Gasheizung oder Wärmepumpe 2026: Kosten, Förderung und Eignung
Eine neue Gasheizung ist 2026 in der Anschaffung günstiger, eine Wärmepumpe über 20 Jahre in fast allen Szenarien. Seit dem 29.07.2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ohne 65-%-Pflicht. Neue Gasheizungen müssen aber ab 2029 steigende Bio-Anteile nutzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Anschaffung EFH brutto: Gas 11.400–20.400 €, Luft-Wasser-Wärmepumpe 28.500–42.800 € (Fraunhofer ISE).
- KfW 458 seit 21.07.2026: 30 % Grundförderung + Boni, max. 70 bis 80 % – nur für die Wärmepumpe.
- 42watt-Rechenbeispiel: Wärmepumpe über 20 Jahre 22.500 bis 47.000 € günstiger als neue Gasheizung.
- Bio-Treppe (§ 43 GModG) für neue Gasheizungen: 10 % ab 2029, 15 % ab 2030, 30 % ab 2035, 60 % ab 2040.
- Bio-Treppe verteuert eine neue Gasheizung im Rechenbeispiel um rund 5.200 bis 6.000 € über 20 Jahre; Bestandsheizungen sind nicht betroffen.
- CO2-Preis 2026: 55–65 €/t; ab 2028 EU-ETS 2 ohne vorgegebene Preisobergrenze.
- Gasnetzentgelte 2026 laut Verivox im Schnitt +11 %; Städte wie Mannheim planen Gasnetz-Stilllegungen.
- Hybridheizung erfüllt die Bio-Treppe, wenn die Wärmepumpe mind. 30 % (bei abwechselndem Betrieb 40 %) der Kesselleistung hat.
Was ist 2026 günstiger: Gasheizung oder Wärmepumpe?
Die Gasheizung kostet in der Anschaffung weniger, die Wärmepumpe im Betrieb und über 20 Jahre. Der Vorsprung der Gasheizung liegt vor allem beim Kaufpreis. Die Wärmepumpe gleicht ihn mit Förderung und niedrigeren Energiekosten aus. Die folgende Tabelle vergleicht beide Heizungen für ein Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr.
| Kriterium | Gas-Brennwertheizung | Luft-Wasser-Wärmepumpe |
|---|---|---|
| Anschaffung brutto (EFH) | 11.400–20.400 € | 28.500–42.800 € |
| Förderung KfW 458 | keine | 30 % Grundförderung + Boni, max. 70 bis 80 % |
| Energiepreis 2026 | 11,93 ct/kWh Gas | ca. 24 ct/kWh Wärmepumpentarif |
| Energiekosten pro Jahr | ca. 2.510 € | ca. 1.550 € (JAZ 3,4) |
| Pflichten ab 2029 | Bio-Treppe: 10 bis 60 % Bio-Anteil | keine |
Kurz eingeordnet: Die Anschaffungskosten stammen aus einer Kurzstudie des Fraunhofer ISE (Stand Q4/2025). Sie gelten für ein Haus mit 150 m² und 30.000 kWh Wärmebedarf und sind für das Beispielhaus mit 20.000 kWh eher hoch angesetzt. Der Gaspreis ist der Durchschnitt für Einfamilienhäuser laut BDEW-Gaspreisanalyse vom August 2026. Den Wärmepumpentarif nennt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale NRW (02/2026) mit 24 ct/kWh plus rund 140 € Grundpreis. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) gibt an, wie viel Wärme aus 1 kWh Strom entsteht. Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand erreichten im Feldtest des Fraunhofer ISE im Mittel 3,4.
Wie unterscheiden sich Wartung und Nebenkosten?
