Fakten zur Wärmepumpe 2026: Markt, Effizienz, Kosten und Förderung
Wärmepumpen verkaufen sich in Deutschland seit 2025 häufiger als Gasheizungen, im 1. Halbjahr 2026 lag ihr Anteil am Heizungsabsatz bei rund 55 %. Seit Juli 2026 gelten neue Förderregeln und das Gebäudemodernisierungsgesetz. Dieser Überblick bündelt zentrale Zahlen mit Quelle und Stand, damit Sie Ihre Heizungsentscheidung auf belegte Fakten stützen können.
Das Wichtigste in Kürze
- Absatz: 299.000 Wärmepumpen 2025, im 1. Halbjahr 2026 bereits 194.500 und rund 55 % aller verkauften Heizungen (BWP/BDH).
- Bestand: rund 1,9 Mio. Heizungs-Wärmepumpen Ende 2025; 73,6 % der 2025 fertiggestellten Wohngebäude heizen primär damit.
- Fraunhofer-Feldtest: mittlere JAZ 3,4 bei Luft-Wasser und 4,3 bei Erdwärme im Bestand, Heizstab nur 1,3 % der Stromarbeit bei Luft-Wasser.
- Kosten: meist 20.000 bis 50.000 Euro im Einfamilienhaus, Angebote im Schnitt rund 36.000 Euro.
- KfW 458 seit 21.07.2026: 30 % Grundförderung plus Boni, maximal 70 % (80 % für Selbstnutzende mit geringem Einkommen) von 28.000 Euro.
- Ab 01.02.2027 sinkt der Zuschuss halbjährlich, ab 2028 fördert die BEG laut dena nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
- GModG seit 29.07.2026: keine 65-%-Pflicht, bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen.
- Geförderte Luftwärmepumpen müssen seit 01.01.2026 mindestens 10 dB unter dem Ökodesign-Grenzwert liegen.
Welche Fakten zur Wärmepumpe sind 2026 entscheidend?
Entscheidend sind 2026 vor allem 4 Zahlen: eine mittlere Jahresarbeitszahl von 3,4 bei Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand, Kosten von meist 20.000 bis 50.000 Euro, in der Regel bis zu 70 % Zuschuss und 10 dB Abstand zum Ökodesign-Grenzwert als Lärmgrenze für die Förderung. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme eine Wärmepumpe im Jahresmittel aus 1 Kilowattstunde Strom erzeugt. Die folgende Tabelle fasst zentrale Kennzahlen zusammen.
| Thema | Kennzahl | Quelle | Stand |
|---|---|---|---|
| Absatz | 299.000 Geräte 2025, 194.500 im 1. Halbjahr 2026 | BWP, BDH | 01/2026, 08/2026 |
| Bestand | rund 1,9 Mio. Heizungs-Wärmepumpen | BWP-Branchenstudie | Ende 2025 |
| Neubau | 73,6 % der 2025 fertiggestellten Wohngebäude heizen primär damit | Destatis | 06/2026 |
| Effizienz | JAZ Luft-Wasser Ø 3,4, Erdreich Ø 4,3 | Fraunhofer ISE | 11/2025 |
| Kosten | meist 20.000 bis 50.000 € im EFH | ADAC | 07/2026 |
| Förderung | 30 % Grundförderung, maximal 70 % (80 %) | KfW Merkblatt 458 | seit 21.07.2026 |
| Recht | keine 65-%-Pflicht mehr | GModG | seit 29.07.2026 |
| Schall | 10 dB unter Ökodesign-Grenzwert für die Förderung | BWP, dena | seit 01.01.2026 |
| Kältemittel | Monoblöcke und Luft-Wasser-Split bis 12 kW mit GWP ab 150 nicht mehr neu | F-Gase-VO 2024/573 | ab 01.01.2027 |
| Lebensdauer | 15 bis 20 Jahre im Mittel, Sole-Wasser in der Schweiz knapp 27 Jahre | BWP-Experten, ZHAW | 2018, 2019 |
Kurz eingeordnet: Die Zahlen zeigen einen Markt im Umbruch. Wärmepumpen sind im Bestand angekommen, rund 8 von 10 Geräten gingen 2025 in die Modernisierung. Zugleich ändern sich 2027 und 2028 Förderung und Kältemittelregeln.
