Max Nestler
October 13, 2026
Lesezeit
11
Minuten
Klimaanlage
Hilfestellung

Lüftungskonzept nach Sanierung 2026: Pflicht, Kosten und Förderung

Ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist nötig, wenn Sie mehr als ein Drittel der Fenster tauschen oder im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche neu abdichten. Es prüft, ob die Luftfeuchte ohne Ihr Zutun sicher abgeführt wird, und kostet im Einfamilienhaus rund 300 bis 400 Euro. Dieser Ratgeber erklärt Auslöser, Lüftungsstufen, Varianten, Förderung seit dem 21.07.2026 und zeigt in einem Rechenbeispiel, was Wärmerückgewinnung wirklich spart.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • Lüftungskonzept nötig bei Tausch von mehr als 1/3 der Fenster oder im EFH mehr als 1/3 abgedichteter Dachfläche (DIN 1946-6:2019-12)
  • Kein Gesetz: Das GModG (seit 29.07.2026) schreibt kein Lüftungskonzept im Bestand vor
  • Kosten Lüftungskonzept im EFH: rund 300 bis 400 Euro
  • Lüftung zum Feuchteschutz muss 24 Stunden nutzerunabhängig funktionieren
  • Betrieb KWL im EFH: 200 bis 400 kWh Strom und 40 bis 90 Euro Filter pro Jahr
  • 42watt-Rechenbeispiel: WRG spart gegenüber einer Abluftanlage vor Filterkosten rund 259 €/Jahr mit Gas, rund 121 €/Jahr mit Wärmepumpe
  • BAFA-Zuschuss seit 21.07.2026: 15 % für Lüftungsanlagen, vor allem mit Wärmerückgewinnung; alternativ Steuerbonus nach § 35c EStG

Wann brauchen Sie nach einer Sanierung ein Lüftungskonzept?

Sie brauchen ein Lüftungskonzept, wenn eine Sanierung die Gebäudehülle deutlich dichter macht: beim Tausch von mehr als einem Drittel der Fenster oder im Einfamilienhaus beim Abdichten von mehr als einem Drittel der Dachfläche. So regelt es die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohnungen“ in der Ausgabe 2019-12. Für jeden Neubau ist das Konzept ohnehin vorgesehen. Im Mehrfamilienhaus wird jede Wohnung einzeln betrachtet.

MaßnahmeEinfamilienhausMehrfamilienhausFolge
NeubauKonzept nötigKonzept nötigPlanung von Beginn an
Mehr als 1/3 der Fenster getauschtKonzept nötigKonzept nötigPrüfung je Wohnung
Mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtetKonzept nötigDachgeschosswohnungenPrüfung der betroffenen Einheit
Kleinere Maßnahmenempfohlenempfohlenfreiwillige Prüfung

Kurz eingeordnet: Entscheidend ist nicht die Dämmung an sich, sondern die geringere Undichtheit. Alte Fenster ließen über Fugen ständig Luft herein. Neue Fenster schließen dicht. Das Konzept prüft deshalb, ob die Restundichtheit des Hauses noch für den Feuchteschutz reicht. Reicht sie nicht, plant die Fachperson eine lüftungstechnische Maßnahme. Wann sich der Fenstertausch insgesamt lohnt, zeigt der Beitrag energetische Sanierung mit Fensteraustausch.

Ist das Lüftungskonzept gesetzlich vorgeschrieben?

Nein, das Lüftungskonzept steht in keinem Gesetz, es folgt aus der DIN 1946-6 als anerkannter Regel der Technik. Einige Ratgeber behaupten, das Gebäudeenergiegesetz verlange das Konzept. Das stimmt nicht. Eine Norm wird aber über den Werkvertrag wirksam. Fachbetriebe schulden ein Werk nach den anerkannten Regeln der Technik. Nach Lesart der Norm muss zudem derjenige das Konzept veranlassen, der die lüftungstechnische Änderung verursacht, etwa der Fensterbaubetrieb. Unterbleibt der Hinweis und entsteht später Schimmel, drohen Haftungsfragen.

