Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), in Kraft seit 1. Januar 2021
- CO2-Preis 2026: Preiskorridor 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2, seit 2026 per Versteigerung
- Gas-Aufschlag 2026: bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde, brutto
- Heizöl-Aufschlag 2026: bis zu 20,70 Cent pro Liter, brutto
- CO2-Preis 2027: Korridor 55 bis 65 Euro geplant, Gesetzgebungsverfahren zum 12.08.2026 noch nicht abgeschlossen
- Strom und Wärmepumpen: nicht von der CO2-Steuer erfasst, nur fossile Brennstoffe zählen
- Vermieter-Mieter-Aufteilung: CO2KostAufG staffelt in 10 Stufen, bis zu 95 Prozent Vermieteranteil bei schlechter Energiebilanz
- Klimageld 2026: nicht beschlossen, keine Rückzahlung der CO2-Einnahmen an Haushalte
Was ist die CO2-Steuer und seit wann gilt sie?
Die CO2-Steuer ist eine Abgabe auf den CO2-Ausstoß fossiler Brennstoffe. Rechtsgrundlage ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG). Es gilt seit dem 1. Januar 2021. Wer Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel in Verkehr bringt, muss dafür Emissionszertifikate kaufen. Energieversorger und Mineralölhändler geben diese Kosten an Verbraucher:innen weiter.
Der Begriff "Steuer" ist technisch ungenau. Juristisch handelt es sich um eine Abgabe für Emissionszertifikate, nicht um eine klassische Verbrauchssteuer. Im Alltag hat sich trotzdem "CO2-Steuer" durchgesetzt. Die verbreitete Annahme, die Abgabe "komme erst noch", trifft nicht zu. Hausbesitzende zahlen sie bereits seit fünf Jahren über ihre Heizkostenabrechnung.
Wie hoch ist der CO2-Preis 2026? Die Tabelle für Gas und Heizöl
2026 liegt der CO2-Preis in einem gesetzlich festgelegten Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne CO2. Seit 2026 werden die Emissionszertifikate erstmals versteigert, nicht mehr zum Festpreis verkauft. § 10 Abs. 2 Satz 3 BEHG legt diesen Korridor fest. Die folgende Tabelle zeigt die Umrechnung in Cent pro Kilowattstunde Gas und Cent pro Liter Heizöl. Beide Werte gelten brutto, inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer.
| CO2-Preis | Gas (ct/kWh, brutto) | Heizöl (ct/Liter, brutto) |
|---|---|---|
| 55 €/t (Mindestpreis 2026) | ca. 1,31 ct/kWh | ca. 17,52 ct/Liter |
| 65 €/t (Höchstpreis 2026) | bis zu 1,55 ct/kWh | bis zu 20,70 ct/Liter |
Stand: 15.07.2026, Quelle ADAC auf Basis des heizwertbezogenen Emissionsfaktors. Erdgas verursacht rund 0,20 Kilogramm CO2 pro Kilowattstunde. Heizöl verursacht rund 2,68 Kilogramm CO2 pro Liter. Die tatsächliche Belastung hängt vom individuellen Verbrauch ab. Der energetische Zustand des Gebäudes spielt ebenfalls eine Rolle.
Der Korridor kennt auch ein Sicherheitsventil nach oben. Reicht die Zertifikatsmenge einer Auktion nicht aus, greift ein Überschussmengenpreis von 68 Euro pro Tonne für 2026. Wer Zertifikate nachkaufen muss, zahlt dafür bis zu 70 Euro pro Tonne. Für 2027 sollen diese Sicherheitspreise laut Referentenentwurf auf 73 beziehungsweise 75 Euro steigen. Für Hausbesitzende bleibt trotzdem der reguläre Korridor von 55 bis 65 Euro maßgeblich, denn diese Sicherheitspreise greifen nur in Ausnahmefällen der Auktionsmechanik.
CO2-Preispfad 2021 bis 2030: Die Entwicklung im Überblick
Der CO2-Preis stieg von 2021 bis 2025 in gesetzlich fixierten Stufen. 2026 und 2027 bleibt er im selben Korridor stehen. § 10 Abs. 2 BEHG legt für die Einführungsphase feste Jahrespreise fest. Danach folgt die Versteigerung im Preiskorridor.