Wie funktioniert eine Wärmepumpe in Kürze?
Eine Wärmepumpe nimmt Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser auf und hebt sie mit Strom auf Heiztemperatur. Ein Kältemittel verdampft dabei schon bei niedrigen Temperaturen. Ein Verdichter erhöht Druck und Temperatur, im Verflüssiger geht die Wärme an das Heizwasser. Die Bauteile und Arten erklärt der Beitrag Funktionsweise der Wärmepumpe.
Wie verbreitet sind Wärmepumpen in Deutschland?
2025 wurden in Deutschland 299.000 Heizungs-Wärmepumpen verkauft, 55 % mehr als im Vorjahr. Das melden der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) und der Industrieverband BDH. Mit 283.000 Geräten waren 94,6 % davon Luft-Wasser-Wärmepumpen. Gasheizungen kamen auf 276.500 Stück. Damit lag die Wärmepumpe erstmals vor der Gasheizung.
| Zeitraum | Wärmepumpen | Gasheizungen | Anteil Wärmepumpe |
|---|---|---|---|
| Gesamtjahr 2025 | 299.000 (+55 %) | 276.500 (−33 %) | rund 48 % |
| 1. Halbjahr 2026 | 194.500 (+40 %) | 134.000 (+1 %) | rund 55 % |
Kurz eingeordnet: Im 1. Halbjahr 2026 verkauften die Hersteller insgesamt 352.000 Wärmeerzeuger. Mehr als die Hälfte waren Wärmepumpen. Die Statistik zählt den Verkauf an Großhandel und Handwerk, nicht fertige Installationen.
Wie viele Wärmepumpen heizen bereits?
Ende 2025 waren in Deutschland rund 1,9 Mio. Heizungs-Wärmepumpen in Betrieb. Davon sind laut BWP-Branchenstudie (03/2026) etwa 1,6 Mio. Luft-Wasser- und rund 260.000 Sole-Wasser-Geräte. Im Neubau ist die Wärmepumpe Standard. Laut Statistischem Bundesamt (10.06.2026) heizen 73,6 % der 2025 fertiggestellten Wohngebäude hauptsächlich mit einer Wärmepumpe. Bei den 2025 genehmigten Wohngebäuden ist die Wärmepumpe in 83,0 % als Hauptheizung geplant, Gas nur in 2,2 %.
Wie effizient arbeiten Wärmepumpen im Bestand?
Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen in Bestandsgebäuden im Mittel eine Jahresarbeitszahl von 3,4, Erdwärmepumpen von 4,3. Das zeigt ein 4-jähriger Feldtest des Fraunhofer ISE mit 77 Anlagen in Ein- bis Dreifamilienhäusern (Presseinformation 03.11.2025). Die Spanne reicht bei Luft-Wasser von 2,6 bis 4,9, bei Erdreich von 3,6 bis 5,4.
Danny Günther vom Fraunhofer ISE fasst zusammen: „Die Ergebnisse zeigen eindeutig, dass Wärmepumpen auch in älteren Gebäuden effizient betrieben werden können“. Bei einer JAZ von 3,4 stammen rund 71 % der Heizwärme aus der Umwelt.
Läuft eine Wärmepumpe im Winter auf dem Heizstab?
Nein, im Feldtest entfielen über das ganze Jahr nur 1,3 % der elektrischen Arbeit von Luft-Wasser-Wärmepumpen auf den Heizstab. Bei Erdwärmepumpen lag der Anteil nahe null. Für die Förderung muss eine Wärmepumpe laut dena rechnerisch eine JAZ von mindestens 3,0 nach VDI 4650 erreichen. Wichtig ist eine niedrige Vorlauftemperatur. Die Verbraucherzentrale nennt als Richtwert möglichst ganzjährig unter 55 °C.
Was kostet eine Wärmepumpe 2026?
Eine Wärmepumpe kostet im Einfamilienhaus inklusive Installation meist 20.000 bis 50.000 Euro. Das nennt der ADAC (Stand Sommer 2026). Das Gerät allein kostet bei Luft-Wasser rund 8.000 bis 16.000 Euro, bei Sole-Wasser 10.000 bis 18.000 Euro. Installation und Zubehör kommen mit 7.000 bis 15.000 Euro hinzu. Eine Erdsonden-Bohrung kostet weitere 8.000 bis 16.000 Euro. Eine Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Stiftung Warentest (06/2025) ergab bei 160 Angeboten aus den Jahren 2024 und 2025 einen Durchschnitt von rund 36.000 Euro. Alle Kostenpositionen zeigt der Beitrag Wärmepumpe-Kosten.
