Max Nestler
October 12, 2026
Lesezeit
12
Minuten
Photovoltaik + Batterie
Planungshilfen & Weiterführendes

PV Eigenverbrauch vs. Einspeisung 2026: Was sich mehr lohnt

Eigenverbrauch bringt 2026 meist mehr als Einspeisung: Jede selbst genutzte Kilowattstunde spart den Arbeitspreis Ihres Tarifs, im Schnitt etwas unter 37,0 Cent, eingespeist gibt es 7,70 Cent. Bei großer Anlage und kleinem Verbrauch kann aber die Volleinspeisung mit 12,22 Cent gleichziehen oder knapp vorn liegen. Dazu kommen das Solarspitzengesetz und eine geplante EEG-Novelle für neue Anlagen ab 2027. Dieser Ratgeber vergleicht die 3 Strategien mit Break-even-Formel und offenem Rechenbeispiel.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Einspeisevergütung bis 10 kW, Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026: 7,70 ct (Teil), 12,22 ct (Voll)
  • Haushaltsstrom 2026 im Schnitt 37,0 ct/kWh laut BDEW, inklusive anteiligem Grundpreis
  • Teileinspeisung schlägt Volleinspeisung ab rund 15 % Eigenverbrauchsquote (bei 37 ct Strompreis)
  • Haushalte ohne Speicher nutzen 20–40 % ihres Solarstroms selbst, mit Speicher steigt die Autarkie auf bis zu 70 %
  • Solarspitzengesetz: 60 % Einspeisegrenze ohne Smart Meter und Steuerung, keine Vergütung bei negativen Preisen ab dem Jahr nach Smart-Meter-Einbau
  • EEG-Entwurf 2027: für neue Anlagen unter 25 kW nur 5,2 ct für 36 Monate, noch nicht beschlossen
  • Bis 30 kWp keine Einkommensteuer, 0 % Umsatzsteuer auf Anlage und Speicher
  • 42watt-Rechenbeispiel: 10 kWp mit Speicher, Wärmepumpe und E-Auto amortisiert sich in rund 8 Jahren

Eigenverbrauch oder Einspeisung: Was lohnt sich 2026 mehr?

Teileinspeisung lohnt sich 2026 für Einfamilienhäuser mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto in der Regel mehr als Volleinspeisung. Bei der Teileinspeisung nutzen Sie den Solarstrom zuerst selbst und speisen nur den Überschuss ein. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz, dafür ist die Vergütung höher. Die Tabelle vergleicht die 3 Strategien für eine Anlage bis 10 kWp mit Inbetriebnahme ab dem 01.08.2026.

StrategieWert pro kWhEigenverbrauchPasst zu
Volleinspeisung12,22 ct für jede kWh0 % (nur Betriebsstrom der Anlage)großem Dach, kleinem Verbrauch, kein Speicher
Teileinspeisung ohne SpeicherArbeitspreis gespart (Ø unter 37,0 ct), 7,70 ct für Überschuss20–40 %Haushalten mit Tagesverbrauch
Teileinspeisung mit Speicherwie oben, mehr kWh selbst genutztAutarkie bis 70 %Familien, Wärmepumpe, E-Auto

Kurz eingeordnet: Eine selbst genutzte Kilowattstunde ist rund 4- bis 5-mal so viel wert wie eine eingespeiste. Die Volleinspeisung gleicht das nur aus, wenn sehr wenig Solarstrom im Haus verbraucht würde. Wer eine Wärmepumpe, ein E-Auto oder einen Speicher plant, fährt mit Teileinspeisung in der Regel besser.

Wie viel ist eine selbst genutzte Kilowattstunde wert?

Eine selbst genutzte Kilowattstunde spart den Arbeitspreis Ihres Stromtarifs, gegenüber der Einspeisung bringt sie diesen Preis abzüglich der entgangenen Einspeisevergütung. Der BDEW nennt für 2026 einen durchschnittlichen Haushaltsstrompreis von 37,0 Cent pro kWh (Stand 21.08.2026). Davon entfallen 15,2 Cent auf Beschaffung und Vertrieb, 9,2 Cent auf Netzentgelte und 12,6 Cent auf Steuern und Abgaben.

