Energetische Sanierung: Diese Förderungen gibt es für Hausbesitzer
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08
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2024
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Lesezeit:
5
Minuten
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Hannah Wirtz

Energetische Sanierung: Diese Förderungen gibt es für Hausbesitzer

Wussten Sie das knapp 40 Prozent unseres Gesamtenergieverbrauchs auf die Wärmeerzeugung in Wohnbauten zurückzuführen sind? Eine tragende Rolle um hier Energie zu sparen, den Klimaschutz voran zu treiben und unsere Klimaziele zu erreichen ist hier die Energetische Sanierung von Gebäuden. Um diese Maßnahmen attraktiver zu gestalten und Hausbesitzer beim Umbau zu unterstützen, stellt der Staat spezielle Fördermöglichkeiten in Form von Krediten, Vergünstigungen oder Zuschüssen zur Verfügung.

Überblick: Fördermittel für die energetische Sanierung

Mit Blick auf die EU-Klimaziele, die eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % bis 2030 vorsehen, hat die Bundesregierung 2021 die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ins Leben gerufen. Diese Programme werden regelmäßig aktualisiert, um Sanierungsmaßnahmen weiter zu erleichtern und attraktiver zu gestalten.

Ziel dieser Förderungen ist es, Anreize zu schaffen, damit möglichst viele Hausbesitzer in eine energetische Sanierung investieren, sei es durch Einzelmaßnahmen oder umfassende Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau. Die beiden Hauptstellen für Fördermittel auf Bundesebene sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung

  • Maßnahmen: Effizienzsteigerungen an Gebäudehülle, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung
  • Programm: BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Förderung: Bis zu 20 % Zuschuss für Gebäudehülle und Anlagentechnik, bis zu 50 % für Heizungsoptimierung
  • Zuständige Stelle: BAFA

Heizungsaustausch: Klimafreundliche Systeme

  • Maßnahmen: Austausch oder Nachrüstung klimafreundlicher Heizsysteme in Bestandsgebäuden
  • Programm: Heizungsförderung für Privatpersonen (Wohngebäude)
  • Förderung: Bis zu 70 % Zuschuss der Investitionskosten, Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro
  • Zuständige Stelle: KfW

Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus

  • Maßnahmen: Umfassende Sanierung eines Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus-Standard
  • Programm: Wohngebäude Kredit (261)
  • Förderung: Kredit bis zu 150.000 Euro, Tilgungszuschuss von bis zu 67.500 Euro
  • Zuständige Stelle: KfW

Förderung für Energieberatung

  • Maßnahmen: Fachplanung und Baubegleitung durch Energieberater
  • Programm: Unterschiedlich je nach gewähltem Förderprogramm
  • Förderung: Zuschüsse, Kredite oder Tilgungszuschüsse
  • Zuständige Stelle: KfW und BAFA

Förderung erneuerbarer Energien

  • Maßnahmen: Anlagen zur Stromgewinnung aus Solar-, Wind- oder Wasserkraft
  • Programm: Erneuerbare Energien Standard (Kredit 270)
  • Förderung: Kredit bis zu 100 % der Investitionskosten
  • Zuständige Stelle: KfW

Neuerungen ab 2024: Was sich ändert

Ab 2024 treten einige wesentliche Änderungen bei den Förderungen für energetische Sanierungen in Kraft:

  • Der maximale Zuschuss für den Heizungsaustausch wurde auf 70 % der Investitionskosten erhöht.
  • Die förderfähigen Investitionskosten wurden auf 30.000 Euro gesenkt.
  • Für Einzelmaßnahmen bietet die KfW nun einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro an.
  • Förderanträge für Einzelmaßnahmen können erst nach Vorlage eines unterzeichneten Handwerkerangebots gestellt werden.
  • Der Heizungsaustausch wird ab sofort als Einzelmaßnahme von der BAFA übernommen.

KfW-Programme für Sanierungen und Neubauten

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Programme zur energetischen Sanierung und für Neubauten an. Diese Programme wurden in den letzten Jahren überarbeitet, um sie effizienter und zielgerichteter zu gestalten.

KfW 261: Sanierungen nach Effizienzhaus-Standard

Das KfW-Programm 261 unterstützt Hausbesitzer, die ihre Immobilien umfassend zum Effizienzhaus-Standard sanieren möchten. Es umfasst einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss, bei dem zwischen einem Annuitätendarlehen und einem endfälligen Darlehen gewählt werden kann.

KfW 297: Klimafreundlicher Neubau

Für den Neubau von Effizienzhäusern der Stufe 40 bietet das KfW-Programm 297 einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 Euro. Auch hier gilt die Zinsvergünstigung für die ersten zehn Jahre, was das Programm besonders attraktiv macht.

Förderungen für Einzelmaßnahmen

Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder der Austausch von Fenstern und Türen werden durch das BAFA gefördert. Die Höhe der Förderung setzt sich aus einer Basisförderung von 15 % sowie einem zusätzlichen Bonus von 5 % zusammen, wenn die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) empfohlen wurde.

Die förderfähigen Investitionskosten liegen hier bei 30.000 Euro, mit iSFP-Bonus sogar bei 60.000 Euro.

Förderung für Heizungsaustausch

Der Heizungsaustausch ist seit dem neuen Gebäudeenergiegesetz ein besonders wichtiges Thema. Der Austausch auf ein klimafreundliches Heizsystem wird durch das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen“ gefördert. Die Förderung erfolgt in Form eines direkten Zuschusses und eines zinsverbilligten Kredits.

