Max Nestler
March 13, 2026
Lesezeit
8
Minuten
Wärmepumpe
Hilfestellung

Heizungsgesetz abschaffen: Fakten zu AfD & neuem Gesetz 2026

Die AfD-Fraktion hat zwischen 2024 und 2026 mehrfach die vollständige Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), umgangssprachlich Heizungsgesetz, beantragt. Keiner dieser Anträge fand im Bundestag eine Mehrheit. Stattdessen verabschiedeten Bundestag und Bundesrat am 10. Juli 2026 ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz, das die bisherige 65-Prozent-Pflicht abschafft, aber auf einem anderen Weg zustande kam als von der AfD gefordert.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • AfD scheiterte 2024-2026 mit 5 Anträgen auf GEG-Abschaffung
  • Bundestag beschloss stattdessen am 10.07.2026 das GModG (322 zu 272 Stimmen)
  • 65-Prozent-Pflicht entfällt, Klimaziel 2045 bleibt bestehen
  • Neue BEG-458-Förderung seit 21.07.2026: bis zu 80 % Zuschuss möglich
  • CO2-Preis steigt 2026 auf 55-65 €/Tonne

Was bedeutet „Heizungsgesetz abschaffen" – und worum geht es beim GEG?

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt seit 2024, welchen Anteil erneuerbarer Energien neu eingebaute Heizungen erfüllen müssen. Im Alltag heißt es meist kurz Heizungsgesetz. Die Forderung „Heizungsgesetz abschaffen" zielte ursprünglich auf drei Dinge: die ersatzlose Streichung der 65-Prozent-Regel, das Ende der CO2-Bepreisung für Heizöl und Erdgas und den Stopp entsprechender EU-Vorgaben. Diese Forderung stammte vor allem von der AfD-Fraktion. Bis Mitte 2026 ist daraus keine vollständige Abschaffung geworden, sondern eine Reform durch die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD.

Welche AfD-Anträge zur Abschaffung gab es 2024 bis 2026?

Die AfD-Fraktion brachte im 20. und 21. Deutschen Bundestag fünf Anträge mit direktem Bezug zum Heizungsgesetz oder zur CO2-Bepreisung ein. Die folgende Tabelle zeigt Drucksache, Datum und tatsächlichen Ausgang – nicht jeder Antrag kam zu einer Schlussabstimmung.

DrucksacheTitelDatumKernforderungTatsächlicher Ausgang
20/13624Abschaffung der CO2-Bepreisung statt Erhöhung05.11.2024CO2-Preis-Anstieg auf 55 €/Tonne verhindernAn Ausschuss überwiesen; durch Neuwahl 2025 nicht abschließend behandelt
20/14031Heizungsgesetz aufheben06.12.2024Komplette Aufhebung der GEG-NovelleAn Ausschuss überwiesen; kein Schlussvotum vor Ende der 20. Wahlperiode
20/14697Keine Klimaabgaben, kein Geld für CO229.01.2025BEHG und TEHG vollständig streichenSitzung nicht beschlussfähig; Beratung nicht abgeschlossen
21/227Kein Heizungsgesetz durch die Hintertür20.05.2025GEG abschaffen, CO2-Preis beenden, EU-Vorgaben stoppenAm 04.12.2025 mit 444 zu 138 Stimmen abgelehnt
21/4265Wahlversprechen einhalten – Heizungsgesetz abschaffen25.02.2026Vollständige Abschaffung des GEGAm selben Tag von allen anderen Fraktionen abgelehnt

Marc Bernhard, energiepolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, begründete den Antrag 21/227 mit „nicht verkraftbare[n] Belastungen für Familien durch den Zwang zum Einbau neuer Heizungen" (Bundestag.de, Plenarprotokoll 21. Wahlperiode, 23.05.2025). Kein einziger der fünf Anträge wurde vom Bundestag angenommen.

Wie hat der Bundestag über die Anträge entschieden?

Über den weitreichendsten Antrag, 21/227, stimmte der Bundestag am 4. Dezember 2025 namentlich ab. 444 Abgeordnete stimmten dagegen, 138 dafür. Den zweiten Vorstoß der 21. Wahlperiode, 21/4265, lehnten am 25. Februar 2026 ebenfalls alle übrigen Fraktionen ab. Die älteren Anträge aus der 20. Wahlperiode erreichten wegen der vorgezogenen Bundestagswahl im Februar 2025 keine Schlussabstimmung mehr. Diese fallen unter die sogenannte Diskontinuität: Nicht abgeschlossene Vorlagen verfallen mit dem Ende einer Wahlperiode automatisch.

