Max Nestler
March 11, 2026
Lesezeit
10
Minuten
Wärmepumpe
Förderung & Service

Heizungsgesetz: Was aus den CDU-Plänen tatsächlich wurde

Die CDU hatte im Wahlkampf angekündigt, das sogenannte Heizungsgesetz abzuschaffen. Am 10. Juli 2026 verabschiedeten Bundestag und Bundesrat mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) tatsächlich ein neues Gesetz, das die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien ersetzt. Dieser Artikel ordnet ein, was von der ursprünglichen Ankündigung im tatsächlich beschlossenen Gesetz übrig geblieben ist.

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste in Kürze

  • CDU kündigte Abschaffung des Heizungsgesetzes im Wahlkampf an
  • Bundestag und Bundesrat beschlossen stattdessen das GModG am 10.07.2026
  • 65-Prozent-Pflicht entfällt, GEG bleibt als reformiertes Gesetz bestehen
  • Neue Fördersätze (BEG 458) gelten seit 21.07.2026
  • Klimaneutralitätsziel 2045 bleibt unverändert bestehen

Was hat die CDU vor der Bundestagswahl zum Heizungsgesetz versprochen?

Die CDU kündigte im Wahlprogramm die vollständige Abschaffung des Heizungsgesetzes an. Wörtlich heißt es dort: „Das Heizungsgesetz der Ampel schaffen wir ab. Mit dem bürokratischen Reinregieren in den Heizungskeller muss Schluss sein" (Quelle: CDU/CSU-Wahlprogramm). CDU-Chef Friedrich Merz, später Bundeskanzler, sagte in der ARD-Sendung „Maischberger": „Das Heizungsgesetz werden wir auf den ursprünglichen Bestand zurückbringen." CDU-Fraktionsvize Jens Spahn kündigte an, das „Habeck'sche Heizungsgesetz zurücknehmen" zu wollen.

Drei Kritikpunkte trugen die Wahlkampfaussagen der Union: zu starke Fokussierung auf die Wärmepumpe, zu wenig Technologieoffenheit für Alternativen wie Wasserstoff, und zu hohe Bürokratie beim Heizungstausch. Ein Detail blieb dabei oft unerwähnt: Ein eigenständiges „Heizungsgesetz" gibt es juristisch gar nicht. Der Begriff bezeichnet umgangssprachlich einzelne Paragrafen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das Union und SPD bereits 2020 als Große Koalition beschlossen und die Ampel-Koalition 2023 novelliert hatte (Quelle: IWR, 16. April 2025).

Wie kam die Reform nach der Wahl zustande?

Nach der Bundestagswahl bildeten CDU, CSU und SPD eine gemeinsame Koalition unter Kanzler Friedrich Merz. Der Koalitionsvertrag übernahm die CDU-Forderung wörtlich: „Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das Gebäudeenergiegesetz werden wir novellieren" (Quelle: Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD, 2025). SPD-Generalsekretär Matthias Miersch ordnete den Begriff später als politisches Zugeständnis an die Union ein (Quelle: vorwärts, 23. April 2025).

Der parlamentarische Weg zog sich über gut ein Jahr. Das Bundeskabinett, das Gremium aus Bundeskanzler und Bundesministerien, brachte den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026 auf den Weg. Bundestag und Bundesrat verabschiedeten das Gebäudemodernisierungsgesetz am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung. Der Bundesrat rief den Vermittlungsausschuss nicht an, ein Gremium aus Bundestag und Bundesrat zur Klärung strittiger Gesetze. Das Gesetz kann damit ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet werden (Quelle: Bundesregierung.de, 10. Juli 2026).

Was hat der Bundestag am 10. Juli 2026 beschlossen?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz vollständig. Die zentrale Änderung: Die gesetzliche Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Wärme bei neuen Heizungen entfällt. Eigentümerinnen und Eigentümer entscheiden wieder selbst, welche Heizungsart sie einbauen. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 10. Juli 2026 in zweiter und dritter Lesung, der Bundesrat ließ es im selben Verfahren passieren.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche kommentierte den Gesetzesbeschluss so: „Wir ersetzen ein Gesetz, das viele Menschen verunsichert hat, durch eines, das auf Vertrauen, Technologieoffenheit und Machbarkeit setzt. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich: weniger Ideologie, mehr Pragmatismus, mehr Planungssicherheit und mehr Freiheit für Eigentümer, Mieter und Unternehmen" (Quelle: Bundesregierung.de, 10. Juli 2026).

