iSFP vs. Energieausweis: Unterschiede, Zusammenhang und was Sie wirklich brauchen
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und der Energieausweis sind zwei unterschiedliche Dokumente mit unterschiedlichem Zweck: Der Energieausweis ist eine gesetzliche Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau und zeigt den energetischen Ist-Zustand, der iSFP ist freiwillig und plant die künftige Sanierung in konkreten Schritten. Dieser Beitrag ordnet beide Dokumente ein und zeigt anhand typischer Situationen, welches Sie wann brauchen.
Das Wichtigste in Kürze
- Energieausweis ist gesetzliche Pflicht bei Verkauf, Vermietung und Neubau, iSFP ist freiwillig
- Energieausweis zeigt den energetischen Ist-Zustand, iSFP plant die künftige Sanierung in Schritten
- Verbrauchsausweis kostet meist 50 bis 120 Euro, Bedarfsausweis 300 bis 500 Euro
- iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser kostet in Standardfällen 1.350 bis 2.150 Euro, BAFA fördert 50 Prozent bis 650 Euro
- Ein Dokument ersetzt das andere nicht, beide verfolgen unterschiedliche Zwecke
- Ein vorhandener Energieausweis liefert Daten für den iSFP und beschleunigt den Vor-Ort-Termin
- Energieausweis gilt 10 Jahre, der iSFP selbst läuft nicht ab, der Förderbonus aber nur 15 Jahre
Was unterscheidet den iSFP grundsätzlich vom Energieausweis?
Der Energieausweis dokumentiert den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes und ist bei Verkauf, Vermietung und Neubau gesetzlich vorgeschrieben, während der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) freiwillig ist und konkrete Sanierungsschritte für die Zukunft plant. Rechtsgrundlage für den Energieausweis ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), seit Juli 2026 als Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) bezeichnet. Er ordnet ein Gebäude in eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H ein und macht den Zustand für Käufer:innen, Mieter:innen und Eigentümer:innen vergleichbar. Details zu Klassen, Ausweistypen und Aufbau erklärt der Grundlagenartikel zum Energieausweis.
Der iSFP verfolgt einen anderen Zweck. Ein dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte oder eine Expertin erstellt ihn im Rahmen einer geförderten Energieberatung und legt darin die wirtschaftlich sinnvollste Reihenfolge von Sanierungsmaßnahmen fest. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zur Erstellung, dafür fördert das BAFA die Kosten und honoriert die spätere Umsetzung mit einem Bonus auf die BEG-Förderung. Die Grundlagen dazu beschreibt der Beitrag zum individuellen Sanierungsfahrplan.
Ersetzt ein Dokument das andere?
Nein, der Energieausweis und der iSFP ersetzen sich nicht gegenseitig, weil sie unterschiedliche Fragen beantworten. Der Energieausweis beschreibt einen Zeitpunkt: den energetischen Zustand des Gebäudes zum Ausstellungsdatum. Er nennt zwar allgemeine Modernisierungsempfehlungen, liefert aber keine detaillierte Maßnahmenreihenfolge, keine Kostenschätzung und keinen Förderweg.
Der iSFP setzt genau dort an. Er baut auf einer Vor-Ort-Begehung auf, bewertet Bauteile einzeln und ordnet Maßnahmen in aufeinander abgestimmte Pakete. Ein gültiger Energieausweis macht einen iSFP deshalb nicht überflüssig, wenn eine Sanierung ansteht, und ein iSFP ersetzt bei Verkauf oder Vermietung nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Energieausweis.
Energieausweis und iSFP im direkten Vergleich
Die folgende Tabelle stellt Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis und iSFP nach Zweck, Pflicht, Gültigkeit, Kosten, Erstellung und Förderung gegenüber.