Der BDEW-Wert enthält allerdings anteilig den Grundpreis, gerechnet für 3.500 kWh im Jahr. Den Grundpreis zahlen Sie mit Photovoltaik weiter. Der echte Spareffekt liegt deshalb etwas unter 37,0 Cent. Prüfen Sie den Arbeitspreis auf Ihrer Stromrechnung. Ziehen Sie davon 7,70 Cent Einspeisevergütung ab, ergibt sich der Vorteil jeder selbst genutzten Kilowattstunde. Bei 37,0 Cent sind das 29,3 Cent. Zum Vergleich: Solarstrom aus kleinen Dachanlagen kostet laut Fraunhofer ISE 6 bis 14 Cent pro kWh in der Erzeugung.

Ab welcher Eigenverbrauchsquote lohnt sich Volleinspeisung nicht mehr?

Teileinspeisung schlägt Volleinspeisung, sobald Sie bei 37,0 Cent Strompreis mehr als rund 15 % Ihres Solarstroms selbst nutzen. Die Eigenverbrauchsquote ist der Anteil des erzeugten Solarstroms, den Sie im Haus verbrauchen. Die Schwelle folgt aus einer einfachen Formel:

  • Formel: (Volleinspeisesatz − Teileinspeisesatz) ÷ (Arbeitspreis − Teileinspeisesatz)
  • Rechnung 2026: (12,22 − 7,70) ÷ (37,0 − 7,70) = 15,4 %
  • Mit 32 Cent Arbeitspreis (Annahme): 18,6 %

Kurz eingeordnet: Bei einer 10-kWp-Anlage mit 9.500 kWh Jahresertrag liegt die Schwelle bei rund 1.470 kWh Eigenverbrauch. Ein Haushalt mit 4.000 kWh Verbrauch ohne Speicher erreicht das bei 10 kWp oft nicht, wie das Rechenbeispiel zeigt. Mit Speicher, Wärmepumpe oder E-Auto liegt die Quote meist deutlich darüber.

Welche Einspeisevergütung gilt 2026?

Für Dachanlagen mit Inbetriebnahme vom 01.08. bis 31.12.2026 zahlt der Netzbetreiber bis 10 kW 7,70 Cent bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Die Sätze gelten 20 Jahre lang plus das Jahr der Inbetriebnahme. Sie stammen von der Bundesnetzagentur und beruhen auf dem EEG 2023. Dieses ist laut Bundesnetzagentur bis 31.12.2026 anwendbar.

LeistungTeileinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kW7,70 ct/kWh12,22 ct/kWh
über 10 bis 40 kW6,66 ct/kWh10,24 ct/kWh
über 40 bis 100 kW5,44 ct/kWh10,24 ct/kWh

Kurz eingeordnet: Bei Anlagen über 10 kW gilt ein Mischsatz. Für die ersten 10 kW gibt es den höheren Satz, für den Rest den niedrigeren. Eine 15-kWp-Anlage erhält bei Teileinspeisung also keine einheitlichen 6,66 Cent, sondern rechnerisch rund 7,35 Cent. Ältere Sätze und die Entwicklung seit 2023 erklärt der Beitrag Einspeisevergütung.

Können Sie zwischen Voll- und Teileinspeisung wechseln?

Ja, Sie können die Volleinspeisung jedes Kalenderjahr neu wählen. Nach § 48 Abs. 2a EEG teilen Sie das dem Netzbetreiber in Textform mit. Im Jahr der Inbetriebnahme muss die Mitteilung vor der Inbetriebnahme eingehen, danach jeweils vor dem 1. Dezember des Vorjahres. Bei Volleinspeisung dürfen Sie nur den Strom für den Betrieb der Anlage selbst nutzen.

Eine Alternative ist die Anlagenkombination. Dabei bauen Sie 2 getrennt gemessene Anlagen auf ein Dach, die innerhalb von 12 Monaten in Betrieb gehen. Eine Anlage speist voll ein, die andere versorgt das Haus. Melden müssen Sie das vor Inbetriebnahme der 2. Anlage.

Was ändert das Solarspitzengesetz für Ihre Strategie?

Das Solarspitzengesetz trifft die Volleinspeisung stärker als den Eigenverbrauch, weil es Einspeisung zur Mittagsspitze begrenzt und bei negativen Preisen nicht vergütet. Es gilt für Anlagen mit Inbetriebnahme ab dem 25.02.2025. Für den Strategievergleich zählen 3 Regeln:

1. 60-%-Begrenzung: Neue Anlagen unter 25 kW mit Einspeisevergütung dürfen höchstens 60 % ihrer Leistung einspeisen. Das gilt, bis ein intelligentes Messsystem (Smart Meter mit Kommunikationsmodul) samt Steuerungseinrichtung eingebaut und vom Netzbetreiber getestet ist.

