Hannah Wirtz
July 22, 2025
9
min
Wärmepumpe
Grundlagen

KfW Förderung 167: Das Ende eines Kapitels und bessere Alternativen für 2025

Die KfW Förderung 167 war ein zinsgünstiger Ergänzungskredit für energieeffiziente Heizungsanlagen, der jedoch am 1. Juli 2021 endgültig eingestellt wurde. Was viele Hausbesitzer nicht wissen: Die Nachfolgeprogramme bieten heute deutlich attraktivere Konditionen mit direkten Zuschüssen bis zu 70% statt rückzahlungspflichtiger Kredite. Dieser Artikel erklärt, warum das Ende der KfW 167 tatsächlich eine positive Entwicklung für Sanierer darstellt und welche modernen Alternativen heute zur Verfügung stehen.

Inhaltsverzeichnis

Was war die KfW Förderung 167?

Das Programm "Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit" richtete sich an Hausbesitzer, die ihre Heizungsanlage auf erneuerbare Energien umstellen wollten. Mit einem maximalen Kreditbetrag von 50.000 Euro pro Wohneinheit und zinsgünstigen Konditionen sollte es die Finanzierung von Wärmepumpen, Solarthermic-Anlagen und anderen nachhaltigen Heizsystemen erleichtern.

Kernmerkmale der ehemaligen KfW 167:

  • Maximale Kreditsumme: 50.000 Euro pro Wohneinheit
  • Zinssatz: Variabel, abhängig von Bonität und Marktlage
  • Laufzeit: Bis zu 30 Jahre mit tilgungsfreien Anlaufjahren
  • Verwendung: Ausschließlich für Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien
  • Antragstellung: Über Finanzierungspartner vor Maßnahmenbeginn

Warum wurde die KfW 167 eingestellt?

Die Einstellung erfolgte im Rahmen der umfassenden Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Diese markierte einen Paradigmenwechsel von der Kreditförderung zur Zuschussförderung. Statt Hausbesitzer mit rückzahlungspflichtigen Darlehen zu belasten, setzt die neue Förderlandschaft auf direkte finanzielle Unterstützung ohne Rückzahlungsverpflichtung.

Die Transformation spiegelt auch die verschärften Klimaziele der Bundesregierung wider: Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden, wozu eine massive Beschleunigung der Gebäudesanierung erforderlich ist.

Die neuen Alternativen zur KfW 167: Deutlich bessere Konditionen

KfW 458 Heizungsförderung: Der direkte Nachfolger

Die Heizungsförderung KfW 458 ersetzt die Funktion der alten KfW 167 mit erheblich verbesserten Konditionen:

KfW 167 vs KfW 458 Vergleich
Kriterium KfW 167 (eingestellt) KfW 458 (aktuell)
Förderart Zinsgünstiger Kredit Direkter Zuschuss
Grundförderung 0% (nur Zinsvorteil) 30% der Kosten
Maximale Förderung 0% Bis zu 70%
Höchstbetrag 50.000 € Kredit 21.000 € Zuschuss
Rückzahlung Vollständig erforderlich Keine Rückzahlung
Kombinierbarkeit Begrenzt Hoch flexibel
Status Eingestellt Verfügbar

Förderstruktur der KfW 458 im Detail:

  • Grundförderung: 30% für alle förderfähigen Heizungsanlagen
  • Einkommensbonus: +30% bei Haushaltseinkommen unter 40.000 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus: +20% beim Austausch alter Öl-/Gas-/Kohleheizungen
  • Maximale Förderung: 70% der förderfähigen Kosten (max. 30.000 €)

Ergänzungskredite KfW 358/359: Zusätzliche Finanzierung

Für Haushalte mit weiterem Finanzierungsbedarf stehen zwei spezialisierte Kreditprogramme zur Verfügung:

Ergänzungskredite KfW 358/359
Kriterium KfW 358 KfW 359
Zielgruppe Haushalte < 90.000 € Jahreseinkommen Alle Haushalte
Kreditsumme Bis 120.000 € pro Wohneinheit Bis 120.000 € pro Wohneinheit
Zinssatz Unter 2% (zinsvergünstigt) Marktüblich
Zinsbindung 10 Jahre Variabel
Kombination mit KfW 458 Möglich Möglich
Bearbeitungszeit 2-4 Wochen 2-4 Wochen
Antragstellung Über Finanzierungspartner Über Finanzierungspartner

