Energieausweis: Was sagt er über Ihre Immobilie aus?
Der Energieausweis dokumentiert die Energieeffizienz eines Gebäudes in einer Klasse von A+ bis H. Er zeigt Energiebedarf oder -verbrauch, Baujahr und Heizsystem und nennt Modernisierungsempfehlungen. An dieser Pflicht ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nichts, wohl aber an den Regeln zum Heizungstausch.
Das Wichtigste in Kürze
- Definition: amtliches Dokument zur Energieeffizienz, Klasse A+ bis H
- Rechtsgrundlage: GEG, seit 29.07.2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geändert
- Ausweistypen: Bedarfsausweis (Bausubstanz) und Verbrauchsausweis (Verbrauch der letzten 3 Jahre)
- Pflicht: bei Verkauf, Vermietung und Neubau vorzulegen
- Gültigkeit: 10 Jahre ab Ausstellungsdatum
- Bußgeld bei Verstoß: bis zu 10.000 Euro (§ 108 GEG)
- Unterschied zum iSFP: Energieausweis zeigt nur den Ist-Zustand, keine Maßnahmenplanung
- Aussteller: Architekten, Ingenieure und qualifizierte Energieberater
Was ist ein Energieausweis, und was zeigt er?
Der Energieausweis ist ein amtliches Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes in eine von neun Klassen zwischen A+ und H einordnet. Er nennt Baujahr, Heizsystem und Energiekennwert des Gebäudes. Zusätzlich enthält er Empfehlungen für Modernisierungen. Rechtsgrundlage bleibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das der Bundestag am 10. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geändert hat.
Ein Energieausweis gilt für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen. Das betrifft auch Mehrfamilienhäuser: Ein Ausweis deckt alle Wohneinheiten ab. Nur bei gemischt genutzten Gebäuden mit Wohn- und Gewerbeflächen wird je nach Flächenanteil manchmal ein zweiter Ausweis nötig.
Der Ausweis umfasst in der Regel fünf Seiten. Seite 1 zeigt allgemeine Gebäudedaten wie Baujahr und Anlagentechnik. Seite 2 enthält beim Bedarfsausweis die berechneten Kennwerte und Treibhausgasemissionen. Seite 3 zeigt beim Verbrauchsausweis die gemessenen Verbrauchswerte der letzten drei Jahre. Seite 4 nennt Modernisierungsempfehlungen, Seite 5 erläutert die Berechnungsverfahren.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Was ist der Unterschied?
Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus der Bausubstanz, der Verbrauchsausweis misst den tatsächlichen Verbrauch der letzten drei Jahre. Der Bedarfsausweis bewertet Dämmung, Fenster und Heizanlage unabhängig vom Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis fällt günstiger und schneller aus, weil er nur Abrechnungen auswertet. Sein Ergebnis schwankt jedoch mit dem Heizverhalten der Bewohner:innen.
Für Neubauten ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig. Bei kleineren Bestandsgebäuden mit einem sehr frühen Baujahr gilt ebenfalls Bedarfsausweis-Pflicht, sofern das Gebäude nicht auf ein höheres Dämmniveau saniert wurde. In allen anderen Fällen wählen Eigentümer:innen frei zwischen beiden Ausweistypen.
Der Verbrauchsausweis kostet in der Regel weniger als der Bedarfsausweis, weil keine Vor-Ort-Begutachtung der Bausubstanz nötig ist. Dafür liefert er kein verlässliches Bild bei leerstehenden oder wechselnd genutzten Gebäuden. Der Bedarfsausweis eignet sich besser, wenn Sie den energetischen Zustand unabhängig vom bisherigen Heizverhalten einschätzen möchten, etwa vor einer geplanten Sanierung.
Wie lesen Sie die Energieeffizienzklassen A+ bis H?
Die Energieeffizienzklasse ordnet ein Gebäude anhand des Endenergiekennwerts in eine von neun Stufen zwischen A+ und H ein. Der Kennwert steht in Kilowattstunden pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr (kWh/(m²a)). Je niedriger der Wert, desto effizienter das Gebäude.
| Klasse | Endenergiebedarf/-verbrauch | Energiekosten je m² und Jahr* |
|---|---|---|
| A+ | unter 30 kWh/(m²a) | rund 3 € |
| A | 30 bis unter 50 kWh/(m²a) | rund 7 € |
| B | 50 bis unter 75 kWh/(m²a) | rund 11 € |
| C | 75 bis unter 100 kWh/(m²a) | rund 16 € |
| D | 100 bis unter 130 kWh/(m²a) | rund 21 € |
| E | 130 bis unter 160 kWh/(m²a) | rund 26 € |
| F | 160 bis unter 200 kWh/(m²a) | rund 32 € |
| G | 200 bis unter 250 kWh/(m²a) | rund 40 € |
| H | über 250 kWh/(m²a) | ab 50 € |
*Richtwerte der Verbraucherzentrale, inklusive Mehrwertsteuer.