RegelungBisheriges GEG (bis 10.07.2026)Neues GModG (ab Verkündung)
Pflichtanteil erneuerbare EnergienMindestens 65 % bei NeueinbauEntfällt vollständig
Erlaubte HeizungsartenWärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse; Gas/Öl nur mit ÜbergangsfristWärmepumpe, Fernwärme, Hybrid, Biomasse, Gas- und Ölheizung ohne Neubeschränkung
Klimaneutralität der BrennstoffeAb 2045, ergänzt um kommunale WärmeplanungAb 2045, ergänzt um Biotreppe (ab 2029) und Grüngasquote (Details bis 1.12.2026)
MieterschutzKappungsgrenzen bei ModernisierungsumlageZusätzliche Härtefallregelung bei CO2-Kostenaufteilung

Welche Heizungen bleiben nach der Reform erlaubt?

Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridheizungen, Biomasseheizungen sowie Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt. Ein verbreiteter Mythos lautet: Fossile Heizungen sind ab 2045 verboten. Das trifft so nicht zu. Tatsächlich müssen ab 2045 die Brennstoffe für Heizungen vollständig klimaneutral sein, nicht die Heizungsart selbst.

Zwei Instrumente führen schrittweise dorthin. Die sogenannte Biotreppe schreibt ab 2029 einen steigenden Bioanteil bei Gas und Öl vor. Eine Grüngasquote soll ab 2028 hinzukommen, ihre genaue Staffelung legt die Bundesregierung bis zum 1. Dezember 2026 in einem separaten Gesetz fest (Quelle: Bundesregierung.de, 10. Juli 2026). Für Mieterinnen und Mieter gilt zusätzlich eine neue Härtefallregelung: Sie schützt vor überhöhten Nebenkosten, wenn Vermietende eine unwirtschaftliche Heizung einbauen. Wer eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe vergleicht, findet dazu einen ausführlichen Kostenüberblick.

Deckt sich das neue Gesetz mit der CDU-Ankündigung?

Teilweise. Beim zentralen Streitpunkt, der 65-Prozent-Pflicht, setzte die CDU ihre Ankündigung vollständig um: Die Pflicht entfällt ersatzlos, keine abgeschwächte Version davon bleibt bestehen. Bei der Rechtsform blieb es dagegen bei einer Reform statt einer Abschaffung. Das GEG wurde nicht ersatzlos gestrichen, sondern als Gebäudemodernisierungsgesetz neu gefasst und umbenannt, mit eigenen Instrumenten wie Biotreppe und Härtefallregelung.

AspektCDU-Ankündigung im WahlkampfTatsächliches Gesetz (10.07.2026)
65-Prozent-PflichtAbschaffenEntfällt vollständig
Rechtsform„Heizungsgesetz zurücknehmen"GEG durch neues GModG ersetzt, kein Rückfall auf alte Rechtslage
TechnologieoffenheitMehr Wahlfreiheit fordernGas-, Öl-, Hybrid- und EE-Heizungen gleichberechtigt zugelassen
Klimaziel 2045Im Wahlkampf kaum thematisiertBestätigt, über Brennstoff-Klimaneutralität statt Heizungsverbot
ZeitplanOffenKoalitionsvertrag 2025, Kabinett 13.05.2026, Beschluss 10.07.2026

Der eigene Ausblick von 42watt aus dem März 2026 hatte drei Szenarien mit unterschiedlicher Wahrscheinlichkeit skizziert. Das damals als wahrscheinlichstes Szenario eingestufte Modell ging von einer Lockerung der 65-Prozent-Regel aus, nicht von ihrem vollständigen Wegfall. Das tatsächliche Ergebnis reicht damit weiter als die seinerzeit naheliegendste Einschätzung, bleibt aber unterhalb einer kompletten Rückabwicklung des Gebäudeenergiegesetzes.

Was ändert sich bei der Förderung ab dem 21. Juli 2026?

Parallel zum Gesetz reformiert die KfW, die staatliche Förderbank für Wiederaufbau, die Heizungsförderung zum 21. Juli 2026. Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent und danach halbjährlich weiter. Der bisherige Effizienzbonus für natürliche Kältemittel entfällt vollständig.