2. Negative Preise: Bei negativem Börsenstrompreis sinkt die Vergütung auf null (§ 51 EEG). Bei Anlagen unter 100 kW greift das erst ab dem Jahr nach dem Einbau des intelligenten Messsystems.

3. Nachholung: Die ausgefallenen Zeiten werden nach Ende der 20 Jahre angehängt (§ 51a EEG). Bei Solaranlagen zählt jede ausgefallene Viertelstunde dabei zur Hälfte.

Wie stark die Begrenzung wirkt, zeigt eine Simulation der HTW Berlin. Volleinspeisende Anlagen ohne Speicher verlieren danach zwischen 1,1 % (Ost-West-Dach) und 9,0 % (Süddach) ihres Jahresertrags. Bei Eigenverbrauch kann der Strom oberhalb der Grenze dagegen ins Haus, in den Speicher oder ins E-Auto fließen. Laut Verbraucherzentrale Hamburg senken Speicher und gesteuerter Eigenverbrauch die Verluste deutlich. Negative Preise gab es 2025 in 573 Stunden, laut einer Auswertung der Day-Ahead-Preise durch einen Ökostromanbieter.

Über 7 kW ist das intelligente Messsystem Pflicht. Für Anlagen über 7 bis 15 kW darf es höchstens 50 € pro Jahr kosten, die Steuerungseinrichtung weitere 50 € (Preisobergrenzen der Bundesnetzagentur). Betreibende älterer Anlagen können freiwillig in die neue Regel wechseln. Sie erhalten dann 0,6 Cent pro kWh mehr und verzichten auf die Vergütung bei negativen Preisen.

Was plant die EEG-Novelle für neue Anlagen ab 2027?

Der Regierungsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, die feste Einspeisevergütung für neue kleine Dachanlagen ab 2027 abzuschaffen. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen (Stand 12.10.2026). Der Bundestag hat den Entwurf (Drucksache 21/7867) am 24.09.2026 in 1. Lesung beraten. Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss fand am 05.10.2026 statt. Der Entwurf enthält 3 Kernpunkte für kleine Anlagen:

  • Übergangszahlung: 5,2 Cent pro kWh für 36 Monate statt 20 Jahre, vorgesehen bis Ende 2028.
  • Direktvermarktung: Danach verkaufen Betreibende ihren Überschuss über einen Dienstleister an der Börse.
  • 50-%-Grenze: Neue Dachanlagen unter 100 kW sollen dauerhaft höchstens die Hälfte ihrer Leistung einspeisen.

Der Bundesrat lehnt die Abschaffung für Dachanlagen ab. Für die geplante Direktvermarktung kleiner Anlagen fehlen aus seiner Sicht noch flächendeckende Smart Meter und passende Dienstleister für Kleinststrommengen. Für Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht ist der Wegfall jeglicher Förderung für Anlagen unter 25 kW nach dem Ende der Übergangsregelungen „ein Paradigmenwechsel“, wie er in der Anhörung sagte. Anlagen, die bis 31.12.2026 in Betrieb gehen, sollen nach Berichten zum Entwurf ihre Vergütung für 20 Jahre behalten.

Für die Inbetriebnahme reicht nach der Clearingstelle EEG|KWKG, dass die Module fest montiert sind, dauerhaft am Wechselrichter hängen und erstmals Strom erzeugt haben. Zählertausch und Eintrag ins Marktstammdatenregister sind dafür nicht nötig. Für Anlagen ab 2027 würde Eigenverbrauch noch wichtiger.

Welche Eigenverbrauchsquote ist realistisch?

Haushalte ohne Speicher nutzen laut Fraunhofer ISE 20 bis 40 % ihres Solarstroms selbst, mit Speicher und Wärmepumpe in einem Feldtest bis 83 %. Je größer die Anlage im Verhältnis zum Verbrauch, desto niedriger die Quote.

