Wärmepumpe planen 2026: In 6 Schritten zur Anlage im Bestand
Eine Wärmepumpe im Bestand planen Sie in 6 Schritten: Heizlast, Vorlauftemperatur, Wärmequelle und Aufstellort, Dimensionierung mit Warmwasser, Angebot mit Förderantrag sowie Installation mit hydraulischem Abgleich. Jeder Schritt hat eine prüfbare Kennzahl, etwa die Heizlast in Kilowatt oder 55 °C als Obergrenze für die Vorlauftemperatur. Dieser Ratgeber zeigt die Prüfwerte, ein offenes Rechenbeispiel vom Gasverbrauch zur Heizlast und eine Zeitachse in Wochen als Richtwert.
Das Wichtigste in Kürze
- Heizlast-Überschlag: genutzte Wärme pro Jahr geteilt durch rund 1.800 bis 2.200 Vollbenutzungsstunden.
- 42watt-Rechenbeispiel: 20.000 kWh Gas ergeben rund 7,4 kW Heizlast, eine Flächenpauschale mit 80 W/m² läge 60 % höher.
- Heizkörper-Test: An einem kalten Tag müssen alle Räume mit höchstens 55 °C Vorlauf warm werden.
- Fraunhofer-Feldtest im Bestand: mittlere Jahresarbeitszahl 3,4 (Luft-Wasser) und 4,3 (Erdwärme).
- TA Lärm nachts: 35 dB(A) im reinen, 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet vor dem Nachbarfenster.
- Reihenfolge: Bestätigung zum Antrag, Vertrag mit Förderbedingung, KfW-Antrag, Zusage, erst dann Baubeginn.
- KfW 458: 30 % Grundförderung, für Selbstnutzende beim Tausch bestimmter fossiler Heizungen plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus bei Antrag bis 31.01.2027, förderfähig max. 28.000 €.
- Zeitachse: als Richtwert rund 2 bis 4 Monate bis zur Inbetriebnahme, Nachweis an die KfW binnen 6 Monaten nach Abschluss.
Wie planen Sie eine Wärmepumpe in 6 Schritten?
Sie planen eine Wärmepumpe in 6 Schritten, vom Verbrauch Ihrer alten Heizung bis zum hydraulischen Abgleich nach dem Einbau. Die Reihenfolge ist wichtig. Jeder Schritt liefert eine Zahl, die der nächste braucht. Die Tabelle fasst zusammen, was Sie prüfen und wer es übernimmt.
| Schritt | Was prüfen | Kennzahl/Richtwert | Wer |
|---|---|---|---|
| 1. Heizlast | Verbrauch der letzten 3 Jahre, raumweise Berechnung | Wärme ÷ 1.800–2.200 Stunden, Ergebnis in kW | Sie, dann Fachbetrieb oder Energieberatung |
| 2. Vorlauftemperatur | Heizkörper-Test an einem kalten Tag | alle Räume warm bei höchstens 55 °C | Sie, Fachbetrieb |
| 3. Wärmequelle und Aufstellort | Luft oder Erdreich, Schall, Abstände | nachts 35 bzw. 40 dB(A) vor dem Nachbarfenster | Fachbetrieb, ggf. Wasserbehörde |
| 4. Dimensionierung und Warmwasser | Geräteleistung, Speicher, Temperatur | 1,45 kWh Warmwasser pro Person und Tag | Fachbetrieb |
| 5. Angebot und Förderung | Vertrag mit Bedingung, danach Antrag | 30 % + ggf. 16 % Bonus bei Antrag bis 31.01.2027, max. 28.000 € förderfähig | Sie, Fachbetrieb, KfW |
| 6. Installation und Abgleich | Abgleich nach Verfahren B, Heizkurve, Netzbetreiber | Jahresarbeitszahl ab 3,0, Nachweis binnen 6 Monaten | Fachbetrieb, Netzbetreiber |
Kurz eingeordnet: Die Schritte 1 und 2 können Sie selbst vorbereiten, mit Abrechnungen und einem Test im Winter. Ab Schritt 3 entscheidet die Fachplanung, also Fachbetrieb oder Energieberatung. Bei Schritt 5 ist die Reihenfolge zusätzlich förderrechtlich vorgeschrieben. Wer vor dem Antrag einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreibt, verliert den Anspruch auf den Zuschuss.
Schritt 1: Wie hoch ist die Heizlast Ihres Hauses?