Diese Skala von A+ bis H gilt für Wohngebäude. Ein typischer Neubau erreicht 30 bis 40 kWh/(m²a) und liegt damit in Klasse A. Diesen Standard beschreiben wir ausführlich im Artikel zum Effizienzhaus. Der Durchschnitt aller Wohngebäude in Deutschland liegt bei rund 150 kWh/(m²a), also Klasse E. Unsanierte Einfamilienhäuser erreichen häufig mehr als 200 kWh/(m²a) und damit Klasse G oder H.
Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am Energieausweis?
Das GEG existiert seit dem 29. Juli 2026 nicht mehr in seiner bisherigen Form. Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 10. Juli 2026. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, die neuen Heizungsregeln traten am Folgetag in Kraft. Für den Energieausweis selbst ändert sich dadurch wenig: Klasseneinteilung, Gültigkeit und Vorlagepflicht bleiben für Wohngebäude bestehen.
Zentral gestrichen hat das GModG die bisherige Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Wärme beim Heizungstausch. Eigentümer:innen wählen die Heizungsart wieder frei: Wärmepumpe, Fernwärme, Hybridheizung, Biomasse, Gas- oder Ölheizung. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche beschreibt das Ziel der Reform als ein Gesetz, das auf „Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit" setzt.
An die Stelle der 65-Prozent-Pflicht tritt für neu eingebaute fossile Heizungen die sogenannte Bio-Treppe. Sie schreibt einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Bestehende Gas- und Ölheizungen genießen Bestandsschutz und müssen wegen der Reform nicht ausgetauscht werden. Alle Details zur neuen Rechtslage und den aktuellen KfW-Fördersätzen bündelt unser Beitrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2026.
Perspektivisch verändert sich der Energieausweis dennoch: Über die europäische Gebäuderichtlinie führt das GModG eine Ökobilanzierung ein. Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen werden künftig Teil des digitalisierten Energieausweises (GÖRG Rechtsanwälte, 2026). Bei Nichtwohngebäuden ändert sich zusätzlich die Klasseneinteilung: Dort entfällt der Verbrauchsausweis, und die Skala wird auf die Klassen A bis G verkürzt. Für Wohngebäude bleibt die vertraute Skala A+ bis H unverändert.
Eine weitere Besonderheit betrifft einzelne Bundesländer. Das GModG enthält weiterhin eine Länderöffnungsklausel. Einzelne Bundesländer können darüber eigene, teils strengere Vorgaben zum Heizungstausch beibehalten. Prüfen Sie deshalb vor einer Heizungsentscheidung zusätzlich die Regelungen Ihres Bundeslandes, etwa über die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.
Energieausweis oder individueller Sanierungsfahrplan: Was ist der Unterschied?
Der Energieausweis dokumentiert nur den energetischen Ist-Zustand, der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) plant konkrete Sanierungsschritte. Beide Dokumente ergänzen sich, verfolgen aber unterschiedliche Zwecke. Wer eine Sanierung plant, braucht in der Regel beide: den Ausweis für die Bestandsaufnahme, den individuellen Sanierungsfahrplan für die Umsetzung.
| Merkmal | Energieausweis | individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) |
|---|---|---|
| Zweck | dokumentiert den Ist-Zustand | plant Sanierungsschritte in sinnvoller Reihenfolge |
| Gesetzliche Pflicht | ja, bei Verkauf, Vermietung, Neubau | nein, freiwillig |
| Ergebnis | eine Effizienzklasse A+ bis H | zwei Dokumente mit Maßnahmenfahrplan und Umsetzungshilfe |
| Förderwirkung | keine direkte Förderung | sichert einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf BEG-Einzelmaßnahmen |
| Gültigkeit | 10 Jahre ab Ausstellung | kein Ablaufdatum, Bonus nur 15 Jahre nutzbar |
Der Energieausweis beantwortet die Frage, wie effizient ein Gebäude heute ist. Der iSFP beantwortet die Frage, welche Maßnahme in welcher Reihenfolge die Effizienz verbessert – und sichert dabei einen zusätzlichen Fördersatz bei späteren Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenstertausch.
Wann ist der Energieausweis Pflicht, und wie lange gilt er?
Der Energieausweis ist bei Verkauf und Vermietung eines Gebäudes vorzulegen. Verkäufer:innen oder Makler:innen zeigen ihn spätestens bei der ersten Besichtigung. Nach Vertragsschluss erhalten Käufer:innen oder Mieter:innen unverzüglich den Ausweis oder eine Kopie. Für Neubauten ist ohnehin ein Bedarfsausweis vorgeschrieben. Vermieter:innen, die zugleich energetisch sanieren möchten, finden Regeln dazu im Artikel zur energetischen Sanierung als Vermieter.