KonstellationEigenverbrauchAutarkiegradQuelle
Haushalt ohne Speicher20–40 %25–30 %Fraunhofer ISE, Verbraucherzentrale
Haushalt mit Speicherhöher, je nach Größebis 70 %Verbraucherzentrale
Wärmepumpe, ohne Speicher22–37 %25–40 %Fraunhofer-Feldtest
Wärmepumpe mit Speicher40–83 %32–62 %Fraunhofer-Feldtest
Speicher + E-Auto (730 Haushalte)nicht angegebenØ 73 %HTW Berlin

Kurz eingeordnet: Die Eigenverbrauchsquote misst, wie viel vom Solarstrom im Haus bleibt. Der Autarkiegrad misst, wie viel vom Verbrauch der Solarstrom deckt. Wie weit Sie den Autarkiegrad treiben können, zeigt der Beitrag Autarkie mit Photovoltaik. Die Kombination mit Heizung erklärt der Beitrag Wärmepumpe mit Photovoltaik und Speicher.

Wie erhöhen Sie den Eigenverbrauch ohne Speicher?

Den Eigenverbrauch erhöhen Sie ohne Speicher, indem Sie große Verbraucher in die Mittagsstunden verlegen. 4 Maßnahmen wirken besonders:

  • Haushaltsgeräte: Waschmaschine, Trockner und Spülmaschine per Timer zwischen 11 und 15 Uhr starten.
  • E-Auto: Mit Überschussladen steigt der Solaranteil am Ladestrom laut HTW Berlin im Mittel um 25 Prozentpunkte. Details stehen im Beitrag Wallbox und Photovoltaik.
  • Wärmepumpe: Warmwasser bevorzugt mittags bereiten, etwa über eine SG-Ready-Schnittstelle.
  • Energiemanagement: Ein Energiemanagementsystem schaltet Verbraucher automatisch nach dem Solarüberschuss.

42watt-Rechenbeispiel: Volleinspeisung, Eigenverbrauch oder Speicher?

Im 42watt-Rechenbeispiel liegt Volleinspeisung beim reinen Haushalt knapp vorn, mit Speicher liegt der Eigenverbrauch vorn, mit Wärmepumpe und E-Auto deutlich. Annahmen: Einfamilienhaus mit 10 kWp und 950 kWh Ertrag pro kWp, also 9.500 kWh im Jahr. Haushaltsstrom 4.000 kWh, Wärmepumpe 4.000 kWh, E-Auto 2.000 kWh. Strompreis 37,0 Cent (BDEW-Durchschnitt inklusive Grundpreis, also eher eine Obergrenze), Inbetriebnahme ab 01.08.2026. Preise nach der Angebotsauswertung der Verbraucherzentrale (Stand 28.08.2026): 1.410 € pro kWp, Speicher 510 € pro kWh (6 kWh) bzw. 410 € pro kWh (10 kWh). Laufende Kosten 100 € pro Jahr für Messsystem und Steuerung.

SzenarioEigenverbrauchVorteil pro JahrInvestitionAmortisation
A: Volleinspeisung0 kWh1.161 €14.100 €13,3 Jahre
B: Teileinspeisung, Haushalt1.200 kWh (Autarkie 30 %)1.083 €14.100 €14,3 Jahre
C: wie B + 6-kWh-Speicher2.600 kWh (Autarkie 65 %)1.493 €17.160 €12,3 Jahre
D: + Wärmepumpe, E-Auto, 10-kWh-Speicher5.500 kWh (Autarkie 55 %)2.343 €18.200 €8,1 Jahre

Kurz eingeordnet: Der Vorteil ist die Summe aus eingespartem Strombezug und Einspeiseerlös. Die Amortisation rechnet mit diesem Vorteil abzüglich der 100 € laufenden Kosten. Im Fall B liegt die Eigenverbrauchsquote bei 12,6 % und damit unter der Schwelle von 15,4 %. Deshalb bringt die Volleinspeisung hier 78 € mehr im Jahr. Die HTW-Abregelungsverluste von bis zu 9 % können den Volleinspeise-Erlös aber bis zur Freischaltung des Messsystems auf 1.056 € senken, dann läge Fall B vorn. Der 6-kWh-Speicher bringt im Fall C 410 € mehr pro Jahr und hat sich nach rund 7,5 Jahren bezahlt gemacht. Das liegt unter der Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren, die die Verbraucherzentrale nennt. Mit einem günstigeren Wärmepumpentarif fällt der Vorteil in D etwas kleiner aus. Speicherverluste, Alterung, Strompreisänderungen, Abzinsung und negative Preise sind nicht berücksichtigt.