Die Heizlast schätzen Sie aus Ihrem Verbrauch: genutzte Wärme pro Jahr geteilt durch die Vollbenutzungsstunden. Die Heizlast ist die Leistung in Kilowatt, die das Haus bei der Norm-Außentemperatur braucht, also an einem sehr kalten Wintertag. Vollbenutzungsstunden sind die Stunden, die eine Heizung rechnerisch unter Volllast laufen müsste. Ein Leitfaden des BürgerNetzwerkSolar Worms (Stand April 2026) nennt 1.800 bis 2.200 Stunden für unsanierte Altbauten. Laut Energieberatung der Stadt Zürich werden als Standardwert meist 2.000 bis 2.300 Stunden eingesetzt, sie selbst empfiehlt aber genauere Verfahren.
Für die Rechnung brauchen Sie 3 Werte:
1. Verbrauch: Mittelwert der letzten 3 Jahresabrechnungen in kWh. Bei Öl gilt grob 1 Liter = 10 kWh.
2. Nutzungsgrad: Anteil, den der alte Kessel als Wärme abgibt, bei Standard- und Niedertemperaturkesseln je nach Quelle 0,70 bis 0,85, bei Brennwertkesseln bis 0,95.
3. Warmwasseranteil: rund 1,45 kWh pro Person und Tag laut Fachzeitschrift IKZ-Haustechnik (2022).
Das ist eine Plausibilisierung, keine Auslegung. Für die KfW-Förderung ist ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B Pflicht. Er setzt eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 voraus. Die Verbraucherzentrale nennt für eine vereinfachte Heizlastberechnung im Einfamilienhaus 300 bis 450 Euro, für Verfahren B beim Abgleich zusätzlich 400 bis 600 Euro. Norm, Rechenweg und Sicherheitszuschläge erklärt der Beitrag Heizlastberechnung.
42watt-Rechenbeispiel: Vom Gasverbrauch zur Heizlast
Im 42watt-Rechenbeispiel ergibt ein Gasverbrauch von 20.000 kWh eine Heizlast von rund 7,4 kW. Annahmen: Einfamilienhaus mit 150 m², 4 Personen, Gaskessel mit Nutzungsgrad 0,85. Der Warmwasseranteil wird vor der Teilung abgezogen.
| Rechenschritt | Wert |
|---|---|
| Gasverbrauch laut Abrechnung | 20.000 kWh |
| × Nutzungsgrad 0,85 = genutzte Wärme | 17.000 kWh |
| − Warmwasser (4 × 1,45 kWh × 365 Tage) | 2.117 kWh |
| = Heizwärme | 14.883 kWh |
| ÷ 2.000 Vollbenutzungsstunden = Heizlast | 7,4 kW (Spanne 6,8 bis 8,3 kW) |
Kurz eingeordnet: Ein passendes Gerät läge in der Leistungsklasse um 8 kW, die endgültige Größe ergibt erst die raumweise Berechnung. Eine pauschale Flächenrechnung mit 80 Watt pro m² käme auf 12 kW. Das wären rund 60 % mehr. Überdimensionierung ist verbreitet: Im Feldtest des Fraunhofer ISE hatte die Mehrheit der Anlagen bei −7 °C deutliche Leistungsreserven, einzelne über die doppelte Heizlast.
Schritt 2: Wie prüfen Sie, ob Ihre Heizkörper reichen?
Ihre Heizkörper reichen, wenn an einem kalten Wintertag alle Räume mit höchstens 55 °C Vorlauftemperatur warm werden. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers, das in die Heizkörper fließt. Je niedriger sie ist, desto effizienter arbeitet die Wärmepumpe. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale beschreibt den Test so: Vorlauftemperatur am Kessel auf 55 °C begrenzen und alle Thermostate auf Stufe 3 stellen.
Das Ergebnis lesen Sie nach einigen Stunden ab:
- Alle Räume warm: Die Wärmepumpe ist laut Verbraucherzentrale „problemlos möglich“.
- Einzelne Räume kalt: Dort reicht vermutlich ein größerer Heizkörper.
- Alle Räume zu kühl: Ohne zusätzliche Dämmung arbeitet die Wärmepumpe nicht wirtschaftlich.
