Maximilian Nestler
January 12, 2026
12
min
Photovoltaik
Planungshilfen und Weiterführendes

Solarpflicht Deutschland: Welche Bundesländer haben Pflicht 2026

Die Solarpflicht gilt 2025 in 9 von 16 Bundesländern. Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Hessen und Rheinland-Pfalz haben die Pflicht bereits eingeführt oder planen sie für 2026. Die Regelungen unterscheiden sich massiv zwischen den Ländern. Nordrhein-Westfalen verlangt mindestens 30 Prozent der Netto-Dachfläche. Niedersachsen fordert 50 Prozent. Bremen setzt bei 80 Prozent Dachhaut-Erneuerung an. Die Strafen bei Nicht-Einhaltung liegen zwischen 5.000 und 50.000 Euro je nach Bundesland und Gebäude-Typ.

Inhaltsverzeichnis
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Die kritische Änderung 2025/2026 betrifft Dach-Sanierungen im Bestand. Bisher galt die Solarpflicht hauptsächlich für Neubauten. Ab 1. Januar 2025 in Niedersachsen und ab 1. Januar 2026 in Nordrhein-Westfalen greift die Pflicht auch bei kompletter Dachhaut-Erneuerung. Viele Hausbesitzer wissen das nicht. Sie planen eine normale Dach-Sanierung und werden von der Solarpflicht überrascht. Die Mehr-Kosten liegen bei 8.000 bis 15.000 Euro für eine Pflicht-konforme PV-Anlage.

Die wirtschaftliche Seite relativiert die Belastung. Eine PV-Anlage amortisiert sich durch Stromkosten-Einsparung und Einspeise-Vergütung in 8 bis 12 Jahren. Die 0-Prozent-Mehrwertsteuer seit 2023 spart 19 Prozent der Investitions-Kosten. Die Einkommensteuer-Befreiung für Anlagen bis 30 Kilowatt-Peak eliminiert administrativen Aufwand. Die KfW bietet 100-Prozent-Finanzierung über Programm 270. Die Bundesländer haben die Pflicht so gestaltet dass wirtschaftliche Unzumutbarkeit als Befreiungs-Grund gilt wenn die Amortisation über 25 Jahre liegt.

Bei 42watt prüfen wir für Sie welches Bundesland welche Solarpflicht hat. Wir berechnen ob Ihre geplante Dach-Sanierung die Pflicht auslöst. Wir dimensionieren Ihre PV-Anlage so dass sie die gesetzlichen Mindest-Anforderungen erfüllt. Wir unterstützen bei Befreiungs-Anträgen wenn technische Unmöglichkeit oder Denkmalschutz vorliegen. Wir koordinieren mit Bauaufsichts-Behörden für rechtssichere Installation.

Welche Bundesländer haben Solarpflicht 2025/2026?

Bundesländer mit aktiver Solarpflicht

Niedersachsen (seit 1. Januar 2025):

  • Neubauten: Alle mit über 50 m² Dachfläche müssen PV haben
  • Bestandsgebäude: Bei Dachsanierung über 50 Prozent Fläche Pflicht
  • Parkplätze: Über 25 Stellplätze brauchen PV-Überdachung
  • Mindest-Anforderung: 50 Prozent der Dachfläche belegen (50/50-Regel)
  • Ausnahmen: Denkmalschutz, technisch unmöglich, über 25 Jahre Amortisation
  • Strafen: 5.000-25.000 € je nach Gebäude-Typ

Nordrhein-Westfalen (gestaffelt 2025-2026):

  • Neubauten Wohngebäude: Seit 1. Januar 2025 Pflicht
  • Bestandsgebäude: Ab 1. Januar 2026 bei kompletter Dachhaut-Erneuerung
  • Mindest-Anforderung: 30 Prozent der Netto-Dachfläche oder Pauschal-Werte
  • Pauschal-Werte: 3 kWp Einfamilienhaus, 4 kWp bis 5 Wohneinheiten, 8 kWp bis 10 Wohneinheiten
  • Definition Dachhaut-Erneuerung: Kompletter Austausch nicht nur Reparatur
  • Ausnahmen: 25 Jahre Amortisation, 3 Angebote alle über 70 Prozent System-Kosten
  • Strafen: 5.000-100.000 € je nach Schwere

Baden-Württemberg (seit 2022 Pionier):

