und 1.500 Euro. Für Vermieter besonders interessant: Diese Investition gilt als Modernisierungsmaßnahme und ist damit vollständig über die Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegbar. Wer eine neue Heizungsanlage installiert – ob Gasbrennwert, Wärmepumpe oder Hybridheizung – sollte den hydraulischen Abgleich daher nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht fest einplanen.

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Realistische Renditen und Amortisationszeiten

Tatsächliche Renditen bei energetischer Sanierung

Eine aktuelle Steinbeis-Studie zeigt ernüchternde Zahlen:

Realistische Renditen bei energetischer Sanierung

Realistische Renditen bei energetischer Sanierung

Kenn­zahl Wert Bewertung
Interner Zins­satz 5,5% Moderat
Amortisations­dauer 22 Jahre Lang
Durch­schnittliche Miet­dauer 7 Jahre Problema­tisch
Modernisierungs­umlage 8-10% Begrenzt

Das zentrale Problem: Die durchschnittliche Mietdauer von 7 Jahren ist deutlich kürzer als die Refinanzierungszeit.

Steuerliche Optimierung: Erhaltung vs. Modernisierung geschickt abgrenzen

Die steuerliche Abgrenzung zwischen sofort abziehbaren Erhaltungsmaßnahmen und über 50 Jahre abschreibbaren Modernisierungen bietet erhebliches Optimierungspotential für Vermieter. Während reine Instandhaltungen als Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen sofort mindern, müssen echte Modernisierungen mit 2% jährlich abgeschrieben werden.

Erhaltungsmaßnahmen umfassen alle Arbeiten, die den ursprünglichen Zustand wiederherstellen oder erhalten: Reparatur kaputter Heizkörper, Austausch defekter Fenster in gleicher Qualität oder die Erneuerung verschlissener Dämmung. Diese Kosten können vollständig im Jahr der Entstehung als Werbungskosten abgesetzt werden und reduzieren sofort die Steuerlast.

Modernisierungsmaßnahmen hingegen verbessern den Standard über das ursprüngliche Niveau hinaus: Installation einer effizienteren Heizungsanlage, Verbesserung der Dämmwerte oder Einbau von Smart-Home-Technologie. Diese Investitionen müssen über 50 Jahre mit jeweils 2% jährlich abgeschrieben werden.

Besonders lukrativ sind Mischmaßnahmen, bei denen sich Erhaltung und Modernisierung kombinieren lassen. Der Austausch alter Fenster beispielsweise ist zu dem Teil Erhaltung, der die ursprüngliche Funktionalität wiederherstellt, während die Verbesserung des U-Werts darüber hinaus als Modernisierung gilt. Vermieter können durch geschickte Kostenaufteilung ihre Steuerlast erheblich optimieren: Eine professionelle Kostenaufgliederung durch qualifizierte Energieberater kann jährlich mehrere tausend Euro Steuerersparnis bringen und sollte bei größeren Sanierungsprojekten immer in Anspruch genommen werden.

Kommende EU-Vorgaben ab 2026: Handlungsdruck steigt

Die Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)

Ab 2026 greifen schärfere EU-Vorgaben:

Kommende EU-Vorgaben (EPBD)

Kommende EU-Vorgaben (EPBD)

Zeit­raum Neue Anforde­rungen
Ab 2025 Energie­effizienz­klasse D als Mindest­standard
Bis 2030 Null­emissions­standard für Neu­bauten
Bis 2030-2035 16-22% Primär­energie­reduktion im Bestand
Bis 2040 Voll­ständiger fossiler Aus­stieg

Immobilien der Klassen E-H könnten faktisch unvermietbar werden – ein drastischer Wertverlust für unsanierte Bestände.