FörderbausteinBis 20.07.2026Ab 21.07.2026
Grundförderung30 %30 % (unverändert)
Einkommensbonus30 % (Einkommen unter 40.000 €)40 % / 30 % / 10 %, gestaffelt bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 €
Klimageschwindigkeitsbonus20 %16 %, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Effizienzbonus5 % (natürliches Kältemittel)entfällt
Förderhöchstbetrag, 1. Wohneinheit30.000 €28.000 €, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 €

Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind erhalten zusätzlich einen Familienzuschlag. Er erhöht die Einkommensgrenze für den Einkommensbonus einmalig um 10.000 Euro. Vom 9. bis 20. Juli 2026 läuft eine technische Umstellungsphase bei KfW und BAFA, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. In dieser Zeit stellen beide Stellen keine neuen Förderbestätigungen aus. Wer bereits eine gültige Bestätigung besitzt, kann noch zu den alten Konditionen einen Antrag stellen (Quelle: KfW-Information für Multiplikatoren, 9. Juli 2026). Details zur laufenden Antragstellung liefert der Artikel KfW-Förderung für die Wärmepumpe, einen Überblick zu allen Fördertöpfen der Artikel BAFA-Förderung Wärmepumpe.

Was bedeutet das für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer jetzt?

Ein Heizungstausch ist rechtlich nicht mehr verpflichtend, weder für alte noch für neue Anlagen. Wer eine Wärmepumpe plant, kann die Förderung weiterhin nutzen, muss aber die neuen Sätze ab dem 21. Juli 2026 einkalkulieren. Wer eine bestehende Gas- oder Ölheizung fortführt, sollte die Biotreppe und die Klimaneutralitätspflicht ab 2045 langfristig einplanen.

Einen detaillierten Überblick zur aktuellen Rechtslage bietet der Artikel Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2026, zu den technischen Voraussetzungen einer Umrüstung der Artikel Wärmepumpe nachrüsten.

Fazit: Die CDU-Ankündigung, das Heizungsgesetz abzuschaffen, hat sich beim wichtigsten inhaltlichen Punkt bewahrheitet: Die 65-Prozent-Pflicht ist Geschichte. Aus der angekündigten Abschaffung wurde aber keine Rückkehr zur alten Rechtslage, sondern ein neues, umbenanntes Gesetz mit eigenen Übergangsregeln. Für die Heizungsentscheidung im eigenen Haus zählt vor allem die wirtschaftliche Seite: Förderung, Betriebskosten und die absehbare Entwicklung der CO2-Preise.

Häufig gestellte Fragen zur Heizungsgesetz-Reform

Ist das Heizungsgesetz jetzt komplett abgeschafft?

Nein. Das Gebäudeenergiegesetz wurde nicht ersatzlos gestrichen, sondern durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt. Die umstrittene 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt vollständig, andere Regelungen wie die Klimaneutralität der Brennstoffe ab 2045 bleiben bestehen.

Muss ich meine Öl- oder Gasheizung jetzt austauschen?

Nein. Weder das alte GEG noch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz schreiben einen generellen Austausch vor. Funktionierende Heizungen dürfen weiterbetrieben werden.

Was bedeutet die Biotreppe konkret?

Die Biotreppe verpflichtet ab 2029 zu einem steigenden Bioanteil bei Gas und Öl. Sie soll gemeinsam mit einer separaten Grüngasquote ab 2028 dazu beitragen, dass Brennstoffe für Heizungen bis 2045 klimaneutral werden.

Lohnt sich eine Wärmepumpe trotz des Wegfalls der 65-Prozent-Pflicht noch?

Ja. Die Förderung über die KfW bleibt bestehen, wenn auch mit angepassten Sätzen ab dem 21. Juli 2026. Steigende CO2-Preise für fossile Brennstoffe sprechen wirtschaftlich weiterhin für den Umstieg.

Was passiert mit bereits gestellten Förderanträgen?

Anträge mit einer vor dem 9. Juli 2026 ausgestellten gültigen Bestätigung können noch zu den bisherigen Konditionen bearbeitet werden. Das gilt als Vertrauensschutzregelung für die Übergangszeit.

Quellen & Belege

Bundesregierung.de, CDU/CSU-Wahlprogramm, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, IWR, vorwärts, KfW-Information für Multiplikatoren vom 9. Juli 2026, Bundeswirtschaftsministerium (BMWE).