  • Neubauten: Seit Mai 2022 alle Wohngebäude
  • Nichtwohngebäude: Seit Januar 2022
  • Bestandsgebäude: Seit Januar 2023 bei grundlegender Dach-Sanierung
  • Mindest-Anforderung: 60 Prozent der solar-geeigneten Dachfläche
  • Bei Gründach: 30 Prozent ausreichend (Kombination Biodiversität plus Energie)
  • Alternativen: Solarthermie oder Fassaden-PV möglich
  • Wirtschaftlichkeits-Grenze: 10 Prozent Baukosten Wohngebäude, 20 Prozent Nichtwohngebäude

Berlin (seit Januar 2023):

  • Neubauten: Alle über 50 m² Nutzfläche
  • Bestandsgebäude: Bei wesentlichem Dach-Umbau
  • Mindest-Anforderung: 30 Prozent Brutto-Dachfläche Neubau, 30 Prozent Netto-Dachfläche Bestand
  • Pauschal-Werte: 2 kWp bis 2 Wohneinheiten, 3 kWp 3-5 Wohneinheiten, 6 kWp 6-10 Wohneinheiten
  • Besonderheit: 20 Prozent Dachfläche denkmalgeschützt (häufige Ausnahmen)
  • Strafen: Bis 50.000 €

Hamburg (seit 2023):

  • Neubauten: Seit 2023 Pflicht
  • Bestandsgebäude: Bei Dach-Sanierung seit 2024/2025
  • Besonderheit Flachdach: Ab 1. Januar 2027 Solar-Gründach-Pflicht (70 Prozent Begrünung plus PV)
  • Mindest-Anforderung: 30 Prozent Dachfläche
  • Ausnahmen: Standard (technisch, wirtschaftlich)

Bremen (seit Juli 2024):

  • Dach-Sanierung: Bei über 80 Prozent Dachhaut-Erneuerung (hoher Schwellenwert)
  • Neubauten: Seit Juli 2025 über 50 m² Brutto-Dachfläche
  • Mindest-Anforderung: 50 Prozent Brutto-Dachfläche
  • Zeitrahmen: Installation innerhalb 2 Jahren nach Sanierung
  • Minimum: 1 kWp Leistung (sehr niedrig)
  • Besonderheit: 2-Jahres-Frist gibt Flexibilität

Schleswig-Holstein (ab März 2026):

  • Neubauten: Ab 29. März 2026 alle Wohngebäude
  • Bestandsgebäude: Aktuell nur Nichtwohngebäude, Wohngebäude nicht geplant
  • Übergangs-Regel: Bauantrag vor 29. März 2026 noch ohne Pflicht
  • Parkplätze: Ab 70 Stellplätze Pflicht

Bundesländer mit Soll-Vorschrift oder Planung

Bayern (Soll-Vorschrift seit Januar 2025):

  • Nichtwohngebäude: Verbindliche Pflicht seit 2023
  • Wohngebäude: Nur "Soll-Vorschrift" (dringende Empfehlung aber nicht sanktionierbar)
  • Empfehlung: Mindestens ein Drittel geeigneter Dachfläche bei über 50 m²
  • Realität: Keine Strafen bei Nicht-Befolgung für Wohngebäude

Hessen (in Planung):

  • Aktuell: Nur landeseigene Gebäude betroffen
  • Privathäuser: Noch nicht verpflichtet
  • Zeitrahmen: Gesetzes-Vorlage 2025/2026 erwartet

Rheinland-Pfalz (PV-ready Ansatz):

  • Keine direkte Solarpflicht
  • Neubauten: "PV-ready" erforderlich (Dach-Anschlüsse plus Strom-Leitungen vorbereitet)
  • Schwächer als andere Bundesländer

Bundesländer ohne Solarpflicht

Keine Pflicht aktuell:

  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Saarland
  • Brandenburg

Solarpflicht-Übersicht nach Bundesland:

Bundesland Status Neubau Bestand (Sanierung) Mindest-Anforderung
Niedersachsen ✅ Aktiv Pflicht Seit 01.01.2025 50 % Dachfläche
NRW ✅ Aktiv / ⏳ Pflicht Ab 01.01.2026 30 % Netto-Fläche
Baden-Württ. ✅ Aktiv Pflicht Seit 2023 60 % geeignete Fläche
Berlin ✅ Aktiv Pflicht Bei Umbau 30 % Dachfläche
Bayern ⚠️ Soll Empfehlung Empfehlung 1/3 geeignete Fläche

Wann greift die Solarpflicht bei Dach-Sanierungen?