Ein fehlender oder nicht vorgelegter Energieausweis ist eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann mit einem Bußgeld bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 GEG). In der Praxis fallen Bußgelder für einen erstmaligen Verstoß meist deutlich niedriger aus, der Höchstbetrag bleibt jedoch als Rahmen bestehen.
Der Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Nach Ablauf oder bei umfassender Sanierung benötigen Eigentümer:innen für den nächsten Verkauf oder die nächste Vermietung einen neuen Ausweis.
Wer darf den Energieausweis ausstellen?
Energieausweise dürfen nur Personen mit einer entsprechenden energetischen Qualifikation ausstellen. Dazu zählen Architekt:innen, Bauingenieur:innen und staatlich anerkannte Energieberater:innen mit Ausbildungsschwerpunkt im energiesparenden Bauen. Für geförderte Beratungen wie den iSFP ist zusätzlich eine Zulassung auf der bundesweiten Energieeffizienz-Expertenliste nötig.
Aussteller:innen geben Name, Anschrift, Berufsbezeichnung und Ausstellungsdatum an und unterschreiben den Ausweis. Aktuelle Ausweise tragen zusätzlich eine Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt). Damit können Behörden Ausweise stichprobenartig kontrollieren.
Was sagt der Energieausweis über Sanierungsbedarf und Immobilienwert aus?
Der Energieausweis liefert einen groben Anhaltspunkt für den Sanierungsbedarf, ersetzt aber kein Gutachten. Er zeigt den energetischen Ist-Zustand, nennt jedoch keine Details zu einzelnen Bauteilen wie Dach oder Fenstern. Eine Vor-Ort-Begehung durch eine Energieberatung deckt Schwachstellen präziser auf als der Ausweis allein.
Eine bessere Effizienzklasse verbessert nach Einschätzung der Verbraucherzentrale den Immobilienwert und die Vermarktungschancen bei Verkauf oder Vermietung. Käufer:innen und Mieter:innen erkennen am Kennwert grob die künftigen Heizkosten. Die Modernisierungsempfehlungen auf Seite 4 des Ausweises sind dabei nicht verpflichtend, sie dienen nur der Orientierung.
Wer konkret sanieren möchte, sollte nicht beim Energieausweis stehen bleiben. Ein individueller Sanierungsfahrplan übersetzt den Ist-Zustand in eine Kosten- und Maßnahmenplanung mit Förderlogik. Für viele Einzelmaßnahmen stehen zudem eigene Förderungen für die energetische Sanierung bereit.
Häufig gestellte Fragen
Was steht in einem Energieausweis?
Der Energieausweis nennt Baujahr, Heizsystem, Energiekennwerte und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes. Er enthält zudem Modernisierungsempfehlungen und die Daten der Ausstellerin oder des Ausstellers.
Gilt die 65-Prozent-Pflicht für neue Heizungen noch?
Nein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch zum 29. Juli 2026 ersatzlos gestrichen. Eigentümer:innen wählen die Heizungsart seither wieder frei.
Was ist ein guter Wert im Energieausweis?
Werte unter 100 kWh/(m²a) entsprechen den Klassen A+ bis C und gelten als effizient. Der deutsche Durchschnitt liegt bei rund 150 kWh/(m²a) in Klasse E.
Wer erstellt den Energieausweis?
Architekt:innen, Bauingenieur:innen und qualifizierte Energieberater:innen mit entsprechender Ausbildung erstellen den Ausweis. Für geförderte Beratungen ist zusätzlich eine dena-Zulassung nötig.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach ist für Verkauf oder Vermietung ein neuer Ausweis erforderlich.
Brauche ich für jede Wohnung im Mehrfamilienhaus einen eigenen Ausweis?
Nein. Für Wohngebäude gilt ein Energieausweis für das gesamte Gebäude, nicht für einzelne Wohnungen.
Ersetzt der Energieausweis eine Energieberatung oder den iSFP?
Nein. Der Energieausweis dokumentiert nur den Ist-Zustand. Eine Maßnahmenplanung mit Förderbonus liefert erst der individuelle Sanierungsfahrplan.
Was ist die Bio-Treppe im Gebäudemodernisierungsgesetz?
Die Bio-Treppe ersetzt die frühere 65-Prozent-Pflicht. Sie schreibt für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe vor, beginnend mit 10 Prozent ab 2029.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); Deutscher Bundestag; Bundesregierung; Verbraucherzentrale; Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt); GÖRG Rechtsanwälte, Legal Update Gebäudemodernisierungsgesetz; Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).