Was sagt das GModG zu Lüftung und Luftdichtheit?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) gilt seit dem 29.07.2026 und verlangt wie zuvor das GEG eine luftdichte Hülle im Neubau, aber kein Lüftungskonzept im Bestand. Das GModG ist das umbenannte und geänderte Gebäudeenergiegesetz. Für die Lüftung sind vor allem 4 Paragrafen wichtig:

  • § 13 Dichtheit: Neubauten müssen dauerhaft luftundurchlässig abgedichtet sein. Öffentlich-rechtliche Vorschriften über den „zum Zweck der Gesundheit und Beheizung erforderlichen Mindestluftwechsel“ bleiben laut Gesetz unberührt.
  • § 26 Dichtheitsprüfung: Die Prüfung ist freiwillig. Soll der Messwert eines Neubaus in die Energiebilanz eingehen, darf bei 50 Pascal höchstens das 3-Fache des Luftvolumens pro Stunde entweichen, mit Lüftungsanlage das 1,5-Fache.
  • § 28 Anrechnung: Wärmerückgewinnung zählt in der Energiebilanz unter anderem nur mit Dichtheitsnachweis.
  • § 43 Abs. 4 Bio-Treppe: Wer nach dem 29.07.2026 in ein bestehendes Gebäude eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbaut, kann die Pflicht zu Bio-Brennstoffen oder Wasserstoff von 2029 bis 2034 auch mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung erfüllen. Sie braucht mindestens 73 % Wärmerückgewinnung, eine Leistungszahl von mindestens 10 und muss das ganze Gebäude versorgen.

6 Verbände der Gebäudetechnik hatten im Mai 2026 gefordert: „Ein im Gebäudemodernisierungsgesetz verankerter Mindestluftwechsel und ein verpflichtendes Lüftungskonzept müssen ergänzt werden.“ Diese Forderung hat der Gesetzgeber nicht übernommen, den Vorschlag der Verbände zur Lüftung als Option in § 43 Abs. 4 dagegen schon. Wie die Luftdichtheit gemessen wird, erklärt der Beitrag Blower-Door-Test. Die übrigen Änderungen fasst der Beitrag GEG und GModG zusammen.

Wer erstellt das Lüftungskonzept und was kostet es?

Ein Lüftungskonzept darf jede Fachperson erstellen, die Lüftungstechnik plant, ausführt oder wartet oder Gebäude modernisiert, die Kosten liegen im Ein- und Zweifamilienhaus bei rund 300 bis 400 Euro. Die Verbraucherzentrale NRW nennt Energieberatende sowie Planende für Haustechnik. Auch Lüftungsfachbetriebe erstellen Konzepte, oft als Teil ihres Angebots.

Das Konzept hat 2 Teile. Teil 1 klärt, ob eine lüftungstechnische Maßnahme nötig ist. Dafür gehen Wohnfläche, Dämmstandard, Lage und Windverhältnisse ein. Die Norm enthält dazu eine Windkarte des Deutschen Wetterdienstes. Teil 2 wählt das passende System aus. Räume ohne Fenster, etwa innenliegende Bäder und WCs, plant die Fachperson nach einer eigenen Norm, der DIN 18017-3.

Welche Lüftungsstufen unterscheidet die DIN 1946-6?

Die DIN 1946-6 unterscheidet 4 Lüftungsstufen: Feuchteschutz, reduzierte Lüftung, Nennlüftung und Intensivlüftung. Nur die erste Stufe muss vollständig ohne Zutun der Bewohnenden funktionieren. Die Luftmengen berechnet die Norm aus der Wohnfläche. Die Werte für ein Haus mit 140 m² folgen der Normformel, wie sie die Fachzeitschrift IKZ-Haustechnik wiedergibt.

StufeZweckWer sorgt dafür?Beispiel 140 m²
FeuchteschutzBautenschutz, auch bei Abwesenheit24 h täglich, nutzerunabhängigca. 27–40 m³/h
Reduzierte Lüftunghygienisches Minimum bei Abwesenheitweitgehend nutzerunabhängigca. 93 m³/h
Nennlüftungnormale Nutzungteils Fensterlüftung möglichca. 133 m³/h
IntensivlüftungSpitzen durch Kochen, Duschen, Waschenteils Fensterlüftung möglichca. 173 m³/h

Kurz eingeordnet: Die Feuchteschutzlüftung ist die Kernfrage jedes Konzepts. Sie hängt von Belegung und Dämmstandard ab, daher die Spanne. Sie gilt für ein Haus mindestens auf dem Stand der Wärmeschutzverordnung 1995, bei schwächerem Wärmeschutz und dichter Belegung sind es bis zu 53 m³/h. Aktives Fensteröffnen darf die Fachperson für diese Stufe nicht einplanen. Für Nenn- und Intensivlüftung dürfen Bewohnende dagegen teilweise selbst lüften. Wer im Winter kaum lüftet, kann in einem dichten Haus unter den Feuchteschutz-Wert fallen.