BEG Wohngebäude Kredit KfW 261: Für Komplettsanierungen

Wer über eine reine Heizungsmodernisierung hinausgeht, profitiert vom KfW 261 Programm mit noch attraktiveren Konditionen:

Tilgungszuschüsse nach Effizienzhaus-Standard:

BEG Tilgungszuschüsse KfW 261
Effizienzhaus-Stufe Basis-Tilgungszuschuss Mit EE-Klasse Mit NH-Klasse Maximum
EH 40 20% 25% 25% 30%
EH 55 15% 20% 20% 25%
EH 70 10% 15% 15% 20%
EH 85 5% 10% 10% 15%
EH Denkmal 5% 10% 10% 15%
Hinweise: EE-Klasse = mindestens 65% erneuerbare Energien | NH-Klasse = Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude | Maximaler Kreditbetrag: 150.000 € pro Wohneinheit

Technische Anforderungen: Verschärfte Standards seit KfW 167

Die technischen Mindestanforderungen haben sich seit der KfW 167-Ära erheblich weiterentwickelt:

Aktuelle Effizienzstandards (2025):

Technische Anforderungen 2025
Bauteil U-Wert-Anforderung Verschärfung seit 2021
Außenwände ≤ 0,20 W/(m²·K) -25%
Dächer/Decken ≤ 0,14 W/(m²·K) -30%
Fenster ≤ 0,95 W/(m²·K) -20%
Bodenplatte ≤ 0,25 W/(m²·K) -20%
Wärmepumpe (Neubau) JAZ ≥ 4,5 +12,5%
Wärmepumpe (Sanierung) JAZ ≥ 3,5 +16,7%

Wärmepumpen-Anforderungen:

  • Neubau: Jahresarbeitszahl ≥ 4,5
  • Sanierung: Jahresarbeitszahl ≥ 3,5
  • Kältemittel: F-Gase mit GWP < 150 bevorzugt
  • Schallschutz: Einhaltung der TA Lärm

Antragsverfahren: Von analog zu digital

Das Antragsverfahren wurde seit der KfW 167-Zeit grundlegend modernisiert:

Neues Verfahren (ab 2024):

  1. Direkte Antragstellung über "Meine KfW" Portal
  2. Automatisierte Bearbeitung binnen Minuten
  3. Digitale Dokumentation mit Upload-Funktion
  4. Echtzeitstatusüberprüfung im persönlichen Konto

Wichtige Fristen und Regeln:

  • Antragstellung: Zwingend vor Vorhabensbeginn
  • Bearbeitungszeit: 1-7 Tage (meist automatisch)
  • Nachweisführung: Digital über Sachverständige
  • Auszahlung: Nach positiver Schlussrechnung

Kombinationsmöglichkeiten: Maximale Förderausschöpfung

Die Liberalisierung der Kombinationsregeln seit 2024 ermöglicht optimale Förderstrategien:

Erfolgreiche Kombinationsbeispiele:

Heizungsmodernisierung:

  • KfW 458: 70% Zuschuss (21.000 €)
  • KfW 358: Restfinanzierung zu <2% Zinsen
  • Regionalprogramm: Zusätzlich 5-10%
  • Gesamtförderquote: Bis zu 80%

Komplettsanierung Einfamilienhaus:

  • KfW 261: 150.000 € Kredit, 45% Tilgungszuschuss
  • Regionalprogramm Bayern: 15.000 € Zusatzförderung
  • Steuerliche Abschreibung: §7h EStG über 10 Jahre
  • Effektive Förderquote: Über 60%

Wirtschaftlichkeitsvergleich: KfW 167 vs. moderne Programme

Beispielrechnung Wärmepumpe (Investition: 30.000 €):

Wirtschaftlichkeitsvergleich KfW 167 vs. moderne Programme
Beispielrechnung: Wärmepumpe mit 30.000 € Investitionskosten
Kostenposition KfW 167 (historisch) KfW 458 + 358 (2025)
Investitionskosten 30.000 € 30.000 €
Direktzuschuss 0 € 21.000 € (70%)
Kreditbedarf 30.000 € 9.000 €
Zinssatz 2,5% 1,8%
Laufzeit 10 Jahre 10 Jahre
Zinskosten gesamt 4.200 € 810 €
Gesamtbelastung 34.200 € 9.810 €
Ersparnis - 24.390 €