Steigende CO2-Preise als Kostenfaktor

Die kontinuierlich steigenden CO₂-Preise verteuern den Betrieb von Öl- und Gasheizungen spürbar und erhöhen die Attraktivität erneuerbarer Heizsysteme. Für eine durchschnittliche Gasheizung bedeutet das:

  • 2024: 45 € pro Tonne CO₂ → ca. 216 € Mehrkosten pro Jahr
  • 2025: 55 € pro Tonne CO₂ → ca. 263 € Mehrkosten pro Jahr
  • 2026: 65 € pro Tonne CO₂ → ca. 312 € Mehrkosten pro Jahr

Diese Zusatzkosten schlagen sich direkt in der Nebenkostenabrechnung nieder und belasten damit die Mieter. Für Vermieter kann der Umstieg auf erneuerbare Energien – etwa Wärmepumpen oder Hybridheizungen – nicht nur langfristig Kosten senken, sondern auch als starkes Verkaufsargument bei der Mietergewinnung dienen.

Strategische Handlungsempfehlungen für Vermieter

Eine erfolgreiche energetische Sanierung beginnt mit einer klaren Mehrjahresstrategie. Wer als Vermieter den Wert seiner Immobilie sichern und Fördermittel optimal ausschöpfen will, sollte folgende Schritte berücksichtigen:

  • Bestandsanalyse – Systematische Bewertung des aktuellen energetischen Zustands des Gebäudes, inklusive Heizungsanlage, Dämmung und Fenster.
  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) – Vom Energieberater erstellter Fahrplan, der nicht nur Planungssicherheit gibt, sondern auch einen zusätzlichen 5 % Förderbonus ermöglicht.
  • Priorisierung von Maßnahmen – Sinnvolle Reihenfolge festlegen und sogenannte „Sowieso-Kosten“ (z. B. ohnehin anstehende Dach- oder Fassadenarbeiten) gezielt mit staatlichen Förderprogrammen kombinieren.
  • Optimales Timing – Aktuell günstige Rahmenbedingungen und hohe Fördersätze nutzen, bevor sich gesetzliche Vorgaben oder Förderquoten verschärfen.

Mit dieser strategischen Vorgehensweise sichern Vermieter nicht nur langfristig die Energieeffizienz und Attraktivität ihrer Objekte, sondern reduzieren auch Investitionskosten durch gezielte Fördermittelausschöpfung.

Optimale Sanierungsstrategie

Die beste Strategie kombiniert mehrere Ansätze:

Optimale Sanierungsstrategie

Optimale Sanierungs­strategie

Strategie Vorteil Beispiel
Sowieso-Kosten nutzen Doppelter Nutzen Heizungs­tausch mit Wärme­pumpe
Maßnahmen­pakete 70% Förderung Wärme­pumpe + Dämmung + Hydraulik
Zeit­fenster nutzen Günstige Kondi­tionen Sanierung vor EU-Ver­schärfung

Mieter-Kommunikation: Transparenz zahlt sich aus

Erfolgsrezept für Vermieter:

  • Frühzeitige, ehrliche Information über geplante Sanierungen
  • Aufzeigen des konkreten Nutzens für Mieter (Heizkostenersparnis)
  • Transparente Darstellung der Kosten und Förderungen
  • Professionelle Begleitung durch Energieberater

Fazit: Energetische Sanierung als Vermieter – Jetzt handeln oder später bereuen

Die aktuellen Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen sind so attraktiv wie nie zuvor – und werden es voraussichtlich nie wieder sein. Die Kombination aus 70%-Förderung, erweiterten Umlagemöglichkeiten auf 10% bei Heizungsmodernisierungen und noch moderaten EU-Standards schafft ein ideales Zeitfenster für strategische Modernisierungen.

Die Weichenstellung für Vermieter ist klar: Wer jetzt professionell plant und die günstigen Rahmenbedingungen nutzt, kann energetische Sanierung als echte Renditechance nutzen. Wer zögert, riskiert später deutlich schlechtere Konditionen bei gleichzeitig höherem Regulierungsdruck.

Beim Thema der energetischen Sanierung ist nicht mehr die Frage des "Ob", sondern nur noch des "Wann" und "Wie". Vermieter, die jetzt strategisch handeln, sichern sich langfristige Wettbewerbsvorteile in einem zunehmend regulierten Markt und können ihre Immobilien zukunftssicher positionieren.

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