Wie hoch sind die Stromkosten? Das 42watt-Rechenbeispiel
Bei 18.000 Kilowattstunden Wärmebedarf kostet der Strom im Jahr rund 1.100 bis 1.800 Euro mit Wärmepumpentarif. Die Rechnung teilt den Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser durch die JAZ. Annahmen: Wärmepumpentarif mit separatem Zähler im Mittel 24 Cent pro kWh plus rund 140 Euro Grundpreis (Marktcheck Verbraucherzentrale NRW, 02/2026). Zum Vergleich gilt der durchschnittliche Haushaltsstrompreis von 37,0 Cent inklusive anteiligem Grundpreis (BDEW 08/2026).
| Effizienz (JAZ) | Strombedarf | Wärmepumpentarif | Haushaltsstrom |
|---|---|---|---|
| 2,6 (Feldtest-Minimum) | 6.923 kWh | 1.802 € | 2.562 € |
| 3,4 (Mittel Luft-Wasser) | 5.294 kWh | 1.411 € | 1.959 € |
| 4,3 (Mittel Erdreich) | 4.186 kWh | 1.145 € | 1.549 € |
Kurz eingeordnet: Zwischen einer schwachen und einer durchschnittlichen Anlage liegen rund 390 Euro pro Jahr. Ein eigener Wärmepumpentarif spart bei JAZ 3,4 rechnerisch rund 550 Euro, real etwas weniger, weil der BDEW-Durchschnittspreis den Grundpreis anteilig enthält. Effizienz und Tarif bestimmen die laufenden Kosten also deutlich mit. Wartung kostet laut Verbraucherzentrale zusätzlich 150 bis 300 Euro pro Jahr. Ein Schornsteinfeger ist bei einer reinen Wärmepumpe nicht nötig.
Welche Förderung gibt es seit dem 21.07.2026?
Seit dem 21.07.2026 fördert die KfW eine Wärmepumpe mit 30 % Grundförderung plus Boni, insgesamt mit maximal 70 % der förderfähigen Kosten. Grundlage ist das KfW-Merkblatt 458 (Stand 09/2026). Förderfähig sind bis zu 28.000 Euro für die 1. Wohneinheit. Der Zuschuss beträgt damit maximal 19.600 Euro, mit 80 % maximal 22.400 Euro.
| Baustein | Satz | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | alle Antragstellenden |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Selbstnutzende, Tausch von Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Nachtspeicher- oder mind. 20 Jahre alter Gas- oder Biomasseheizung |
| Einkommensbonus | 40 / 30 / 10 % | zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €, mit Kind unter 18 und Kindergeldberechtigung einmalig +10.000 € |
| Obergrenze | 70 %, ausnahmsweise 80 % | 80 % nur für Selbstnutzende bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen, mit Familienzuschlag bis 40.000 € |
Kurz eingeordnet: Der bisherige Effizienzbonus ist entfallen. Die Altheizung muss für den Klimageschwindigkeitsbonus funktionstüchtig sein. Antrag, Kombination mit anderen Programmen und Rechenwege erklärt der Beitrag Wärmepumpen-Förderung.
Lohnt es sich, mit dem Antrag zu warten?
Nein, nach heutigem Stand sinkt der Zuschuss ab dem 01.02.2027 jedes halbe Jahr. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt halbjährlich um 4 Prozentpunkte, ab 01.08.2028 entfällt er. Der förderfähige Betrag für die 1. Wohneinheit sinkt halbjährlich um 750 Euro. Das 42watt-Rechenbeispiel zeigt den Zuschuss für Selbstnutzende, die eine funktionstüchtige Ölheizung tauschen. Annahmen: Kosten über dem Höchstbetrag, kein Einkommensbonus.