Was hat der Bundestag stattdessen am 10. Juli 2026 beschlossen?

Der Bundestag verabschiedete am 10. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in namentlicher Abstimmung mit 322 zu 272 Stimmen. Der Bundesrat billigte es am selben Tag ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses. Eingebracht hatte das Gesetz die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD, nicht die AfD-Fraktion. Amtlich heißt es „Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich" (Bundesregierung.de, 10.07.2026). Das GModG löst das bisherige GEG ab, hebt es aber nicht ersatzlos auf. Mehr Hintergrund zu den bisherigen Regeln liefert der Beitrag zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) im Detail.

Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz konkret?

Das GModG streicht die feste 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen. Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen, Biomasse-, Gas- und Ölheizungen bleiben einbaubar. Ein Verbot fossiler Heizungen ab 2045 gibt es nicht – das ist ein verbreiteter Mythos. Real verpflichtend ist stattdessen: Die eingesetzten Brennstoffe müssen ab 2045 klimaneutral sein.

MerkmalBisher (GEG)Neu (GModG, ab 10.07.2026)
Pflicht-Anteil erneuerbare EnergienStarre 65-Prozent-RegelEntfällt
Erlaubte HeizungsartenWärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, BiomasseZusätzlich wieder Gas- und Ölheizungen ohne Sonderauflage
KlimavorgabeAnlagenbezogen (Technik-Vorgabe)Brennstoffbezogen: klimaneutral ab 2045
Bioanteil bei Gas/ÖlNicht geregelt„Biotreppe": steigender Pflichtanteil ab 2029
FörderungBEG-Förderung wie bisherBEG-458-Reform zum 21.07.2026

Ab 2029 greift zusätzlich eine sogenannte Biotreppe: Neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen dann schrittweise steigende Anteile an Biomethan oder Bioöl nutzen. Eine separate Grüngasquote soll ab 2028 folgen; die Details will die Bundesregierung bis Ende 2026 in einem eigenen Gesetz regeln. Wer heute über eine Hybridheizung aus Gas und Wärmepumpe nachdenkt, kann diese Kombination also weiterhin einbauen lassen.

Setzt das neue Gesetz die Forderungen der AfD um?

Nein. Die AfD-Fraktion stimmte am 10. Juli 2026 gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz, weil es ihre Kernforderung – die vollständige und ersatzlose Streichung des GEG ohne Nachfolgeregelung – nicht erfüllt. Das GModG behält das Klimaneutralitätsziel 2045 bei, führt die BEG-Förderung fort und setzt weiterhin die EU-Gebäuderichtlinie um. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) beschrieb den Kurs so: „Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt" (Bundesregierung.de). Der Unterschied zur AfD-Position liegt also nicht in der Abschaffung der 65-Prozent-Pflicht allein, sondern darin, dass Klimaziel, Förderkulisse und EU-Bezug erhalten bleiben.

Wie wirkt sich der CO2-Preis weiterhin auf die Heizkosten aus?

Unabhängig vom GEG oder GModG macht die CO2-Bepreisung fossiles Heizen kontinuierlich teurer. Das nationale Emissionshandelssystem (BEHG) verlangte 2024 einen Festpreis von 45 Euro je Tonne CO2, 2025 waren es 55 Euro. Seit 2026 gilt ein Versteigerungssystem mit einem Preiskorridor von 55 bis 65 Euro je Tonne.

JahrCO2-PreisSystemMehrkosten GasMehrkosten Heizöl
202445 €/TonneNationaler Festpreis (BEHG)0,9 Ct/kWh12,0 Ct/Liter
202555 €/TonneNationaler Festpreis (BEHG)1,1 Ct/kWh14,7 Ct/Liter
202655–65 €/TonneNationales Versteigerungssystem1,1–1,3 Ct/kWh14,7–17,4 Ct/Liter
ab 2028ca. 80–150 €/Tonne (Schätzung)EU-ETS2 (Gebäude/Verkehr)steigendsteigend

Der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr, EU-ETS2, sollte ursprünglich 2027 starten. Die EU-Umweltminister verschoben ihn im November 2025 um ein Jahr auf 2028, zusammen mit einem Preisdeckel-Mechanismus gegen Preisspitzen. Ältere Prognosen von bis zu 250 Euro je Tonne ab 2027 gelten damit als überholt.