Planen Sie den Test im Winter vor dem Angebot ein. Laut Umweltbundesamt (UBA, 2023) schaffen rund 53 % der Heizsysteme 55 °C ohne Umbau. Mit umfassendem Heizkörpertausch sind es über 80 %. Wie viel Leistung alte Heizkörper bei 55 °C noch bringen, zeigt der Beitrag Wärmepumpe im Altbau.
Schritt 3: Welche Wärmequelle und welcher Aufstellort passen?
Im Bestand kommt oft eine Luft-Wasser-Wärmepumpe infrage, deren Außengerät so stehen muss, dass nachts am Nachbarfenster 35 bzw. 40 dB(A) eingehalten werden. Im Feldtest des Fraunhofer ISE in 77 Bestandsgebäuden erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl von 3,4, Erdwärmepumpen von 4,3. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viel Wärme pro Kilowattstunde Strom im Jahr entsteht. Alle Bauarten im Vergleich zeigt der Beitrag Welche Wärmepumpe ist die richtige.
Wie viel Abstand braucht das Außengerät?
Der nötige Abstand hängt von der Lautstärke des Geräts und vom Baugebiet ab. Die TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) begrenzt nachts den Pegel in reinen Wohngebieten auf 35 dB(A), in allgemeinen auf 40 dB(A). Gemessen wird 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des betroffenen Raums. Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) hat daraus Mindestabstände abgeleitet.
| Schallleistung Außengerät | Reines Wohngebiet | Allgemeines Wohngebiet |
|---|---|---|
| 50 dB(A) | 6 m | 3 m |
| 55 dB(A) | 11 m | 6 m |
| 60 dB(A) | 20 m | 11 m |
Kurz eingeordnet: Die Werte gelten für ein Gerät an der Hauswand ohne Tonhaltigkeit. Das LfU rechnet dabei mit 6 dB(A) unter dem Richtwert der TA Lärm. Bei tonhaltigen Geräten sind die Abstände deutlich größer, bei 50 dB(A) im reinen Wohngebiet 9 bis 13 m. Für moderne Einfamilienhäuser mit niedrigem Wärmebedarf empfiehlt das LfU höchstens 50 dB(A) Schallleistung im lautesten Betriebszustand. Die KfW fördert Luft-Wasser-Wärmepumpen nur, wenn das Außengerät mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegt. Bis 6 kW sind das 55 dB(A), bis 12 kW 60 dB(A). Die Verbraucherzentrale rät zusätzlich zu 3 bis 4 m Abstand zu Schlafräumen und warnt vor der Aufstellung zwischen 2 Mauern.
Bei Geräten mit Propan (R290) gilt außerdem ein Schutzbereich nach Herstellerangabe, häufig 0,5 bis 1 m. Darin dürfen keine Fenster, Lichtschächte oder Kellerzugänge liegen. Erdwärmesonden müssen Sie vor Bohrbeginn bei der unteren Wasserbehörde anzeigen oder genehmigen lassen, die Regeln unterscheiden sich je nach Bundesland.
Schritt 4: Wie groß muss die Wärmepumpe mit Warmwasser sein?
Die Wärmepumpe sollte die raumweise berechnete Heizlast decken, plus einen kleinen Zuschlag für Warmwasser. Im Rechenbeispiel liegt der Warmwasserbedarf im Tagesmittel bei 0,24 kW. Mit einem pauschalen Faktor 2 für Speicherladung und Verluste (42watt-Annahme) sind es rund 0,5 kW. Der Zuschlag ist also klein im Vergleich zur Heizlast. Laut Fraunhofer ISE entfielen im Feldtest rund 19 % der gelieferten Wärme auf Warmwasser.
Für den Speicher rechnet die IKZ-Haustechnik mit 25 Litern bei 60 °C pro Person und Tag. Mit ihrer Speicherformel, die den doppelten Tagesbedarf ansetzt, kommt sie für 4 Personen auf mindestens 257 Liter bei 50 °C Speichertemperatur und 15 °C Kaltwasser. Jedes Grad Warmwasser kostet Effizienz. Das UBA rechnet für ein typisches Einfamilienhaus vor: Wird die Warmwassertemperatur von 48 auf 60 °C angehoben und gleichzeitig eine Zirkulation betrieben, sinkt die Jahresarbeitszahl für die Trinkwassererwärmung von 3,22 auf 2,19. Die Energiekosten steigen um rund 15 %.