Definition grundlegende Dach-Sanierung

Die Solarpflicht bei Bestands-Gebäuden hängt davon ab was als "grundlegende" oder "komplette" Dach-Sanierung gilt. Die Definition unterscheidet sich zwischen Bundesländern.

Nordrhein-Westfalen Definition:

  • Komplette Dachhaut-Erneuerung erforderlich
  • Umfasst: Austausch der gesamten Dach-Abdichtung oder aller Ziegel
  • NICHT auslösend: Einzelner Ziegel-Tausch, Reparaturen, Dachfenster-Einbau
  • NICHT auslösend: Dämmung ohne Eingriff in äußere wasser-führende Schicht
  • Auslösend: Kompletter Ziegel-Austausch oder neue Abdichtungs-Bahnen bei Flachdach

Niedersachsen Definition:

  • Sanierung über 50 Prozent der Dachfläche
  • Mindest-Dachfläche: 50 m² betroffen
  • Auslösend: Mehr als Hälfte der Dach-Eindeckung erneuert

Bremen Definition:

  • Über 80 Prozent Dachhaut-Erneuerung (hoher Schwellenwert)
  • Mindest-Dachfläche: 25 m²
  • Zeitrahmen: 2 Jahre Zeit für Installation nach Sanierung

Berlin Definition:

  • Über 50 Prozent Dachfläche saniert
  • Mindest-Nutzfläche: 50 m²

Praxis-Beispiele wann Pflicht greift

Auslöser für Solarpflicht:

  • Komplette Dach-Eindeckung neu (alle Ziegel ausgetauscht)
  • Flachdach-Abdichtung komplett erneuert
  • Dämmung im Dachgeschoss mit Eingriff in Dachhaut
  • Dach-Aufstockung mit neuer Dach-Konstruktion
  • Über 50-80 Prozent der Fläche betroffen (je nach Bundesland)

Keine Auslöser für Solarpflicht:

  • Einzelne Ziegel repariert oder ersetzt
  • Regenrinnen erneuert (Spenglerarbeiten)
  • Dachfenster eingebaut ohne Dach-Eindeckung zu ändern
  • Innen-Dämmung ohne Eingriff in äußere Schicht
  • Unter 50 Prozent Fläche betroffen

Zeitpunkte der Einführung

Kritische Stichtage nach Bundesland:

  • Niedersachsen: 1. Januar 2025 auch Bestandsgebäude
  • Nordrhein-Westfalen: 1. Januar 2026 auch Bestandsgebäude
  • Baden-Württemberg: 1. Januar 2023 auch Bestandsgebäude
  • Berlin: 1. Januar 2023 auch Bestandsgebäude
  • Hamburg: 2024/2025 auch Bestandsgebäude
  • Bremen: 1. Juli 2024 auch Bestandsgebäude

Übergangs-Regelung:

  • Bauantrag vor Stichtag eingereicht: Meist noch alte Regelung
  • Baubeginn vor Stichtag: In manchen Ländern alte Regelung
  • Entscheidend: Datum des Bauantrags oder Baubeginn (bundesland-spezifisch)

Welche Ausnahmen und Befreiungen gibt es?

Technische Unmöglichkeit

Statik-Probleme:

  • Dach-Konstruktion trägt zusätzliches Gewicht nicht
  • Verstärkung würde fünfstellige Beträge kosten
  • Gutachten vom Statiker erforderlich als Nachweis
  • Befreiung meist gewährt wenn Kosten unverhältnismäßig

Verschattung:

  • Dach vollständig nach Norden ausgerichtet
  • Bäume oder Nachbar-Gebäude schatten komplett
  • PV-Ertrag unter wirtschaftlicher Mindest-Grenze
  • Verschattungs-Analyse erforderlich als Nachweis

Dach-Material:

  • Reet-Dächer oder Stroh-Dächer (Brandschutz)
  • Glas-Dächer filigran (Konstruktion)
  • Asbest-Dächer wo Sanierung zuerst nötig (Kosten)
  • Material-spezifische Ausnahmen je nach Bundesland

Denkmalschutz

Denkmalschutz ist häufigster Befreiungs-Grund aber nicht automatisch. Klimaschutz hat an Gewicht gewonnen in Rechtsprechung.