Beispielrechnung Einfamilienhaus: Bei einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden pro Jahr entstehen 2025 rund 220 Euro CO2-Kosten (55 € × 0,2016 kg CO2/kWh × 20.000 kWh). Bei einem Preis von 65 Euro je Tonne im Jahr 2026 wären es bereits rund 262 Euro. Diese Kosten fallen unabhängig davon an, ob eine Heizung dem GEG oder dem GModG unterliegt.

Welche Förderung gilt jetzt für den Heizungstausch?

Parallel zum GModG greift ab dem 21. Juli 2026 eine reformierte Heizungsförderung der KfW (BEG-458). Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Neu ist ein Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozent beim Austausch einer alten Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Der bisherige 5-Prozent-Effizienzbonus für natürliche Kältemittel entfällt dagegen. Der Einkommensbonus staffelt sich nach Haushaltsjahreseinkommen: 40 Prozent bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Familien erhalten zusätzlich 10.000 Euro Einkommensgrenze je minderjährigem Kind. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt bei 28.000 Euro. Er sinkt erstmals zum 1. Februar 2027, danach halbjährlich um 750 Euro (Quelle: KfW-Information für Multiplikatoren, 09.07.2026). Zwischen dem 9. und 20. Juli 2026 stellte die KfW keine neuen Förderbestätigungen aus; bereits erteilte Bestätigungen gelten unverändert zu den alten Konditionen weiter. Details zu Antragswegen zeigt der Beitrag zur aktuellen Wärmepumpen-Förderung der KfW.

Was bedeutet das für Hausbesitzende?

Eine funktionierende Heizung müssen Sie wegen des GModG nicht austauschen. Planen Sie ohnehin eine neue Heizung, profitieren Sie von der Förderung vor den ersten Kürzungsschritten ab Februar 2027. Wärmepumpen, Hybridlösungen, Fernwärme und – ohne Sonderauflage – auch Gas- und Ölheizungen bleiben zulässig. Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen steigende Bioanteile nutzen, was Ihre Betriebskosten mittelfristig verändert. Die reine BAFA-Fördervoraussetzung finden Sie im Beitrag zur BAFA-Förderung für Wärmepumpen.

Häufig gestellte Fragen zum Heizungsgesetz 2026

Wurde das Heizungsgesetz abgeschafft?

Nein, nicht ersatzlos. Der Bundestag lehnte alle fünf AfD-Anträge auf vollständige Abschaffung ab. Stattdessen ersetzte die Regierungskoalition das GEG am 10. Juli 2026 durch das Gebäudemodernisierungsgesetz, das die 65-Prozent-Pflicht streicht, aber Klimaziel und Förderung beibehält.

Muss ich meine Gas- oder Ölheizung jetzt austauschen?

Nein. Ihre bestehende, funktionstüchtige Heizung darf unverändert weiterlaufen. Das GModG regelt nur, welche Anforderungen neu eingebaute Heizungen künftig erfüllen müssen.

Gilt ab 2045 ein Verbot für Gasheizungen?

Nein, das ist ein Mythos. Ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe klimaneutral sein, die Heizungstechnik selbst wird nicht verboten.

Wie hoch ist die Förderung für eine neue Heizung 2026?

Ab dem 21. Juli 2026 sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, in Fällen mit Einkommensbonus bis zu 80 Prozent, kombiniert aus Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus (KfW-Information für Multiplikatoren, 09.07.2026).

Fazit: Was bleibt von der AfD-Forderung übrig?

Die AfD-Anträge zur Abschaffung des Heizungsgesetzes fanden zwischen 2024 und 2026 in keiner Abstimmung eine Mehrheit. Das Gesetz, das die 65-Prozent-Pflicht am Ende tatsächlich strich, kam von der Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD und trat als Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 in Kraft. Beide Vorgänge liefen unabhängig voneinander: parlamentarische Oppositionsanträge ohne Mehrheit auf der einen Seite, reguläre Koalitionsgesetzgebung auf der anderen. Für Hausbesitzende zählt vor allem die aktuelle Förderlage – sie lohnt sich vor den ersten Kürzungsschritten ab Februar 2027.

Quellen: Bundesregierung.de (10.07.2026), Deutscher Bundestag – Drucksachen 20/13624, 20/14031, 20/14697, 21/227, 21/4265 und Plenarprotokolle, KfW-Information für Multiplikatoren (09.07.2026), Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) über gesetze-im-internet.de.