Energetische Sanierung steuerlich absetzen - geht das?
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2024
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Lesezeit:
4
Minuten
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Hannah Wirtz

Energetische Sanierung steuerlich absetzen - geht das?

Seit Anfang 2020 können Immobilieneigentümer eine attraktive steuerliche Förderung nutzen, wenn sie ihr Haus energetisch sanieren. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen unter anderem der Austausch alter Fenster, der Einbau einer modernen Heizung oder die Wärmedämmung. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie 20 % der Sanierungskosten steuerlich absetzen.

Energetische Sanierung: Voraussetzungen für die Steuerförderung

Um von den Steuervorteilen für energetische Sanierungen zu profitieren, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden Sie in §35c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Nachfolgend die wichtigsten Voraussetzungen im Überblick:

1. Das Gebäude muss selbst genutzt werden

Die Steuerermäßigung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das sanierte Gebäude selbst bewohnt wird. Nutzt ein Teil der Immobilie beruflich, wie etwa als häusliches Arbeitszimmer, gilt der Steuervorteil ausschließlich für den privat genutzten Bereich. Auch Eigentumswohnungen oder Zweitwohnungen können gefördert werden.

Ausnahme: Ferienwohnungen, die nicht ausschließlich selbst genutzt, sondern vermietet werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Wenn Sie Teile der Immobilie vermieten und den Rest selbst bewohnen, können Sie die Sanierungskosten nur anteilig für den selbst genutzten Bereich absetzen. Dies gilt ebenfalls bei mehreren Miteigentümern.

2. Sanierungsmaßnahmen durch einen Fachbetrieb

Eine weitere zentrale Voraussetzung ist, dass die Sanierungsarbeiten von einem Fachbetrieb durchgeführt werden. Eigenleistungen, also selbst durchgeführte Sanierungen, sind nicht förderfähig.

Der Fachbetrieb muss außerdem bestimmten Anforderungen entsprechen, die in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt sind. Er muss in einem der anerkannten Gewerke tätig sein, und die jeweilige Maßnahme muss zu seinem Fachgebiet passen. Unterschiedliche Arbeiten, wie Dachdämmung oder Heizungsaustausch, erfordern möglicherweise verschiedene Fachbetriebe.

Anerkannte Fachbereiche für Sanierungsmaßnahmen sind:

  • Elektrotechnik und -installation
  • Metallbau
  • Heizungsbau und -installation
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Glasbau
  • Dachdeckerei
  • Sanitär- und Klempnerarbeiten
  • Mauer- und Betonarbeiten
  • Stuckateurarbeiten
  • Maler- und Lackierbetriebe
  • Zimmerei, Tischlerei, Schreinerei
  • Wärme-, Kälte- und Schallisolierung
  • Steinmetzarbeiten
  • Rollladen- und Sonnenschutztechnik
  • Schornsteinfegerarbeiten
  • Fliesen-, Platten- und Mosaiklegerarbeiten

3. Bescheinigung der durchgeführten Maßnahmen

Der beauftragte Fachbetrieb muss die durchgeführten Maßnahmen bescheinigen und bestätigen, dass sie den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprechen. Diese Bescheinigung ist entscheidend, um den Steuervorteil zu erhalten.

Neben dem Fachbetrieb können auch Energieeffizienzexperten, die die Sanierung geplant oder begleitet haben, die Bescheinigung ausstellen. Diese Experten müssen entweder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als Energieberater zugelassen sein.

Auch Architekten oder Bauingenieure dürfen, unter bestimmten Voraussetzungen, die Bescheinigung ausstellen, wenn sie berechtigt sind, Energieausweise für Bestandsgebäude zu erstellen und eine entsprechende Fortbildung im Bereich "energiesparendes Bauen" absolviert haben.

Die gesetzlichen Regelungen zur Bescheinigung finden sich in §88 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Vorlagen für diese Bescheinigung stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur Verfügung. Die aktuellste Version wurde im Februar 2024 veröffentlicht. Wichtig: Die Kosten für die Erstellung der Bescheinigung sind ebenfalls steuerlich absetzbar.

4. Sanierungszeitraum zwischen 2020 und 2029

Die Steuervergünstigung ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung. Gefördert werden nur Sanierungen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und bis spätestens 31.12.2029 abgeschlossen wurden.

5. Lage der Immobilie im Europäischen Wirtschaftsraum

Neben Immobilien in Deutschland können auch Gebäude, die im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegen, gefördert werden. Dazu zählen beispielsweise Ferienhäuser in Frankreich, Spanien oder Italien, sofern alle erforderlichen Dokumente vorliegen und die Bedingungen erfüllt sind.

6. Mindestalter des Gebäudes: 10 Jahre

Vor Beginn der Sanierung muss das Gebäude mindestens 10 Jahre alt sein. Maßgeblich ist dabei das Datum der Bauantragsstellung oder der Einreichung der Bauunterlagen. Nur dann ist die Immobilie für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung zugelassen.

Energetische Sanierung: Welche Maßnahmen lassen sich steuerlich absetzen?

Seit 2020 können Immobilieneigentümer, die ihre Gebäude energetisch sanieren, von steuerlichen Ermäßigungen profitieren. Diese greifen bei verschiedenen Maßnahmen der energetischen Sanierung. Ob Einzelmaßnahmen oder eine umfassende Sanierung – wichtig ist, dass die Arbeiten aufeinander abgestimmt und individuell geplant werden. Eine professionelle Energieberatung kann helfen, Fehler zu vermeiden und das Maximum an Einsparungen zu erzielen.

