Max Nestler
April 17, 2026
Lesezeit
12
Minuten
Wärmepumpe
Planungshilfen & Weiterführendes

Heizungsgesetz 2026: Was gilt, was sich ändert und was bleibt

Das Heizungsgesetz ist im April 2026 trotz angekündigter Abschaffung vollständig in Kraft. Die CDU/CSU/SPD-Koalition legte am 24. Februar 2026 Eckpunkte für ein ablösendes Gebäudemodernisierungsgesetz vor – ein Kabinettsbeschluss fehlt jedoch bis heute. Wer jetzt eine Heizung tauscht, muss das GEG 2024 mit 65-Prozent-Erneuerbare-Pflicht einhalten, kann aber gleichzeitig bis zu 70 Prozent Förderung über die KfW 458 (maximal 21.000 Euro) erhalten.

Inhaltsverzeichnis
Jetzt Heizung fördern lassen

Bis zu 70 % Zuschuss über KfW 458 – bevor die Sätze sinken.

Schnellübersicht: Was gilt im April 2026?

FrageAntwort
Muss ich 2026 meine Heizung tauschen?Nein. Das GEG 2024 schreibt keinen Pflicht-Austausch vor. Nur defekte Heizungen ab Baujahr 1991 müssen nach § 72 GEG außer Betrieb genommen werden. Neuinstallationen müssen 65 % EE erfüllen.
Was bedeutet die 65-%-Regel?Jede neu eingebaute Heizung muss ab sofort mindestens 65 % ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Wärmepumpen, Solarthermie-Hybridsysteme und Fernwärmeanschlüsse erfüllen diese Anforderung.
Gilt das GEG auch für Altbauten?Ja, aber mit langen Übergangsfristen. Gasheizungen in bestehenden Gebäuden dürfen weiter betrieben werden. Erst beim Neukauf oder bei Defekt greift die 65-%-Pflicht, gestaffelt nach kommunalen Wärmeplänen.
Welche Heizungen sind 2026 noch erlaubt?Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie-Hybride, Biomasse/Pellets sowie Gasheizungen mit H₂-Ready-Zertifikat in ausgewiesenen Wasserstoffnetzen. Reine Gas- und Ölheizungen bei Neuinstallation nicht mehr zulässig.
Was ändert das GModG gegenüber dem alten GEG?Das GModG (in Kraft seit Januar 2026) verlängert die Übergangsfrist für Gas-/Ölheizungen in Bestandsgebäuden, stärkt die Rolle kommunaler Wärmepläne als Voraussetzung für Fristablauf und passt Fördervoraussetzungen an die neue EU-Taxonomie an.
Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz unsicherer Rechtslage?Ja – die wirtschaftliche Logik gilt unabhängig vom Gesetz. Steigende CO₂-Preise, EU-Klimaziele und die höchste Förderkulisse aller Zeiten (70 % Zuschuss, auslaufend ab 2029) machen den Umstieg jetzt am attraktivsten. Wer wartet, zahlt mehr – bei der Förderung und beim CO₂-Preis.

Förderung 2026: Bis zu 70 Prozent über die KfW 458

Die Heizungsförderung bleibt bis mindestens 2029 gesichert. Zuständig ist die KfW mit dem Programm 458. Die Förderung ist gedeckelt auf 30.000 Euro förderfähige Kosten und maximal 70 Prozent (21.000 Euro) Zuschuss. Seit dem 1. Januar 2026 müssen förderfähige Wärmepumpen 10 Dezibel unter dem gesetzlichen Lärmgrenzwert liegen. Wichtig: Anträge müssen vor Auftragsvergabe gestellt werden.

FörderbausteinHöheBedingung
Grundförderung30 %Austausch gegen Erneuerbare-Heizung
Klima-Geschwindigkeitsbonus+20 %Bis 31.12.2028, danach alle 2 Jahre −3 Prozentpunkte
Einkommensbonus+30 %Haushaltseinkommen ≤ 40.000 €/Jahr
Emissionshandels-Bonus+2,5 %Kombinierbar, ab 2027 auslaufend
Maximum gesamt70 %Max. 30.000 € förderfähige Kosten = 21.000 € Zuschuss

CO₂-Preis 2026–2030: Was Hausbesitzer zahlen

Parallel zur Förderung steigt der CO₂-Preis systematisch. Für Gebäude gilt der nationale Emissionshandel (nEHS). Der Preis je Tonne CO₂ steigt schrittweise und macht fossile Heizungen jedes Jahr teurer.

JahrCO₂-Preis/TonneMechanismus
202555 €Festpreis nEHS
202655–65 €Preiskorridor nEHS
2027ab 65 ۆbergang Marktsystem EU-ETS2
2030~150–200 €EU-ETS2 Marktpreis (Schätzung)

Kosten-Vergleich über 20 Jahre

Die entscheidende Frage für Hausbesitzer ist nicht der Kaufpreis, sondern die Gesamtkosten über 20 Jahre inklusive Energie, Wartung und CO₂-Abgaben.

HeizsystemAnschaffung nach FörderungGesamtkosten 20 Jahre
Wärmepumpe (Luft/Wasser)6.000–12.000 €38.000–52.000 €
Gasheizung (Neuinstallation nicht erlaubt)8.000–14.000 €62.000–85.000 €
Pelletheizung10.000–18.000 €45.000–62.000 €