  • Maximale Förderung: Bis zu 70 % der Investitionskosten, bei einem Investitionslimit von 30.000 Euro.
  • Grundförderung: 30 % der Kosten.
  • Bonus für Wärmepumpen: Zusätzliche 5 % Förderung bei der Installation einer effizienten Wärmepumpe.

Förderung der Heizungsoptimierung

Hausbesitzer, die ihre Heizung nicht austauschen, sondern lediglich optimieren möchten, können von einer BAFA-Förderung profitieren. Dabei gibt es:

  • 50 % Zuschuss für Maßnahmen zur Emissionsminderung.
  • 15–20 % Zuschuss für Effizienzverbesserungen.

Seit 2024 gilt, dass Anträge auf Heizungsoptimierungen erst nach Einholung eines Handwerkerangebots gestellt werden dürfen. Dieses muss vertraglich geregelt sein, um sicherzustellen, dass die Förderbedingungen erfüllt sind.

Der Klimabonus

Mit dem Klimabonus können Hausbesitzer von zusätzlichen 20 % Förderung profitieren, wenn sie ihr altes Heizsystem gegen eine Anlage auf Basis erneuerbarer Energien austauschen. Dieser Bonus ersetzt den früheren Heizungstausch-Bonus und gilt unter bestimmten Bedingungen, wie zum Beispiel der Nutzung von PV-Anlagen zur Warmwasseraufbereitung.

Beachten Sie jedoch, dass der Klimabonus nicht für vermietete Gebäude gilt und ab 2029 stufenweise reduziert wird.

Förderung der energetischen Komplettsanierung

Bei der energetischen Komplettsanierung wird ein Bestandsgebäude zu einem KfW-Effizienzhaus umgebaut. Das zuständige Förderprogramm ist der Wohngebäude-Kredit 261. Die Förderung erfolgt als zinsvergünstigter Kredit von bis zu 150.000 Euro, mit einem Tilgungszuschuss von 5 bis 45 %, abhängig vom erreichten Effizienzhaus-Standard. Gefördert werden Sanierungen, die mindestens den Standard eines Effizienzhauses 85 erreichen.

Fördermittel für die Energieberatung

Eine fachgerechte Energieberatung ist bei vielen Sanierungsmaßnahmen erforderlich, um Fördermittel zu erhalten. Für Wohngebäude können Hausbesitzer eine Förderung von bis zu 80 % der Beratungskosten (max. 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser) erhalten. Auch die Planung und Bauleitung für energetische Maßnahmen wird mit bis zu 50 % der Kosten (max. 5.000 Euro) bezuschusst.

Für Heizungserneuerungen gibt es staatliche Zuschüsse von 30 bis 70 %, allerdings sind in diesem Bereich keine zusätzlichen Zuschüsse für die Energieberatung vorgesehen.

Bei der Planung von Komplettsanierungen oder klimafreundlichen Neubauten erhalten Hausbesitzer einen zusätzlichen Kreditbetrag von bis zu 10.000 Euro sowie einen Tilgungszuschuss von bis zu 5.000 Euro.

Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien

Der Umstieg auf erneuerbare Energien wird ebenfalls stark gefördert. Das Programm „Erneuerbare Energien Standard“ (Kredit 270) deckt Investitionen in Photovoltaik, Biogas, Windkraft und Wasserkraft ab. Hier können bis zu 100 % der Investitionskosten als zinsgünstiger Kredit finanziert werden.

So beantragen Sie Förderungen für die energetische Sanierung

Je nach Art der Förderung gibt es unterschiedliche Verfahren zur Beantragung. Hier die wichtigsten Schritte:

Direkter Zuschuss

  1. Energieberater kontaktieren: Für die meisten Förderungen benötigen Sie einen Energieberater, der auf der Liste der Energieeffizienz-Experten des Bundes steht.
  2. Handwerkerangebot einholen: Vor der Antragstellung muss ein unterschriebener Handwerkervertrag vorliegen, der erst mit der Förderzusage gültig wird.
  3. Antrag stellen: Der Antrag wird entweder bei der BAFA oder KfW gestellt, je nach Förderprogramm.
  4. Verwendungsnachweis einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie belegen, dass die Fördermittel korrekt verwendet wurden.
  5. Auszahlung der Fördergelder: Nach positiver Prüfung wird der Zuschuss ausgezahlt.

Entscheiden Sie sich für eine Energieberatung bei 42watt, sind wir Ihnen selbstverständlich auch bei der Beantragung der maximalen Fördermittel behilflich.

Förderung als Kredit

  1. Energieberater kontaktieren: Auch hier ist die Konsultation eines Energieberaters notwendig.
  2. Finanzierungspartner finden: Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über einen Finanzierungspartner wie eine Bank oder Bausparkasse.
  3. Kreditvertrag abschließen: Nachdem der Kredit bewilligt wurde, können Sie den Handwerksbetrieb beauftragen.
  4. Tilgungszuschuss einreichen: Nach Fertigstellung stellt der Energieberater eine Bestätigung der Durchführung aus, um den Tilgungszuschuss zu erhalten.

Fazit: Energetische Sanierung 2024 – Ihre Chance auf attraktive Förderungen

Die energetische Sanierung von Wohngebäuden bietet eine große Chance, den Energieverbrauch zu senken und den Wert Ihrer Immobilie zu steigern. Die staatlichen Förderprogramme 2024 unterstützen Sie dabei, die Kosten für Einzelmaßnahmen oder Komplettsanierungen deutlich zu reduzieren. Ob durch direkte Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite – die finanzielle Unterstützung macht es einfacher, den Sanierungsprozess erfolgreich zu gestalten. Die Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Energieberater ist dabei essenziell, um die besten Fördermöglichkeiten zu nutzen und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

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