Denkmalschutz-Regelung:

  • Gebäude unter Denkmalschutz oder in Ensemble-Schutz-Bereich
  • PV-Anlage darf historisches Erscheinungsbild nicht erheblich beeinträchtigen
  • Prüfung im Einzelfall erforderlich
  • Alternative Lösungen müssen geprüft werden

Alternative Lösungen:

  • Dach-integrierte Anlagen (Solar-Dachziegel)
  • Installation auf nicht einsehbaren Flächen
  • Fassaden-PV wenn Dach nicht möglich
  • Externe PV-Anlage auf anderem Gebäude auf Grundstück

Städte mit hohem Denkmalschutz-Anteil:

  • Berlin: 20 Prozent Brutto-Dachfläche denkmalgeschützt
  • München: Historische Altstadt groß
  • Hamburg: Speicherstadt und andere Bereiche
  • Einzelfall-Prüfung immer erforderlich

Wirtschaftliche Unzumutbarkeit

Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit ist in vielen Bundesländern klar definiert. Die 25-Jahres-Amortisations-Grenze ist Standard.

25-Jahres-Regel:

  • Amortisation über 25 Jahre gilt als wirtschaftlich unzumutbar
  • Berechnung nach anerkannten finanz-mathematischen Methoden
  • Berücksichtigt: Investitions-Kosten, Förderung, Einsparung, Einspeise-Vergütung, Betriebs-Kosten
  • Nachweis-Pflicht liegt beim Antragsteller

Formel Amortisations-Berechnung:

Amortisationszeit = (Investitionskosten - Fördermittel) / (Jährliche Einsparung + Einspeisevergütung - Betriebskosten)

Nordrhein-Westfalen zusätzliche Regel:

  • 3 Angebote einholen erforderlich
  • Alle 3 Angebote über 70 Prozent der System-Kosten-Grenze
  • System-Kosten-Grenze: Wirtschaftlich vertretbare Maximal-Kosten definiert
  • Nur wenn alle 3 über Grenze liegt Befreiung möglich

Realität wirtschaftliche Befreiung:

  • Seit 0-Prozent-Mehrwertsteuer und hohen Strompreisen selten erfolgreich
  • PV amortisiert sich meist in 8-12 Jahren (deutlich unter 25 Jahre)
  • Erfolgreiche Anträge nur bei extremer Verschattung oder Asbest-Sanierung nötig

Bagatell-Grenzen

Mindest-Dachflächen:

  • Niedersachsen: Unter 50 m² keine Pflicht
  • Berlin: Unter 50 m² Nutzfläche keine Pflicht
  • Bremen: Unter 25 m² keine Pflicht
  • Nordrhein-Westfalen: Keine explizite Grenze aber wirtschaftlich vertretbar

Ausgenommene Gebäude-Typen:

  • Garagen (meist ausgenommen)
  • Carports (meist ausgenommen)
  • Nebengebäude unter 50 m²
  • Behelfsbauten
  • Fliegende Bauten (Zelte)

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Bußgeld-Regelungen nach Bundesland

Die Strafen unterscheiden sich massiv zwischen Bundesländern und Gebäude-Typen.

Niedersachsen Bußgeld-Staffelung:

  • Einfamilienhaus: 5.000-10.000 €
  • Mehrfamilienhaus: 10.000-25.000 €
  • Nichtwohngebäude: 15.000-50.000 €
  • Abhängig von Gebäude-Größe

Nordrhein-Westfalen Bußgeld-Staffelung:

  • Leichte Verstöße: 5.000-15.000 €
  • Mittlere Verstöße: 15.000-50.000 €
  • Schwere Verstöße: 50.000-100.000 € (große Gewerbe-Gebäude)
  • Abhängig von Vorsatz und Gebäude-Größe

Berlin Bußgeld-Staffelung:

  • Maximum: 50.000 € möglich
  • Gestaffelt nach Schwere
  • Auch Wohngebäude betroffen

Baden-Württemberg Bußgeld-Staffelung:

  • Einfamilienhaus: 5.000-15.000 €
  • Mehrfamilienhaus: 15.000-30.000 €
  • Nichtwohngebäude: 20.000-50.000 €