Feste Temperaturvorschriften gibt es für private Ein- und Zweifamilienhäuser nicht. Die 60 °C nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 gelten für Großanlagen mit mehr als 400 Litern Speicher oder mehr als 3 Litern Leitungsinhalt. Das UBA empfiehlt dennoch durchgängig über 55 °C.
Seit 01.01.2024 gelten neue Wärmepumpen über 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz. Der Netzbetreiber darf den Anschluss nicht aus Kapazitätsgründen ablehnen. Bei drohender Überlastung darf er Geräte unter 11 kW auf 4,2 kW drosseln. Im Gegenzug sinken die Netzentgelte, laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Modul 1 um 110 bis 180 Euro im Jahr.
Schritt 5: In welcher Reihenfolge laufen Angebot, Vertrag und Förderantrag?
Erst kommt die Bestätigung zum Antrag, dann der Vertrag mit Förderbedingung, dann der Antrag bei der KfW und erst nach der Zusage der Baubeginn. Das KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026) ist eindeutig: „Der Vorhabenbeginn vor Antragstellung schließt eine Förderung aus.“ Als Vorhabenbeginn zählen ein Vertrag ohne Förderbedingung und der Start der Arbeiten vor Ort.
1. Angebote einholen: 2 bis 3 Angebote auf Basis derselben Heizlast vergleichen.
2. Bestätigung zum Antrag (BzA): Der Fachbetrieb oder eine Energieeffizienz-Expertin erstellt sie mit Anlage und Kosten.
3. Vertrag: Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung zur KfW-Zusage unterschreiben.
4. Antrag: Im Portal „Meine KfW“ mit BzA und Vertrag stellen.
5. Zusage: Danach dürfen die Arbeiten sofort beginnen, die Umsetzung muss binnen 36 Monaten abgeschlossen sein.
Seit dem 21.07.2026 fördert die KfW den Heizungstausch mit 30 % Grundförderung, auch bei vermieteten Gebäuden. Selbstnutzende erhalten zusätzlich 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn sie eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Einkommensabhängig gibt es bis 40 % Bonus. Insgesamt sind höchstens 70 % möglich, für Selbstnutzende mit bis zu 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen 80 % (mit Kind bis 40.000 Euro). Förderfähig sind höchstens 28.000 Euro für die 1. Wohneinheit.
Das Antragsdatum zählt. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus auf 12 % und die förderfähigen Kosten für die 1. Wohneinheit auf höchstens 27.250 Euro. Bei 30 % plus 16 % Bonus und voll ausgeschöpften förderfähigen Kosten sinkt der Zuschuss dadurch von 12.880 auf 11.445 Euro. Laut ADAC dauert die Bearbeitung in der Regel 2 bis 8 Wochen. Worauf Sie im Angebot selbst achten, zeigt die Checkliste zum Wärmepumpen-Angebot.
Schritt 6: Was passiert bei Installation, Inbetriebnahme und Abgleich?
Nach der Montage stellt der Fachbetrieb die Anlage ein, führt den hydraulischen Abgleich durch und bestätigt die Ausführung für die KfW. Der hydraulische Abgleich verteilt das Heizwasser so, dass jeder Raum genau die nötige Wärme erhält. Gesetzlich Pflicht ist er nach § 60c Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nur in Gebäuden ab 6 Wohnungen. Für die KfW-Förderung ist er im Einfamilienhaus trotzdem Bedingung. Kosten und Ablauf erklärt der Beitrag hydraulischer Abgleich.
Für die Inbetriebnahme sind 4 Punkte wichtig:
- Heizkurve: so flach einstellen, wie es der Heizkörper-Test aus Schritt 2 erlaubt.
- Netzbetreiber: Anlage anmelden und dabei das Netzentgelt-Modul nach § 14a wählen.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD): Der Fachbetrieb bestätigt die fachgerechte Ausführung.
- Nachweis: innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss bei der KfW einreichen, sonst verfällt der Zuschuss.
Laut ADAC muss das Gesamtsystem für die Förderung eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 aufweisen. Im Rechenbeispiel entspräche eine JAZ von 3,0 rund 5.667 kWh Strom im Jahr, beim Fraunhofer-Mittelwert von 3,4 wären es 5.000 kWh. Typische Fehler bei Montage und Einstellung listet der Beitrag Fehler beim Einbau einer Wärmepumpe.
Wie lange dauert die Planung einer Wärmepumpe?
