
Energetische Sanierung steuerlich optimieren: 40.000€ sparen 2025
Steuerbonus statt Förderung: Wie Sie mit §35c EStG bei energetischen Sanierungsmaßnahmen bis zu 40.000 Euro Steuern sparen und wann sich dies mehr lohnt als BAFA oder KfW-Förderung.

Die energetische Sanierung Ihres Eigenheims ist eine Investition in Komfort, Wertsteigerung und Klimaschutz. Seit 2020 belohnt der Staat diese Investitionen nicht nur durch direkte Förderungen, sondern auch durch eine attraktive Steuerermäßigung nach §35c EStG. Diese ermöglicht es Hausbesitzern, 20 Prozent ihrer Sanierungskosten über drei Jahre direkt von der Steuerschuld abzuziehen – bei Investitionen bis 200.000 Euro entspricht dies einer maximalen Steuerersparnis von 40.000 Euro.
Als Energieberater mit fundierter Steuerexpertise zeigt Ihnen 42watt, wann die steuerliche Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen vorteilhafter ist als klassische Förderprogramme und wie Sie Ihre Sanierung steuerlich optimal gestalten.
Steuerbonus statt Förderung: Wann sich §35c EStG lohnt
Die Grundlagen der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen sind klar definiert: Der Gesetzgeber gewährt Eigentümern selbstgenutzter Wohngebäude eine Steuerermäßigung von 20 Prozent der Aufwendungen für energetische Sanierungsmaßnahmen. Diese wird über drei Jahre verteilt: 7 Prozent im ersten Jahr, 7 Prozent im zweiten Jahr und 6 Prozent im dritten Jahr der Durchführung.
Voraussetzungen für die Steuerermäßigung
Die wichtigsten Bedingungen für die Inanspruchnahme des Steuerbonus sind:
Gebäudealter: Das Wohngebäude muss bei Beginn der Sanierungsmaßnahme mindestens 10 Jahre alt sein. Diese Frist berechnet sich ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung des Gebäudes.
Eigennutzung: Sie müssen das Gebäude im Jahr der Sanierung und im Folgejahr selbst bewohnen. Eine zeitweise Vermietung einzelner Räume ist unschädlich, solange Sie das Gebäude überwiegend selbst nutzen.
Fachbetrieb-Durchführung: Sämtliche energetischen Maßnahmen müssen von Fachbetrieben durchgeführt werden. Diese müssen eine Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung ausstellen, die bestätigt, dass die Arbeiten den technischen Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung (ESanMV) entsprechen.
Kostengrenze: Die förderfähigen Aufwendungen sind auf 200.000 Euro begrenzt. Dies bedeutet eine maximale Steuerermäßigung von 40.000 Euro über drei Jahre.
Steuer oder Förderung: Die strategische Entscheidung
Eine Doppelförderung ist gesetzlich ausgeschlossen. Sie müssen sich zwischen der steuerlichen Abschreibung und direkten Förderprogrammen wie BAFA oder KfW entscheiden. Diese Entscheidung sollte auf einer fundierten Analyse Ihrer individuellen Situation basieren.
Die Steuerermäßigung lohnt sich besonders bei:
- Einem zu versteuernden Jahreseinkommen über 50.000 Euro (bei Alleinstehenden) bzw. 100.000 Euro (bei Verheirateten)
- Sanierungskosten zwischen 100.000 und 200.000 Euro
- Hoher Steuerschuld, die die Ermäßigung vollständig ausschöpfen kann
BAFA oder KfW-Förderung ist oft vorteilhafter bei:
- Geringeren Einkommen mit niedriger Steuerschuld
- Sehr teuren Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpen
- Kombination mehrerer förderfähiger Maßnahmen
Die Energieberater von 42watt führen eine individuelle Förder-Steuer-Analyse durch, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt und Ihnen die wirtschaftlich optimale Lösung aufzeigt.