Strafen-Vergleich nach Bundesland und Gebäude-Typ:

Bundesland Einfamilienhaus Mehrfamilienhaus Gewerbe / Nichtwohn Maximum
Niedersachsen 5.000 - 10.000 € 10.000 - 25.000 € 15.000 - 50.000 € 50.000 €
NRW 5.000 - 15.000 € 15.000 - 50.000 € 50.000 - 100.000 € 100.000 €
Berlin 10.000 - 25.000 € 25.000 - 50.000 € 30.000 - 50.000 € 50.000 €
Baden-Württ. 5.000 - 15.000 € 15.000 - 30.000 € 20.000 - 50.000 € 50.000 €
Hamburg 5.000 - 15.000 € 15.000 - 25.000 € 20.000 - 40.000 € 40.000 €
Bremen 5.000 - 10.000 € 10.000 - 25.000 € 15.000 - 40.000 € 40.000 €

Zwangsgelder zusätzlich

Neben Bußgeld können Zwangsgelder verhängt werden um Nachrüstung zu erzwingen.

Zwangsgeld-Mechanismus:

  • Verhängung nach Bußgeld wenn keine Installation erfolgt
  • Wiederholte Verhängung möglich bis rechtmäßiger Zustand
  • Höhe: Meist gleich oder höher als ursprüngliches Bußgeld
  • Nicht straf-rechtlich sondern ordnungs-rechtlich

Bauaufsichtliche Maßnahmen:

  • Verweigerung der Bau-Abnahme bei Neubau
  • Verweigerung der Nutzungs-Genehmigung
  • Massive Verzögerungen für Bauherrn
  • Potentielle Regress-Ansprüche von Käufern oder Mietern

Kontrolle durch Behörden

Wie wird kontrolliert:

  • Bauaufsichts-Behörden prüfen bei Neu-Bau-Abnahme
  • Bei Dach-Sanierung oft Kontroll-Besuch
  • Nachbarn können Verstöße melden
  • Luftbild-Auswertung durch Kommunen (automatisiert)
  • Abgleich mit Marktstammdaten-Register

Nachweis-Pflicht:

  • Registrierungs-Bestätigung Marktstammdaten-Register erforderlich
  • Aufbewahrungs-Pflicht 10 Jahre
  • Vorlage auf Verlangen der Behörde
  • Fehlende Nachweise können Bußgeld auslösen

Verjährungs-Fristen

Ordnungswidrigkeiten-Verjährung:

  • Meist 3 Jahre ab Tat-Begehung
  • Bei Dauer-Verstoß läuft Frist neu jeden Tag
  • Unterbrechung der Verjährung durch behördliche Maßnahmen
  • Praktisch: Bis zu 10 Jahre verfolgbar bei verzögerter Entdeckung

Was kostet eine Solarpflicht-konforme PV-Anlage?

Investitions-Kosten nach Gebäude-Größe

Einfamilienhaus typisch:

  • Mindest-Anforderung: 2-4 kWp je nach Bundesland
  • Investitions-Kosten: 6.000-10.000 € komplett installiert
  • Mit Batterie-Speicher: 12.000-18.000 €
  • 0-Prozent-Mehrwertsteuer spart: 1.900-3.400 € (19 Prozent)

Mehrfamilienhaus 5-10 Wohneinheiten:

  • Mindest-Anforderung: 6-8 kWp
  • Investitions-Kosten: 10.000-16.000 € ohne Speicher
  • Mit Speicher: 18.000-28.000 €
  • 0-Prozent-Mehrwertsteuer spart: 3.400-5.300 €

Kosten-Aufstellung Beispiel 5 kWp:

  • Module 5 kWp: 2.500-3.500 €
  • Wechselrichter: 1.500-2.200 €
  • Montage-System: 800-1.200 €
  • Installation: 1.500-2.500 €
  • Netzanschluss und Zähler: 500-800 €
  • Gesamt: 6.800-10.200 €

Kosten-Vergleich nach Anlagen-Größe:

Anlagen-Größe Komponenten (Module/WR) Montage & Install. Gesamt (ohne Akku) Gesamt (mit Akku)
3 kWp (Klein) 2.500 - 3.600 € 1.500 - 2.600 € 4.500 - 6.700 € 9.500 - 12.700 €
5 kWp (Mittel) 4.000 - 5.700 € 2.300 - 3.700 € 6.800 - 10.200 € 12.800 - 18.200 €
8 kWp (Groß) 6.000 - 8.600 € 3.200 - 4.800 € 10.200 - 14.400 € 18.200 - 26.400 €