| Jahr | CO2-Preis | Status |
|---|---|---|
| 2021 | 25 €/t | Festpreis, gesetzlich fixiert |
| 2022 | 30 €/t | Festpreis, gesetzlich fixiert |
| 2023 | 30 €/t | Festpreis, eingefroren (statt geplanter 35 €/t) |
| 2024 | 45 €/t | Festpreis, gesetzlich fixiert |
| 2025 | 55 €/t | Festpreis, gesetzlich fixiert |
| 2026 | 55–65 €/t | Preiskorridor, Versteigerung, gesetzlich fixiert |
| 2027 | 55–65 €/t | Preiskorridor geplant, Gesetzgebungsverfahren läuft noch |
| 2028–2030 | keine feste Zahl | EU-ETS2 startet 2028, Preis bildet sich am Markt |
Ursprünglich sollte sich der CO2-Preis 2027 am EU-Industriepreis orientieren (EU-ETS 1). Expert:innen erwarteten dabei rund 80 Euro pro Tonne. Der Koalitionsausschuss entschied am 12. Mai 2026 anders. Der Preis bleibt 2027 im Korridor von 55 bis 65 Euro. Das Bundesumweltministerium (BMUKN) legte dazu am 3. Juli 2026 einen Referentenentwurf vor. Es handelt sich um das Dritte Gesetz zur Änderung des BEHG. Ein Kabinettsbeschluss war für Ende Juli 2026 vorgesehen. Zum Redaktionsschluss dieses Artikels (12.08.2026) war das parlamentarische Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Ab 2028 übernimmt der europäische Emissionshandel EU-ETS 2 die Preisbildung. Ursprünglich war der Start bereits für 2027 geplant. Die EU-Staaten verschoben ihn um ein Jahr. Ab 2028 bildet sich der Preis am Markt. Eine gesetzlich fixierte Zahl gibt es dafür nicht mehr. Prognosen gehen deutlich auseinander. Die Bertelsmann Stiftung rechnet für 2028 mit rund 60 Euro pro Tonne. Der UBA-Projektionsbericht 2026 geht von höheren Werten aus: rund 95 Euro 2028, steigend auf 125 Euro im Jahr 2030. Beide Zahlen sind Prognosen, keine Gesetzeswerte.
CO2-Steuer auf Heizöl: Das Rechenbeispiel für 2026
Ein Einfamilienhaus mit 2.000 Litern Heizölverbrauch zahlt 2026 zwischen 349 und 412 Euro CO2-Kosten im Jahr. Diese Spanne ergibt sich aus dem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Die Zahlen stammen von der Verbraucherzentrale NRW. Der genaue Betrag hängt vom energetischen Zustand des Gebäudes ab.
Ein gut saniertes Effizienzhaus mit KfW-Standard EH70 verbraucht deutlich weniger. Bei 650 Litern Heizöl fallen die CO2-Kosten niedriger aus: zwischen 113 und 134 Euro im Jahr. Wer den Heizölverbrauch senkt, reduziert die CO2-Kosten proportional zum Verbrauch. Das gelingt etwa durch Dämmung oder einen Heizungstausch. Alternativen zur Ölheizung reichen von der Wärmepumpe bis zu Hybridlösungen (siehe Alternativen zur Ölheizung).
CO2-Steuer auf Erdgas und Flüssiggas
Ein Einfamilienhaus mit 20.000 Kilowattstunden Gasverbrauch zahlt 2026 zwischen 263 und 311 Euro CO2-Kosten im Jahr. Diese Werte stammen ebenfalls von der Verbraucherzentrale NRW. Ein gut saniertes Effizienzhaus mit 6.500 Kilowattstunden Verbrauch zahlt weniger: zwischen 85 und 101 Euro jährlich.
Flüssiggas (Propan) unterliegt ebenfalls dem BEHG. Es gilt als fossiler Brennstoff. Sein Emissionsfaktor unterscheidet sich von Erdgas. Die Kosten pro Kilowattstunde weichen deshalb leicht ab. Das betrifft vor allem Hausbesitzende ohne Erdgasanschluss, die mit einem Flüssiggastank heizen. Wer eine Heizungsmodernisierung plant, findet Orientierung im aktuellen Heizungsgesetz und bei der KfW-Förderung für Wärmepumpen.
Gilt die CO2-Steuer auch für Strom und Wärmepumpen?
Nein, die CO2-Steuer nach BEHG gilt nicht für Strom. Sie betrifft damit auch keine Wärmepumpen. Das BEHG erfasst ausschließlich fossile Brennstoffe: Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel. Strom fällt unter ein anderes System, den europäischen Emissionshandel EU-ETS 1. Dieser betrifft die Stromerzeuger direkt, nicht die Endverbraucher.
Wärmepumpen heizen mit Strom. Sie bleiben deshalb von der CO2-Steuer auf Brennstoffe unberührt. Das ist ein wachsender Kostenvorteil: Je teurer Heizöl und Gas durch die CO2-Abgabe werden, desto größer wird der Abstand zur Wärmepumpe. Ob sich der Umstieg lohnt, hängt von Strompreis, Gebäudezustand und Förderung ab (siehe Wann lohnt sich eine Wärmepumpe?).