| Antrag ab | Fördersatz | Förderfähig | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| heute | 46 % | 28.000 € | 12.880 € |
| 01.02.2027 | 42 % | 27.250 € | 11.445 € |
| 01.08.2027 | 38 % | 26.500 € | 10.070 € |
| 01.02.2028 | 34 % | 25.750 € | 8.755 € |
| 01.08.2028 | 30 % | 25.000 € | 7.500 € |
Kurz eingeordnet: Die Tabelle setzt 30 % Basisförderung an. Laut KfW-Pressemitteilung vom 08.07.2026 soll im 1. Quartal 2027 ein Wertschöpfungsbonus kommen. Die Grundförderung soll dann auf 15 % sinken, Geräte aus EU-Fertigung sollen 15 % Bonus erhalten. Für Geräte ohne EU-Fertigung läge der Zuschuss ab 01.08.2027 rechnerisch nur noch bei 6.095 Euro. Ab dem 01.01.2028 sind laut dena nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
Was regelt das Gebäudemodernisierungsgesetz seit dem 29.07.2026?
Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), die Pflicht zu 65 % erneuerbarer Wärme ist damit entfallen. Das GModG ist das umbenannte und geänderte Gebäudeenergiegesetz (BGBl. 2026 I Nr. 226). Hausbesitzende dürfen wieder frei zwischen Wärmepumpe, Gas- und Ölheizung wählen. Bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen. Eine Pflicht zur Wärmepumpe gibt es nicht.
Für neu eingebaute Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen gilt die sogenannte Bio-Treppe nach § 43 GModG. Sie verlangt einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe:
- ab 2029: mindestens 10 %
- ab 2030: mindestens 15 %
- ab 2035: mindestens 30 %
- ab 2040: mindestens 60 %
Ab 2045 müssen Brennstoffe für Heizungen laut Bundesregierung vollständig klimaneutral sein. Welche Vorteile die Wärmepumpe gegenüber fossilen Heizungen bietet, zeigt der Beitrag Vorteile der Wärmepumpe.
Wie laut darf eine geförderte Wärmepumpe sein?
Eine geförderte Luftwärmepumpe muss seit dem 01.01.2026 mindestens 10 dB leiser sein als der Grenzwert der EU-Ökodesign-Verordnung. Bis Ende 2025 reichten 5 dB. Die Ökodesign-Verordnung (EU) 813/2013 begrenzt die Schallleistung des Außengeräts nach Heizleistung. Daraus ergeben sich folgende Höchstwerte für die Förderung:
| Heizleistung | Ökodesign-Grenzwert außen | Maximum für BEG-Förderung |
|---|---|---|
| bis 6 kW | 65 dB(A) | 55 dB(A) |
| über 6 bis 12 kW | 70 dB(A) | 60 dB(A) |
| über 12 bis 30 kW | 78 dB(A) | 68 dB(A) |
Kurz eingeordnet: Die Werte beschreiben die Schallleistung am Gerät, nicht den Pegel beim Nachbarn. Vor dem Fenster der Nachbarn gelten die Richtwerte der TA Lärm. Im reinen Wohngebiet sind nachts 35 dB(A) erlaubt, im allgemeinen Wohngebiet 40 dB(A). Details zu Messung und Abständen erklärt der Beitrag Wärmepumpe Lautstärke.
Welche Kältemittel sind ab 2027 noch erlaubt?
Ab dem 01.01.2027 dürfen Monoblock- und Luft-Wasser-Split-Wärmepumpen bis 12 kW mit Kältemitteln ab einem Treibhauspotenzial (GWP) von 150 nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Das regelt die EU-F-Gase-Verordnung 2024/573. Der GWP-Wert beschreibt die Klimawirkung im Vergleich zu CO2. Betroffen ist zum Beispiel R32 mit einem GWP von 675. Propan (R290) liegt nahe null.
3 weitere Stufen sind wichtig:
1. 2028: Die BEG fördert laut dena nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln.
2. 2032: Neue Monoblöcke bis 12 kW dürfen gar keine F-Gase mehr enthalten.
3. 2035: Dasselbe gilt für neue Split-Geräte bis 12 kW.
Eine Ausnahme gilt, wenn am Aufstellort Sicherheitsanforderungen nur mit F-Gasen erfüllbar sind. Das Verbot betrifft das Inverkehrbringen neuer Geräte. Bestehende Anlagen, etwa mit R32 oder R410A, dürfen weiter betrieben und gewartet werden.