Förderungen und steuerliche Vorteile

0-Prozent-Mehrwertsteuer (seit 2023 unbefristet):

  • Gilt für PV-Anlagen bis 30 kWp
  • Umfasst Module, Wechselrichter, Speicher, Installation
  • Einsparung: 19 Prozent der Brutto-Investition
  • Keine Antrags-Pflicht (automatisch beim Kauf)
  • Beispiel: Bei 10.000 € Anlage sparen Sie 1.900 €

Einkommensteuer-Befreiung:

  • Für Anlagen bis 30 kWp keine Einkommensteuer auf Einspeise-Vergütung
  • Kein administrativer Aufwand (keine Anlage EÜR nötig)
  • Gilt auch für Eigenverbrauch-Vorteil
  • Vereinfachung spart Steuerberater-Kosten (ca. 500 €/Jahr)

KfW-Programm 270:

  • Kredit für erneuerbare Energien
  • Bis zu 100 Prozent Finanzierung möglich
  • Zins-Satz: 4-6 Prozent effektiv (marktabhängig)
  • Laufzeit: Bis 20 Jahre
  • Tilgungs-freie Anlaufjahre möglich (1-3 Jahre)

Landes-spezifische Zuschüsse:

  • Berlin SolarPlus: 300-500 € Zuschuss für Speicher
  • Bayern 10-Jahres-Speicher-Programm: 500-3.200 € (2024 ausgelaufen)
  • Kommunale Programme: Prüfen bei Stadt/Gemeinde
  • Meist 500-2.000 € zusätzlich möglich

Wirtschaftlichkeits-Berechnung Beispiel

Einfamilienhaus 5 kWp ohne Speicher:

  • Investitions-Kosten netto: 8.000 €
  • Jährlicher Strom-Ertrag: 4.750 kWh
  • Eigenverbrauchs-Quote: 30 Prozent (1.425 kWh)
  • Strom-Kosten-Einsparung: 1.425 kWh × 0,35 €/kWh = 499 €/Jahr
  • Einspeise-Vergütung: 3.325 kWh × 0,08 €/kWh = 266 €/Jahr
  • Betriebs-Kosten: 150 €/Jahr (Versicherung, Wartung)
  • Netto-Ersparnis: 499 + 266 - 150 = 615 €/Jahr
  • Amortisation: 8.000 € / 615 € = 13 Jahre

Einfamilienhaus 5 kWp mit 5 kWh Speicher:

  • Investitions-Kosten netto: 14.000 €
  • Eigenverbrauchs-Quote: 65 Prozent (3.088 kWh)
  • Strom-Kosten-Einsparung: 3.088 kWh × 0,35 €/kWh = 1.081 €/Jahr
  • Einspeise-Vergütung: 1.662 kWh × 0,08 €/kWh = 133 €/Jahr
  • Betriebs-Kosten: 200 €/Jahr
  • Netto-Ersparnis: 1.081 + 133 - 200 = 1.014 €/Jahr
  • Amortisation: 14.000 € / 1.014 € = 14 Jahre

Wirtschaftlichkeits-Vergleich:

Szenario Investment Eigenverbrauch Ersparnis/Jahr Amortisation Unter 25 Jahre?
5 kWp (ohne Akku) 8.000 € 30 % 615 € 13 Jahre ✅ Ja
5 kWp (mit 5 kWh) 14.000 € 65 % 1.014 € 14 Jahre ✅ Ja
8 kWp (ohne Akku) 12.000 € 30 % 985 € 12 Jahre ✅ Ja
8 kWp (mit 8 kWh) 20.000 € 70 % 1.624 € 12 Jahre ✅ Ja

Alle Szenarien liegen deutlich unter der 25-Jahres-Grenze für wirtschaftliche Unzumutbarkeit.

Wie erfülle ich die Solarpflicht rechtssicher?