Folgende Maßnahmen können steuerlich abgesetzt werden:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dach und Geschossdecken
  • Fenster- und Türentausch
  • Erneuerung oder Installation einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Installation digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind

Beispielsweise können Sie steuerliche Förderungen für den Einbau einer Solarthermie-Anlage, einer Wärmepumpe oder einer Holzpellet-Heizung erhalten. Diese Förderung ist jedoch nur für Maßnahmen verfügbar, die in §35c des EStG aufgeführt sind. Die Mindestanforderungen für diese Maßnahmen sind in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) festgelegt.

Wie viel ist maximal absetzbar?

Bei einer energetischen Sanierung können bis zu 20% der Kosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Es werden sämtliche anfallenden Kosten, inklusive Material- und Umbaukosten, berücksichtigt. Maximal können Sie für Sanierungskosten bis 200.000 Euro eine Steuerrückzahlung von 40.000 Euro erhalten. Die Auszahlung erfolgt über einen Zeitraum von drei Jahren:

  • Im ersten und zweiten Jahr können jeweils 7 % der Sanierungskosten abgezogen werden,
  • Im dritten Jahr 6 %.

Der Vorteil hierbei: Der Steuerabzug reduziert direkt die Steuerschuld, nicht nur das zu versteuernde Einkommen. Für jede Sanierung werden Ihnen 20% der Kosten erstattet, bis Sie den Höchstbetrag von 40.000 Euro erreicht haben. Der Betrag gilt pro Objekt, was bedeutet, dass Sie den Vorteil für mehrere Sanierungsmaßnahmen nutzen können, solange diese zu unterschiedlichen Zeitpunkten durchgeführt werden und die Obergrenze nicht überschreiten.

Wenn Sie beispielsweise eine Zweitwohnung sanieren, können Sie auch hier den Höchstbetrag von 40.000 Euro in Anspruch nehmen. Beachten Sie aber, dass die Kosten nur einmal geltend gemacht werden können. Nutzen Sie bereits die Ausgaben für Werbungskosten durch doppelte Haushaltsführung, wird der Steuervorteil anteilig gewährt.

50% der Kosten für Energieexperten absetzbar

Haben Sie einen Energieexperten beauftragt, der die Planung begleitet oder die Sanierung überwacht, können Sie 50% der Kosten absetzen. Der Energieberater muss jedoch von den entsprechenden Behörden zugelassen sein. Im Gegensatz zu den Sanierungskosten können Sie diese Beratungskosten bereits im ersten Jahr vollständig geltend machen.

Wir bei 42watt stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung und beraten Sie bezüglich Ihrer Sanierungsmöglichkeiten.

Alternativen zur steuerlichen Förderung

Neben der steuerlichen Förderung gibt es die Möglichkeit, Förderprogramme des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zu nutzen, die von der KfW oder dem BAFA angeboten werden:

  • Die KfW bietet zinsgünstige Kredite und Zuschüsse für energetische Sanierungen an, beispielsweise im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Das BAFA gewährt Investitionszuschüsse für Einzelmaßnahmen wie die Dämmung der Gebäudehülle oder den Austausch von Fenstern.

Wichtig: Eine Kombination der steuerlichen Förderung mit Bundesförderprogrammen für dieselbe Maßnahme ist nicht möglich. Allerdings können verschiedene Programme für unterschiedliche Maßnahmen kombiniert werden. So könnte man etwa den Fenstertausch steuerlich absetzen und für die Dachsanierung einen KfW-Kredit nutzen.

Zusätzlich fördert das BAFA die Kosten für eine qualifizierte Energieberatung. Dabei werden 50% der Beratungskosten erstattet, bis zu einem Höchstbetrag von 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser bzw. 850 Euro für Gebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.

Energetische Sanierung absetzen: Worauf Sie achten sollten

Um die steuerliche Förderung für Ihre energetische Sanierung zu erhalten, sollten Sie folgende Punkte beachten:

  • Korrekte Rechnung: Die Rechnung muss die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung des Fachbetriebs sowie die Adresse der Immobilie enthalten.
  • Keine Barzahlung: Nur Zahlungen, die mittels Überweisung oder Kontoauszug nachgewiesen werden, werden vom Finanzamt akzeptiert.
  • Steuererklärung: Sie müssen für jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben und die Anlage „Energetische Maßnahmen“ ausfüllen, um die Ermäßigung zu erhalten.
  • Keine doppelte Förderung: Sie können die steuerliche Förderung nicht nutzen, wenn Sie bereits andere staatliche Förderungen in Anspruch genommen haben. Sie müssen sich zwischen Steuerermäßigung, Zuschüssen oder günstigen Darlehen entscheiden.
  • Einmaliger Abzug: Sanierungskosten können nur einmal geltend gemacht werden. Wenn Sie die Steuerermäßigung nutzen, sind keine weiteren Abzüge wie Werbungskosten oder Sonderausgaben möglich.

Das Bundesministerium der Finanzen hat im Januar 2021 ein detailliertes Schreiben veröffentlicht, in dem alle Fragen zur steuerlichen Förderung beantwortet werden.

Fazit

Eine energetische Sanierung bietet seit 2020 nicht nur ökologische Vorteile, sondern auch attraktive steuerliche Vorteile. Sie können bis zu 40.000 Euro pro Objekt über einen Zeitraum von drei Jahren absetzen, sofern die Maßnahmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Alternativ gibt es Förderprogramme der KfW und des BAFA. Wichtig ist, dass Sie sich für eine Förderung entscheiden, da eine Kombination für dieselbe Maßnahme ausgeschlossen ist. Eine Energieberatung im Vorfeld kann Ihnen helfen, die Sanierung effizient zu planen und die optimale Förderung zu erhalten.

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