Welche Lüftungsvarianten kommen nach der Sanierung infrage?

Nach einer Sanierung kommen 4 Varianten infrage: freie Lüftung, Abluftanlage, dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung und zentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Wärmerückgewinnung (WRG) heißt: Ein Wärmetauscher überträgt die Wärme der Abluft auf die frische Zuluft. Die folgenden Kosten stammen vom Baukosteninformationszentrum BKI (Stand 4. Quartal 2024, netto, dezentrale Geräte je Stück inklusive Wanddurchführung).

VariantePrinzipInvestition (BKI, netto)Geeignet für
Freie LüftungUndichtheiten, ggf. AußenluftdurchlässegeringHäuser mit ausreichender Restundichtheit
AbluftanlageVentilator saugt aus Bad und Küche ab, Zuluft über Wanddurchlässeca. 545 € je Abluftgerät im Bestandgünstige, nutzerunabhängige Lösung
Dezentrale KWLEinzelgeräte mit WRG in Außenwändenca. 1.565 € je Gerät im Bestandbewohnte Häuser ohne Platz für Kanäle
Zentrale KWL1 Gerät, Kanalnetz in alle Räumeca. 14.000 € bei 150 m² im NeubauKernsanierung mit Platz für Kanäle

Kurz eingeordnet: KWL steht für kontrollierte Wohnraumlüftung. Für eine zentrale Anlage im Bestand nennt der BKI keinen Festwert, die Kosten hängen vom Aufwand für die Kanäle ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Geräte mit mehr als 80 % Wärmerückgewinnung laut Herstellerangabe und Geräusche unter 25 dB. Abluftanlagen sollten bedarfsgeführt laufen, also nach Feuchte oder CO2 geregelt.

Was kostet eine Lüftungsanlage im Betrieb?

Eine Lüftungsanlage im Einfamilienhaus verbraucht laut Verbraucherzentrale NRW rund 200 bis 400 kWh Strom im Jahr, dazu kommen 40 bis 90 Euro für Filter. Bei 37,0 Cent pro kWh (BDEW, Haushaltsstrompreis 08/2026) sind das 74 bis 148 Euro Strom. Den Zuluftfilter sollten Sie alle 3 bis 6 Monate wechseln, mindestens einmal im Jahr. Eine Reinigung der Kanäle ist bei zentralen Anlagen etwa alle 10 Jahre fällig und kostet 400 bis 800 Euro.

Reicht Fensterlüftung nach dem Fenstertausch?

Fensterlüftung reicht nur dann, wenn das Lüftungskonzept zeigt, dass die Restundichtheit des Hauses den Feuchteschutz allein abdeckt. Für Nenn- und Intensivlüftung darf das Fensteröffnen eingeplant werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt im Winter 2 bis 3 Mal am Tag etwa 5 Minuten Stoßlüften pro Raum. Nach einer energetischen Sanierung muss das Lüftungsverhalten laut UBA gegebenenfalls angepasst werden. Erste Warnzeichen erklärt der Beitrag Kondenswasser am Fenster.

Warum steigt das Schimmelrisiko nach der Sanierung?

Das Schimmelrisiko steigt, wenn eine dichtere Hülle weniger Feuchte nach außen lässt und die Luft an kühlen Stellen zu feucht wird. Laut Schimmelleitfaden des Umweltbundesamts (2024) genügt „eine relative Luftfeuchte von 70% bis 80% an der Oberfläche des Materials“. Die Raumluft sollte 40 bis 60 % relative Feuchte haben.