Der Stichtag hat ebenfalls einen Wert. Im Fall B speisen Sie 8.300 kWh pro Jahr ein. Mit 7,70 Cent sind das über 20 Jahre rund 12.780 € Vergütung, vor Degradation und ohne Viertelstunden mit negativen Preisen. Nach dem Regierungsentwurf gäbe es für eine Anlage ab 2027 nur 5,2 Cent für 36 Monate, also rund 430 € pro Jahr. Aktuelle Speicherpreise vergleicht der Beitrag Stromspeicher Kosten, Anlagenpreise der Beitrag Photovoltaik Kosten.

Welche Steuern fallen bei Eigenverbrauch und Einspeisung an?

Bei Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden fällt weder auf die Einspeisevergütung noch auf den Eigenverbrauch Einkommensteuer an. Das gilt für beide Strategien gleichermaßen. 2 Regeln sind entscheidend:

  • Einkommensteuer: Einnahmen und Entnahmen aus Anlagen bis 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind nach § 3 Nr. 72 EStG steuerfrei. Insgesamt gilt eine Grenze von 100 kWp pro steuerpflichtiger Person. Einen Gewinn müssen Sie nicht ermitteln.
  • Umsatzsteuer: Seit dem 01.01.2023 gilt für Lieferung und Installation von Modulen und Speichern ein Steuersatz von 0 % (§ 12 Abs. 3 UStG). Laut BMF-Schreiben vom 27.02.2023 gilt die Gebäudevoraussetzung bis 30 kWp als erfüllt. Auch nachgerüstete Speicher sind begünstigt, Wartung und Versicherung dagegen nicht.

Die Steuer verschiebt den Vergleich also nicht.

Häufige Fragen zu Eigenverbrauch und Einspeisung

Lohnt sich Volleinspeisung 2026 noch?

Volleinspeisung lohnt sich 2026 nur, wenn Sie weniger als rund 15 bis 19 % Ihres Solarstroms selbst nutzen würden, je nach Arbeitspreis. Das betrifft vor allem große Dächer mit kleinem Verbrauch oder Gebäude ohne Bewohnende tagsüber. Da Sie jährlich wechseln dürfen, können Sie später auf Teileinspeisung umsteigen.

Sollten Sie Ihre PV-Anlage noch 2026 in Betrieb nehmen?

Eine Inbetriebnahme bis 31.12.2026 sichert nach geltendem Recht die feste Vergütung für 20 Jahre. Nach dem Regierungsentwurf gäbe es für neue Anlagen unter 25 kW ab 2027 nur noch 36 Monate lang 5,2 Cent. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen (Stand 12.10.2026).

Lohnt sich ein Speicher nur wegen des Eigenverbrauchs?

Ein Speicher lohnt sich, wenn sein Mehrertrag die Kosten innerhalb seiner Lebensdauer von 10 bis 15 Jahren einspielt. Im 42watt-Rechenbeispiel gelingt das mit 6 kWh nach rund 7,5 Jahren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt etwa 1,5 kWh Speicher je 1.000 kWh Jahresverbrauch.

Was ist der Unterschied zwischen Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad?

Die Eigenverbrauchsquote bezieht sich auf die Erzeugung, der Autarkiegrad auf den Verbrauch. 30 % Eigenverbrauch heißt: 30 % des Solarstroms bleiben im Haus. 30 % Autarkie heißt: Solarstrom deckt 30 % Ihres Strombedarfs.

Quellen & Belege

Bundesnetzagentur (EEG-Fördersätze, Inbetriebnahme 01.08.–31.12.2026; Preisobergrenzen intelligente Messsysteme); EEG 2023 §§ 48, 51, 51a; Deutscher Bundestag (Drucksache 21/7867, 1. Lesung 24.09.2026, Anhörung 05.10.2026); BDEW-Strompreisanalyse August 2026; Fraunhofer ISE (Aktuelle Fakten zur Photovoltaik, Fassung 20.08.2026; Feldtest Wärmepumpen, November 2025; Presseinformation Eigenverbrauch, 04.12.2025); HTW Berlin (Solares Laden von Elektrofahrzeugen, 28.04.2025; Simulation 60-%-Begrenzung via Verbraucherzentrale Hamburg, 09.09.2025); Verbraucherzentrale (Batteriespeicher, 2026; Was kostet eine Photovoltaikanlage, 28.08.2026); Bundesverband Solarwirtschaft (FAQ Solarspitzengesetz); Clearingstelle EEG|KWKG (Rechtsfrage 80); Solarserver (Negative Strompreise 2025, 05.01.2026); § 3 Nr. 72 EStG; § 12 Abs. 3 UStG; BMF-Schreiben vom 27.02.2023.