Ist die CO2-Steuer verfassungswidrig?
Es gibt bislang keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die die CO2-Steuer nach BEHG kippt. Verfassungsrechtliche Bedenken wurden mehrfach öffentlich geäußert. Die FDP prüfte bereits 2019 eine Normenkontrollklage. Sie ordnete die Abgabe eher als Steuer denn als Zertifikatspreis ein. Zu einer Gerichtsentscheidung über das BEHG selbst kam es bislang nicht.
Der Eigentümerverband Haus & Grund kündigte zudem Widerstand an. Er richtet sich gegen das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Dieses teilt seit 2023 die CO2-Kosten zwischen Vermietenden und Mietenden auf. Auch hierzu liegt keine höchstrichterliche Entscheidung vor, die das Gesetz kippt.
CO2-Kostenaufteilungsgesetz: Wer zahlt, Vermieter oder Mieter?
Beim Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) tragen Vermietende einen höheren Anteil, je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist. Das Gesetz gilt seit dem 1. Januar 2023. Es betrifft Wohngebäude mit Zentralheizung. Es staffelt die Kostenverteilung in zehn Stufen, nach CO2-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr.
| CO2-Ausstoß pro m²/Jahr | Mieter-Anteil | Vermieter-Anteil |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 17 kg | 90 % | 10 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 47 bis unter 52 kg | 20 % | 80 % |
| über 52 kg | 5 % | 95 % |
Bei einem unsanierten Altbau zahlen Vermietende bis zu 95 Prozent der Abgabe. Wer energetisch modernisiert, senkt den Energieverbrauch. Zugleich senkt das den eigenen Kostenanteil an der CO2-Steuer (siehe Energetische Sanierung als Vermieter). Manche Mietende haben einen direkten Gasvertrag, etwa bei Etagenheizungen. Dann müssen Vermietende ihren Anteil auf Nachweis selbst erstatten.
Klimageld 2026: Aktueller Stand
Ein allgemeines Klimageld gibt es 2026 nicht. Die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat den Begriff nicht in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen. Die Vorgängerregierung hatte eine Pro-Kopf-Rückzahlung der CO2-Einnahmen ursprünglich angekündigt. Die Einnahmen aus der CO2-Steuer fließen stattdessen vollständig in den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Aus diesem Fonds finanziert der Bund unter anderem die Förderung von Wärmepumpen und Gebäudesanierungen.
Als Ausgleich für steigende Energiekosten verweist die Bundesregierung auf andere Entlastungen. Dazu zählt etwa eine höhere Pendlerpauschale. Einen konkreten Zeitplan für ein Klimageld gibt es nicht.
Häufige Fragen zur CO2-Steuer
Wann kommt die CO2-Steuer? Sie kommt nicht erst. Sie gilt bereits seit dem 1. Januar 2021 nach dem BEHG.
Wie hoch ist die CO2-Steuer 2026 pro Tonne? Der CO2-Preis liegt 2026 zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Er bildet sich durch Versteigerung von Emissionszertifikaten.
Wie viel CO2-Steuer zahle ich für Heizöl? 2026 liegt die CO2-Abgabe auf Heizöl bei bis zu 20,70 Cent pro Liter, brutto. Die genaue Höhe hängt vom aktuellen Zertifikatspreis im Korridor ab.
Wie viel CO2-Steuer zahle ich für Gas? 2026 liegt die CO2-Abgabe auf Gas bei bis zu 1,55 Cent pro Kilowattstunde, brutto.
Betrifft die CO2-Steuer auch Wärmepumpen? Nein. Das BEHG erfasst nur fossile Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Strom für Wärmepumpen fällt nicht unter die CO2-Steuer.
Steigt die CO2-Steuer 2027 weiter? Nach aktuellem Stand nicht. Die Bundesregierung plant, den Preiskorridor von 55 bis 65 Euro auch 2027 beizubehalten. Ursprünglich sollte der Preis an den europäischen Industriepreis gekoppelt werden. Das Gesetzgebungsverfahren zur Änderung war zum Redaktionsschluss noch nicht abgeschlossen.
Quellen: Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), § 10; Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums (BMUKN) für ein Drittes Gesetz zur Änderung des BEHG vom 03.07.2026; Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG); ADAC, "CO₂-Steuer fürs Heizen", Stand 15.07.2026, mit Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW; Umweltbundesamt (UBA), Projektionsbericht 2026; Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS), Policy Brief "Eingefrorener CO₂-Preis 2027", Juli 2026; Bertelsmann Stiftung, Studie zu CO2-Preis und Heizkosten in Europa, 2026.