Ein Beispiel zeigt die Bauphysik. Bei 20 °C Raumtemperatur und 50 % Luftfeuchte liegt der Taupunkt bei 9,3 °C. Ab 12,6 °C Oberflächentemperatur erreicht die Wand bereits 80 % Feuchte. Bei 22 °C liegen die Werte bei 11,1 °C und 14,5 °C. Kritisch sind deshalb Raumecken, Fensterlaibungen und Wärmebrücken, wenn neue Fenster dichter und wärmer sind als die alte Wand. Ursachen und Sanierung von Befall beschreibt der Beitrag Schimmel im Haus.

42watt-Rechenbeispiel: Wie viel spart Wärmerückgewinnung?

Im 42watt-Rechenbeispiel spart Wärmerückgewinnung gegenüber einer Abluftanlage rund 259 Euro im Jahr mit Gasheizung und rund 121 Euro mit Wärmepumpe. Annahmen: Einfamilienhaus mit 140 m², saniert. Mittlerer Luftstrom 110 m³/h, zwischen reduzierter Lüftung und Nennlüftung. Gradtagzahl 3.300 Kelvintage, eine Annahme im Bereich der DWD-Station Würzburg 2018 bis 2025 (rund 2.970 bis 3.550 Kelvintage). Für die Wärmerückgewinnung setzen wir in der Praxis 75 % an, etwas unter typischen Datenblattwerten.

RechenschrittGasheizungWärmepumpe
Lüftungswärmebedarf ohne WRG2.962 kWh2.962 kWh
Eingesparte Heizwärme (75 %)2.222 kWh2.222 kWh
Eingesparte Energie2.468 kWh Gas (Nutzungsgrad 90 %)653 kWh Strom (JAZ 3,4)
Wert pro Jahr294 € (11,93 ct/kWh)157 € (24 ct/kWh)
Mehrstrom Ventilatoren (96 kWh)−36 €−36 €
Ersparnis pro Jahr259 €121 €

Kurz eingeordnet: Der Lüftungswärmebedarf ergibt sich aus 0,34 Wh pro m³ und Kelvin × 110 m³/h × 3.300 Kelvintage × 24 Stunden. Die Ventilatoren der Abluftanlage sind mit 0,20 Watt pro m³/h angesetzt, die der WRG-Geräte mit 0,30 Watt. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) beschreibt, wie viel Wärme eine Wärmepumpe pro kWh Strom liefert. Preise: Gas laut BDEW (08/2026), Wärmepumpentarif laut Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW (02/2026), Haushaltsstrom 37,0 ct. Filterkosten von 40 bis 90 Euro senken die Ersparnis auf 169 bis 219 Euro (Gas) und 31 bis 81 Euro (Wärmepumpe).

Dem stehen die Mehrkosten gegenüber. 6 dezentrale WRG-Geräte kosten nach BKI im Bestand rund 9.390 Euro netto, also rund 11.170 Euro brutto. Nach 15 % Förderung bleiben rund 9.500 Euro. Eine Abluftanlage mit angenommen 3 Abluftgeräten kostet nach BKI im Bestand rund 1.635 Euro netto, also rund 1.950 Euro brutto. Die Mehrkosten der WRG liegen damit bei rund 7.550 Euro. In 20 Jahren spart die WRG ohne Preissteigerung und vor Filterkosten rund 5.180 Euro mit Gas und 2.420 Euro mit Wärmepumpe. Wärmerückgewinnung rechnet sich über die Heizkosten allein in diesem Beispiel also nicht. Sie lohnt sich vor allem für sicheren Feuchteschutz, Komfort ohne Zugluft und gefilterte Luft bei Pollen oder Straßenlärm.

Welche Förderung gibt es 2026 für Lüftungsanlagen?

Lüftungsanlagen fördert das BAFA seit dem 21.07.2026 mit 15 % Zuschuss über die BEG Einzelmaßnahmen, vor allem Anlagen mit Wärmerückgewinnung. BEG steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude. Grundlage ist die neue Förderrichtlinie BEG EM, die das BAFA inzwischen in der Fassung vom 17.08.2026 führt. 5 Regeln gelten:

  • Fördersatz: 15 % der förderfähigen Ausgaben, kein Einkommensbonus.
  • Mindestinvestition: 300 Euro brutto je Maßnahme.
  • Höchstgrenze: 30.000 Euro förderfähige Ausgaben für die 1. Wohneinheit, gemeinsam mit Dämmung und Fenstern.
  • iSFP-Bonus: 5 Prozentpunkte mehr, nur ab 30.000 Euro förderfähiger Investition je Antrag und nur auf den Betrag darüber, die Höchstgrenze steigt dann auf 60.000 Euro.
  • Antrag: vor Vorhabenbeginn, mit Energieeffizienz-Experte und einem Liefer- oder Leistungsvertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht. Seine Fachplanung und Baubegleitung fördert das BAFA mit 50 %, bis 5.000 Euro förderfähig im Ein- und Zweifamilienhaus.