| Merkmal | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis | iSFP |
|---|---|---|---|
| Zweck | Ist-Zustand anhand gemessenen Verbrauchs | Ist-Zustand anhand berechneter Bausubstanz | Sanierungsfahrplan mit Maßnahmenreihenfolge |
| Pflicht | Bei Verkauf/Vermietung im Bestand, Wahlrecht | Pflicht bei Neubau und bestimmten Altbauten | Freiwillig |
| Rechtsgrundlage | § 80 GEG/GModG | § 80 GEG/GModG | Keine, BAFA-Förderrichtlinie EBW |
| Gültigkeit | 10 Jahre | 10 Jahre | Kein Ablauf, Förderbonus 15 Jahre |
| Kosten (brutto) | rund 50–120 € | rund 300–500 € | 1.350–2.150 € (EFH/ZFH, Standardfall) |
| Erstellung durch | Person nach § 88 GEG | Person nach § 88 GEG | dena-gelistete Energieeffizienz-Expert:innen |
| Förderung | Keine | Keine | BAFA: 50 % des Honorars, gedeckelt 650 €/850 € |
Für Bestandsgebäude besteht meist ein Wahlrecht zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis, für Neubauten und bestimmte unsanierte Altbauten ist ausschließlich der Bedarfsausweis zulässig. Weiterführende Zahlen zu iSFP-Kosten und -Förderung liefern zwei eigene Tiefenartikel, auf die dieser Beitrag später verweist.
Was kostet der Energieausweis im Vergleich zum iSFP?
Ein Energieausweis kostet je nach Typ zwischen 50 und 500 Euro brutto, ein iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser in Standardfällen 1.350 bis 2.150 Euro. Der einfache Verbrauchsausweis wertet nur Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre aus und kostet deshalb wenig, online teils unter 70 Euro. Der Bedarfsausweis erfordert eine Begehung und die Berechnung der Bausubstanz, was den Preis auf 300 bis 500 Euro treibt.
Der iSFP kostet mehr, weil er eine ausführlichere Vor-Ort-Begehung, eine vollständige energetische Bilanzierung und 2 Enddokumente umfasst. Das BAFA übernimmt davon 50 Prozent des Honorars, gedeckelt bei 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und 850 Euro ab 3 Wohneinheiten. Nach Förderabzug bleibt meist ein Eigenanteil von 700 bis 1.500 Euro. Eine detaillierte Preisstaffel nach Gebäudetyp und Region liefert der Beitrag zu iSFP-Kosten. Für den Energieausweis gibt es dagegen keine BAFA-Förderung, weil er ein Pflichtdokument ohne Beratungsanteil ist.
Wer erstellt Energieausweis und iSFP – dieselbe Person?
Energieausweis und iSFP dürfen von derselben Person erstellt werden, sofern sie beide erforderlichen Qualifikationen nachweist. Für den Energieausweis reicht eine Berechtigung nach § 88 GEG, etwa als Architekt:in, Bauingenieur:in oder staatlich anerkannte:r Energieberater:in. Für den geförderten iSFP ist zusätzlich die Listung als Energieeffizienz-Experte oder -Expertin in der Kategorie „Energieberatung für Wohngebäude" der dena erforderlich.
Viele Energieberater:innen erfüllen beide Voraussetzungen und bieten Energieausweis und iSFP aus einer Hand an. Der Titel „Energieberater" ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt, deshalb lohnt sich vor Beauftragung ein Blick in die jeweiligen Nachweise: die dena-Expertenliste für den iSFP-Zuschuss und die Qualifikation nach § 88 GEG für den Energieausweis.
Können Sie Daten aus einem vorhandenen Energieausweis für den iSFP nutzen?
Ja, ein vorhandener Energieausweis liefert bereits Kennwerte zum energetischen Ist-Zustand und beschleunigt damit den Vor-Ort-Termin beim iSFP. Baujahr, Energiekennwert und Angaben zur Heizanlage aus dem Ausweis dienen der Energieberatung als erste Datengrundlage. Das ersetzt die eigene Begehung nicht, reduziert aber Rückfragen und verkürzt die Aufnahme vor Ort.
Der Ablauf-Ratgeber zum iSFP führt den Energieausweis deshalb ausdrücklich unter den Unterlagen auf, die Sie zum Vor-Ort-Termin bereitlegen sollten. Details zur Vorbereitung und dem gesamten Ablauf zeigt der Beitrag zum iSFP-Ablauf.
Gibt es einen Fördervorteil, wenn beide Dokumente vorliegen?
Einen eigenen BAFA-Fördervorteil allein dafür, dass Energieausweis und iSFP gleichzeitig vorliegen, gibt es nicht. Beide Förderwege sind unabhängig geregelt: Der Energieausweis wird grundsätzlich nicht bezuschusst, der iSFP-Zuschuss von 50 Prozent des Honorars hängt allein von der Beauftragung einer dena-gelisteten Fachperson ab, unabhängig davon, ob bereits ein Energieausweis existiert.