Wie lange hält eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe hält nach Angaben von Fachleuten im Mittel 15 bis 20 Jahre, ähnlich wie andere Wärmeerzeuger. Das sagte ein Experte des Bundesverbands Wärmepumpe 2018. Eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW, 2019) ermittelte in der Schweiz für Sole-Wasser-Anlagen im Mittel knapp 27 Jahre. Für Luft-Wasser-Geräte nennt sie rund 20 Jahre, mit weniger belastbarer Datenlage. Wenige Verdichterstarts und lange Laufzeiten verlängern die Lebensdauer.
Für welche Häuser passt eine Wärmepumpe?
Eine Wärmepumpe passt auch in ältere Häuser, wenn die Heizlast bekannt ist und die Vorlauftemperatur niedrig bleibt. Ein Neubaustandard ist laut Fraunhofer-Feldtest nicht nötig. 4 Prüfpunkte helfen bei der Entscheidung:
1. Heizlast: raumweise nach DIN EN 12831 berechnen lassen, nicht nach Faustformel.
2. Vorlauftemperatur: möglichst ganzjährig unter 55 °C, notfalls einzelne Heizkörper tauschen.
3. Aufstellort: Schallschutz zum Nachbarn und Platz für das Außengerät klären.
4. Stromtarif: Wärmepumpentarif mit separatem Zähler vergleichen.
Verbreitete Vorurteile zu Altbau, Kälte und Fußbodenheizung prüft der Beitrag Wärmepumpe Faktencheck.
Häufige Fragen zu Fakten rund um die Wärmepumpe
Müssen Sie Ihre Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen?
Nein, eine funktionierende Gasheizung darf weiterlaufen. Das GModG hat seit dem 29.07.2026 die 65-%-Pflicht gestrichen. Für neu eingebaute Gasheizungen gilt aber ab 2029 die Bio-Treppe mit steigendem Bio-Anteil.
Funktioniert eine Wärmepumpe auch bei Frost?
Ja, auch Luft-Wasser-Wärmepumpen heizen bei Frost. Im Fraunhofer-Feldtest machte der Heizstab nur 1,3 % des Stromverbrauchs aus. Die mittlere JAZ lag trotz Wintermonaten bei 3,4.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Wärmepumpe 2026?
Der Zuschuss liegt seit dem 21.07.2026 bei 30 bis 70 % von maximal 28.000 Euro förderfähigen Kosten. Das sind höchstens 8.400 bis 19.600 Euro für die 1. Wohneinheit. Selbstnutzende mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro) erhalten bis zu 80 %, also höchstens 22.400 Euro.
Wie viele Wärmepumpen werden in Deutschland verkauft?
2025 wurden 299.000 Heizungs-Wärmepumpen verkauft, im 1. Halbjahr 2026 bereits 194.500. Das entspricht einem Plus von 40 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Der BWP rechnete im März 2026 im Basisszenario seiner Branchenstudie mit rund 332.500 Geräten für 2026.
Bundesverband Wärmepumpe (Pressemitteilung Absatz 2025, 27.01.2026; Branchenstudie 2026, 30.03.2026; Schallanforderungen BEG, 15.12.2025; Expertenantwort Lebensdauer, 27.02.2018); BDH (Absatzzahlen Heizungen 2025, 31.01.2026; Pressemitteilung Heizungsmarkt 1. Halbjahr 2026, 11.08.2026); Statistisches Bundesamt (Pressemitteilung Wärmepumpen im Neubau, 10.06.2026); Fraunhofer ISE (Presseinformation Wärmepumpen im Bestand, 03.11.2025); ADAC (Wärmepumpe: Funktion, Kosten, Förderung, 21.07.2026); Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und Stiftung Warentest (Angebotsauswertung, 25.06.2025); Verbraucherzentrale NRW (Marktcheck Wärmepumpenstromtarife, 02/2026); Verbraucherzentrale (Kosten Wärmepumpe, Stand 17.04.2026); BDEW-Strompreisanalyse 08/2026; KfW (Merkblatt 458, Stand 09/2026; Pressemitteilung 08.07.2026); dena Gebäudeforum (Förderung Wärmepumpen, Stand 09/2026); Bundesregierung (Gebäudemodernisierungsgesetz, 29.07.2026); BGBl. 2026 I Nr. 226; Verordnung (EU) 2024/573; Verordnung (EU) Nr. 813/2013; TA Lärm; ZHAW (Lebenszykluskosten von Wärmepumpen, 2019).