Von den ersten Verbrauchsdaten bis zur Inbetriebnahme vergehen nach 42watt-Schätzung als Richtwert rund 2 bis 4 Monate. Anbieter nennen ab Erstkontakt ebenfalls als Richtwert 8 bis 12 Wochen (Anbieterangaben, Stand 08/2026 und 09/2026). Lieferzeiten hängen vom Hersteller ab und sind nicht eingerechnet.
| Phase | Dauer (Richtwert) | Engpass |
|---|---|---|
| Verbrauchsdaten, Heizkörper-Test | 1–2 Wochen | Test nur an kalten Tagen |
| Vor-Ort-Termin, Heizlast, Aufstellort | 2–3 Wochen | Termine Fachbetrieb |
| Angebote einholen und vergleichen | 2–4 Wochen | gleiche Heizlast als Basis |
| Vertrag, Antrag, Zusage | bis 8 Wochen | Bearbeitung laut ADAC 2–8 Wochen |
| Montage, Inbetriebnahme, Abgleich | wenige Arbeitstage (Anbieterangaben) | Netzbetreiber-Anmeldung |
| Nachweis an die KfW | bis 6 Monate nach Abschluss | Frist, sonst verfällt der Zuschuss |
Kurz eingeordnet: Die Montage selbst dauert nach Anbieterangaben als Richtwert nur 2 bis 4 Arbeitstage. Den Takt geben Heizkörper-Test, Angebote und Förderzusage vor. Für 16 % Klimageschwindigkeitsbonus muss der Antrag bis zum 31.01.2027 gestellt sein, der Vertrag mit Förderbedingung davor.
Häufige Fragen zur Planung einer Wärmepumpe
Brauchen Sie für die Planung eine Energieberatung?
Nein, Pflicht ist eine Energieberatung für die Heizungsförderung nicht, die Bestätigung zum Antrag kann auch der Fachbetrieb erstellen. Eine unabhängige Prüfung der Angebote kann trotzdem helfen. Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude seit August 2024 mit 50 %, höchstens 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.
Können Sie die Heizlast selbst berechnen?
Eine Schätzung aus dem Verbrauch können Sie selbst machen, für die Förderung reicht sie nicht. Die KfW verlangt den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B mit raumweiser Heizlast. Ihre Schätzung hilft aber, überdimensionierte Angebote zu erkennen.
Gibt es einen iSFP-Bonus für die Wärmepumpe?
Nein, der iSFP-Bonus von 5 % gilt nicht für die KfW-Heizungsförderung. Er gilt für BAFA-Einzelmaßnahmen wie Dämmung der Gebäudehülle oder Heizungsoptimierung. Seit dem 21.07.2026 greift er im Einfamilienhaus erst ab 30.000 Euro förderfähigen Ausgaben und nur für den Betrag darüber.
Müssen Sie Ihre funktionierende Gasheizung 2026 ersetzen?
Nein, eine funktionierende Gasheizung darf nach dem GModG weiterlaufen. Die 65-%-Pflicht ist seit dem 29.07.2026 entfallen. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt aber ab 01.02.2027 halbjährlich.
KfW Merkblatt 458 Heizungsförderung (Stand 09/2026, gültig ab 24.09.2026); Fraunhofer ISE (Presseinformation Wärmepumpen im Bestand, 03.11.2025; WP-QS-Schlussbericht, 25.11.2025); Umweltbundesamt (Wärmepumpen in Bestandsgebäuden, 27.03.2023; Trinkwarmwasserkonzepte, 11/2023); Verbraucherzentrale (Pressemitteilung Wärmepumpen im Altbau, 29.06.2023; Aufstellung, Stand 13.02.2026; Hydraulischer Abgleich, Stand 10.11.2025); Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz (§ 14a EnWG, Stand 12.02.2026); Bayerisches Landesamt für Umwelt (Luftwärmepumpen und Lärm); TA Lärm Nr. 6.1; IKZ-Haustechnik 14/2022 (Auslegung effizienter Wärmepumpen, Teil 3); Bürgernetzwerk Solar Worms (Praxistipps zur Auslegung, 04/2026); Energieberatung Stadt Zürich (Faktenblatt Heizleistung, 2023); BMWE-FAQ BEG 1.36 (Verfahren B); Gebäudemodernisierungsgesetz § 60c (Stand 23.07.2026); ADAC (Wärmepumpe-Förderung, 21.07.2026); BAFA Energieberatung für Wohngebäude (abgerufen 05.10.2026).