Abluftanlagen ohne Wärmerückgewinnung nennen die technischen Mindestanforderungen der BEG nur als bedarfsgeregelte zentrale Systeme, klären Sie die Förderfähigkeit vor dem Antrag mit dem Energieeffizienz-Experten. Alternativ gibt es den Steuerbonus nach § 35c EStG: 20 % der Kosten über 3 Jahre bei selbst genutztem Wohneigentum. Bedarfsgeregelte zentrale Abluftanlagen dürfen dafür höchstens 0,20 Watt pro m³/h verbrauchen. Geräte mit WRG brauchen mindestens 80 % Wärmebereitstellungsgrad bei höchstens 0,45 Watt. Jede Anlage muss die Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN 1946-6 sicherstellen. BEG-Zuschuss und Steuerbonus schließen sich für dieselbe Maßnahme aus. Wie ein Sanierungsfahrplan den Bonus freischaltet, erklärt der Beitrag individueller Sanierungsfahrplan.

Häufige Fragen zu Lüftungskonzepten nach der Sanierung

Müssen Sie nach dem Fenstertausch eine Lüftungsanlage einbauen?

Nein, eine Lüftungsanlage ist nicht automatisch Pflicht, nötig ist zuerst das Lüftungskonzept. Es zeigt, ob die Restundichtheit für den Feuchteschutz reicht. Erst wenn sie nicht reicht, folgt eine Maßnahme wie Außenluftdurchlässe, Abluftanlage oder KWL.

Wer haftet, wenn nach dem Fenstertausch Schimmel entsteht?

Das hängt vom Einzelfall ab, eine Rolle spielt etwa, ob der Fensterbaubetrieb auf das Lüftungskonzept hingewiesen hat. Nach Lesart der DIN 1946-6 muss der Betrieb, der die lüftungstechnische Änderung verursacht, das Konzept veranlassen. Lassen Sie sich die Prüfung schriftlich bestätigen, dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Lohnt sich eine Lüftungsanlage mit Wärmepumpe?

Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung spart mit Wärmepumpe weniger Geld als mit Gasheizung. Im 42watt-Rechenbeispiel sind es rund 121 statt 259 Euro im Jahr vor Filterkosten. Der Hauptnutzen ist der sichere Feuchteschutz.

Wird das Lüftungskonzept selbst gefördert?

Ein eigenes Förderprogramm nur für das Lüftungskonzept gibt es beim Bund nicht. Plant ein Energieeffizienz-Experte die Lüftung im Rahmen einer geförderten Einzelmaßnahme, fördert das BAFA diese Fachplanung mit 50 %.

Quellen & Belege

DIN 1946-6:2019-12 (Wiedergabe durch Verbraucherzentrale NRW, Stand 18.11.2025, und IKZ-Haustechnik 10/2022); Gebäudemodernisierungsgesetz §§ 13, 26, 28, 43 (Stand 29.07.2026); Stellungnahme TGA-Repräsentanz, BTGA, FGK, RLT-Herstellerverband, VDKF und VDMA zum GModG-Entwurf (Mai 2026); Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.07.2026 (laut BAFA Fassung vom 17.08.2026) und Technische Mindestanforderungen; BAFA Anlagentechnik und Förderprogramm im Überblick (Stand 10/2026); Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung Anlage 5; § 35c EStG; Umweltbundesamt (Schimmelleitfaden 2024; Wie lüfte ich richtig?, Stand 13.12.2024); BKI-Baukosten via Schwäbisch Hall (Stand 4. Quartal 2024); BDEW-Gaspreisanalyse und Strompreisanalyse (08/2026); Verbraucherzentrale NRW (Marktcheck Wärmepumpenstromtarife 02/2026); Fraunhofer ISE (Feldtest Wärmepumpen); DWD-Gradtagzahlen Würzburg 2018–2025.