Regionale Zusatzförderungen: Den Fördertopf maximieren

Bundesländer und Kommunen ergänzen die KfW-Programme mit attraktiven Zusatzförderungen:

Übersicht relevanter Regionalprogramme:

Regionale Zusatzförderungen
Bundesland Programm Zusatzförderung Kombination mit KfW
Bayern BioKlima-Programm Bis 15.000 € Ja
Baden-Württemberg L-Bank Kredit Zinsverbilligung Ja
Nordrhein-Westfalen progres.nrw Bis 8.000 € Ja
Hessen Effizient sanieren 10% Zusatzförderung Ja
Berlin IBB Energetische Sanierung Bis 25.000 € Ja
Sachsen SAB Energieeffizienz Bis 12.000 € Eingeschränkt
Thüringen Grüne Energie 15% Zusatzförderung Ja

Aktuelle Marktentwicklung und Verfügbarkeit 2025

Budgetsituation und politische Entwicklungen:

Positive Signale:

  • 240.000 geförderte Projekte in 12 Monaten
  • Hohe Bewilligungsquote (>95%)
  • Stabile Mittelzuteilung für Heizungsförderung
  • Automatisierte Bearbeitung funktioniert reibungslos

Herausforderungen:

  • Vorläufige Haushaltsführung 2025
  • Begrenzte Mittel: 2 Milliarden € für 2025 geplant
  • Einstellung KfW 455-B (Barrierefreiheit)
  • Politische Unsicherheiten

Marktprognosen für 2025:

  • Wärmepumpenabsatz: 260.000 Einheiten erwartet
  • Durchschnittliche Förderquote: 45-55%
  • Marktstabilisierung: In der zweiten Jahreshälfte 2024 erreicht

Handlungsempfehlungen: Strategisches Vorgehen

Nach Sanierungstyp optimieren:

Reine Heizungsmodernisierung:

  1. KfW 458 als Primärförderung nutzen
  2. Bei Bedarf KfW 358 für Restfinanzierung
  3. Regionale Programme prüfen
  4. Zielförderquote: 70-80%

Komplettsanierung:

  1. KfW 261 für maximale Einzelförderung
  2. Effizienzhaus 40 mit EE-Klasse anstreben
  3. Qualitätsssiegel Nachhaltiges Gebäude einplanen
  4. Zielförderquote: 50-60%

Schrittweise Sanierung:

  1. Mit Einzelmaßnahmen über BAFA beginnen
  2. Später Gesamtsanierung über KfW 261
  3. Steuerliche Förderung als Alternative prüfen
  4. Zielförderquote: 40-50%

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Fazit und Ausblick: Ein Gewinn für Hausbesitzer

Mit dem Auslaufen der KfW-Förderung 167 wurde der Weg frei für eine moderne, leistungsfähigere Förderlandschaft, die auf ganzheitliche Nachhaltigkeit, höhere Zuschüsse und größere Flexibilität setzt. Die aktuellen Programme – insbesondere im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – bieten Hausbesitzern attraktive Vorteile: Direktzuschüsse von bis zu 70 %, deutlich höhere Fördersummen von bis zu 150.000 €, flexible Kombinationsmöglichkeiten sowie eine einfache, digitale Antragstellung. Gleichzeitig sorgt die Bewertung nach QNG-Standards für eine ganzheitliche Ausrichtung auf Umwelt, Wirtschaftlichkeit und soziale Aspekte. Wer über energetische Sanierungsmaßnahmen nachdenkt, sollte angesichts möglicher Programmänderungen nicht zögern und frühzeitig mit zertifizierten Energieberater*innen planen, um die aktuell besonders attraktiven Förderkonditionen optimal zu nutzen. Die Transformation von der simplen Kreditförderung des KfW 167 hin zu den differenzierten BEG-Programmen spiegelt den gesellschaftlichen Wandel zur Klimaneutralität wider und bietet Hausbesitzern heute deutlich attraktivere Möglichkeiten zur energetischen Modernisierung.

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