Der praktische Vorteil liegt an anderer Stelle. Ein vorhandener Energieausweis liefert Daten, die den Vor-Ort-Termin verkürzen und die spätere Bilanzierung im iSFP absichern können. Den eigentlichen finanziellen Hebel setzt erst die Umsetzung: Wer nach dem iSFP eine empfohlene Maßnahme umsetzt, erhält den iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten auf die BEG-Förderung, wie der Beitrag zur iSFP-Förderung mit Rechenbeispielen zeigt.
Was brauchen Sie in Ihrer Situation?
Welches Dokument Sie benötigen, hängt vom Anlass ab: Verkauf und Vermietung verlangen den Energieausweis, eine geplante Sanierung profitiert zusätzlich vom iSFP. Die folgenden 4 Szenarien ordnen typische Fälle ein.
Szenario 1 – Hauskauf: Sie kaufen eine Immobilie und wollen den energetischen Zustand einschätzen. Der Verkäufer oder die Verkäuferin muss Ihnen spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Planen Sie nach dem Kauf eine Sanierung, lohnt sich zusätzlich ein iSFP, der die vorhandenen Ausweisdaten als Startpunkt nutzt.
Szenario 2 – Vermietung: Sie vermieten eine Bestandswohnung oder ein Haus neu. Der Energieausweis ist Pflicht, ein iSFP dagegen nicht erforderlich, solange keine Sanierung ansteht. Wollen Sie die Immobilie vor der Vermietung energetisch aufwerten, liefert der iSFP die Grundlage für eine geförderte Modernisierung.
Szenario 3 – Geplante Sanierung ohne Verkaufsabsicht: Sie besitzen das Haus bereits und wollen schrittweise sanieren. Ein Energieausweis allein reicht hier nicht aus, weil er keine Maßnahmenreihenfolge liefert. Ein iSFP zeigt die wirtschaftlich sinnvollste Abfolge und sichert bei Umsetzung den Förderbonus.
Szenario 4 – Förderantrag für eine Einzelmaßnahme: Sie wollen eine BEG-Einzelmaßnahme wie Dämmung oder Fenstertausch fördern lassen und den höheren Fördersatz mit iSFP-Bonus nutzen. Dafür ist ein gültiger iSFP zwingend erforderlich; der Energieausweis allein begründet keinen Anspruch auf den Bonus.
Häufige Fragen zu iSFP und Energieausweis
Brauche ich für den Verkauf meines Hauses einen iSFP oder reicht der Energieausweis?
Für den Verkauf reicht der Energieausweis, er ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein iSFP ist zusätzlich sinnvoll, wenn eine energetische Sanierung geplant ist, aber keine Pflicht beim Verkauf.
Kann ich meinen Energieausweis für den iSFP weiterverwenden?
Ja, die enthaltenen Kennwerte zu Baujahr, Energieverbrauch und Heizsystem dienen der Energieberatung als erste Datengrundlage und verkürzen den Vor-Ort-Termin.
Ist der iSFP teurer als der Energieausweis?
Ja. Ein Energieausweis kostet 50 bis 500 Euro, ein iSFP für Ein- und Zweifamilienhäuser in Standardfällen 1.350 bis 2.150 Euro brutto, wovon das BAFA die Hälfte übernimmt.
Dürfen Energieausweis und iSFP von derselben Person erstellt werden?
Ja, sofern die Person sowohl nach § 88 GEG für den Energieausweis als auch als dena-gelisteter Energieeffizienz-Experte für den iSFP qualifiziert ist.
Wie lange gelten Energieausweis und iSFP?
Der Energieausweis gilt 10 Jahre ab Ausstellung. Der iSFP selbst hat kein Ablaufdatum, der daran gekoppelte Förderbonus lässt sich aber nur 15 Jahre nach Erstellung nutzen.
Muss ich beide Dokumente gleichzeitig beauftragen?
Nein. Sie können den Energieausweis unabhängig vom iSFP beauftragen. Sinnvoll ist die Reihenfolge Energieausweis zuerst, wenn ohnehin ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht und später zusätzlich saniert werden soll.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) / Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) §§ 80, 88, 108; GEG-Infoportal des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR); Verbraucherzentrale, Stand 2026; BAFA, Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW), Stand 2026; ADAC-Ratgeber Energieausweis, Stand 2026; dena-Energieeffizienz-Expertenliste.