Schritt-für-Schritt Vorgehen

1. Bundesland-spezifische Regelung prüfen:

  • Welches Bundesland gilt für Ihr Grundstück
  • Aktuelle Gesetzes-Lage recherchieren
  • Stichtage für Neubauten und Bestandsgebäude prüfen
  • Mindest-Anforderungen an Flächen-Belegung oder Leistung

2. Prüfen ob Ausnahme-Tatbestand vorliegt:

  • Denkmalschutz bei Denkmalbehörde erfragen
  • Statik von Fachmann prüfen lassen
  • Verschattungs-Analyse durchführen
  • Wirtschaftlichkeits-Berechnung erstellen

3. Bei Ausnahme Befreiung beantragen:

  • Antrag bei zuständiger Bauaufsichts-Behörde
  • Gutachten und Nachweise beifügen
  • Bearbeitungs-Zeit einplanen (4-12 Wochen)
  • Entscheidung abwarten vor Baubeginn

4. Angebote von Fach-Betrieben einholen:

  • Mindestens 3 Angebote (in NRW Pflicht für Befreiung)
  • Angebote müssen Mindest-Anforderung erfüllen
  • Vergleich von Leistung, Garantie, Preis
  • Referenzen und Zertifizierungen prüfen

5. Installation durch Fach-Betrieb:

  • Nur zertifizierte Elektriker für Netzanschluss
  • VDE-Normen einhalten
  • Netzanschluss beim Netzbetreiber anmelden
  • Installation dokumentieren

6. Registrierung im Marktstammdaten-Register:

  • Innerhalb 1 Monat nach Inbetriebnahme
  • Online bei Bundesnetzagentur
  • Bestätigung aufbewahren (10 Jahre)
  • Bei Bauaufsicht vorlegen auf Anfrage

Alternative Erfüllungs-Optionen

Solarthermie statt PV:

  • In den meisten Bundesländern erlaubt
  • Baden-Württemberg: Ausdrücklich genannt
  • Nordrhein-Westfalen: Möglich
  • Flächen-Anforderung meist identisch

Fassaden-PV:

  • Baden-Württemberg: Explizit erlaubt
  • Berlin: Bei Denkmalschutz oft gefordert
  • Andere Bundesländer: Einzelfall-Prüfung

Externe PV auf anderem Gebäude:

  • Wenn auf Hauptgebäude nicht möglich
  • Auf Nebengebäude auf gleichem Grundstück
  • Nachweise erforderlich warum Hauptgebäude nicht geeignet

Zeitrahmen-Planung

Neubauten:

  • PV-Anlage muss vor Bau-Abnahme fertig sein
  • Einplanen: 2-4 Wochen Liefer-Zeit Module
  • Einplanen: 1-2 Wochen Installation
  • Einplanen: 2-4 Wochen Netzanschluss-Genehmigung
  • Gesamt: Mindestens 6-8 Wochen vor Abnahme beginnen

Dach-Sanierungen:

  • Bremen: 2 Jahre Zeit nach Sanierung
  • Andere Bundesländer: Meist gleichzeitig mit Sanierung
  • Ideal: PV-Installation direkt mit Dach-Sanierung koppeln (Gerüst-Kosten sparen)

Bei 42watt: Solarpflicht-Compliance sicher umsetzen

Wir prüfen für jeden Kunden welches Bundesland welche Solarpflicht hat. Wir berechnen die Mindest-Anforderung für Ihr spezifisches Gebäude. Wir erstellen Wirtschaftlichkeits-Berechnungen für Befreiungs-Anträge wenn nötig. Wir koordinieren mit Bauaufsichts-Behörden und Netzbetreibern. Wir installieren VDE-konform und dokumentieren alles für rechtssichere Abnahme.

Typisches Ergebnis: Ein Kunde plant Dach-Sanierung in NRW für 2026. Er wusste nicht dass ab 1. Januar 2026 Solarpflicht bei kompletter Dachhaut-Erneuerung greift. Wir zeigten dass sein Dach 120 Quadratmeter hat. Die Mindest-Anforderung liegt bei 36 Quadratmeter PV (30 Prozent) oder 4 Kilowatt-Peak pauschal für sein Mehrfamilienhaus mit 5 Wohneinheiten. Die Kosten: 8.500 Euro netto. Die Amortisation: 11 Jahre. Er entschied sich PV direkt mit Dach-Sanierung zu koppeln. Das Gerüst war ohnehin da. Die Mehr-Kosten minimal gegenüber späterer Nachrüstung. Die Solarpflicht wurde rechtssicher erfüllt.

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