Eine Gasheizung braucht neben der Wartung auch den Schornsteinfeger, eine Wärmepumpe nur die Wartung. Die Wartung einer Gasheizung kostet laut co2online 80 bis 180 € im Jahr. Beim Gas-Brennwertgerät mit Außenluftzufuhr prüft der Schornsteinfeger jedes 2. Jahr, das kostet anteilig rund 30 bis 70 € pro Jahr. Eine elektrische Wärmepumpe braucht keinen Schornsteinfeger. Im Rechenbeispiel setzen wir für Gas 200 € und für die Wärmepumpe 150 € pro Jahr an. Was ein neuer Gaskessel im Detail kostet, zeigt der Beitrag Gasheizung Kosten.
Was kosten Gasheizung und Wärmepumpe über 20 Jahre? Das 42watt-Rechenbeispiel
Im 42watt-Rechenbeispiel ist die Wärmepumpe über 20 Jahre je nach Preispfad 22.500 bis 47.000 € günstiger als eine neue Gasheizung. Die Rechnung vergleicht Anschaffung, Energie und Wartung von 2026 bis 2045. Anders als eine Rechnung mit festen Preisen enthält sie die Bio-Treppe, den CO2-Preis und steigende Gasnetzentgelte. Die Wärmepumpe kostet in allen 3 Szenarien gleich viel: 56.800 € über 20 Jahre.
| Szenario | CO2-Preis 2030 / 2045 | Gaspreis Ø 2026–2045 | Gasheizung 20 Jahre | Vorteil Wärmepumpe |
|---|---|---|---|---|
| A: niedrig | 71 / 150 €/t | 14,1 ct/kWh | 79.300 € | 22.500 € |
| B: mittel | 130 / 200 €/t | 16,7 ct/kWh | 90.200 € | 33.400 € |
| C: hoch | 200 / 300 €/t | 19,9 ct/kWh | 103.800 € | 47.000 € |
| Vergleich: feste Preise 2026 | 60 €/t | 11,93 ct/kWh | 70.100 € | 13.300 € |
Kurz eingeordnet: Schon bei festen Preisen ohne Bio-Treppe liegt die Wärmepumpe rund 13.300 € vorn. Mit Bio-Treppe und steigenden Abgaben wächst der Abstand deutlich. Die Gasheizung kostet 2040 im mittleren Szenario rund 4.080 € Energie pro Jahr, 2026 sind es 2.510 €. Szenario C liegt in der Größenordnung einer Studie des Fraunhofer ISE im Auftrag des Energieversorgers MVV. Sie nennt für ein Einfamilienhaus mit 30.000 kWh Wärmebedarf bis zu 49.000 € Unterschied über 20 Jahre, rechnet aber mit 3,5 % Zins und älteren Förderregeln. Wie schnell sich der Mehrpreis bei verschiedenen Jahresarbeitszahlen amortisiert, zeigt der Beitrag Wann lohnt sich eine Wärmepumpe. Er rechnet mit 18.000 kWh, festen Preisen und günstigeren Geräten und kommt bei JAZ 3,4 auf rund 10.900 € Vorteil.
Welche Annahmen stecken in der Rechnung?
Die Rechnung nutzt heutige Preise und verändert nur Gas-Bestandteile, die politisch oder regulatorisch steigen. Alle Werte sind real, also ohne Inflation und ohne Zinsen. 6 Annahmen im Überblick:
- Haus: Einfamilienhaus mit 20.000 kWh Wärmebedarf pro Jahr für Heizung und Warmwasser.
- Gasheizung: 15.900 € Anschaffung, 95 % Nutzungsgrad, Start mit 11,93 ct/kWh, 200 € Wartung und Schornsteinfeger pro Jahr.
- Wärmepumpe: 35.650 € Anschaffung, 46 % KfW-Zuschuss auf 28.000 € (12.880 €), JAZ 3,4, 24 ct/kWh plus 140 € Grundpreis, 150 € Wartung.
- CO2-Preis: 60 €/t bis 2027, ab 2028 EU-Emissionshandel mit eigenen Annahmen: 2028 in A 60, in B 90 und in C 100 €/t, danach linear bis zu den Werten aus der Tabelle, 0,2 kg CO2 je kWh Gas.
- Netzentgelte: A konstant, B plus 1,84 ct/kWh bis 2040 und plus 2,5 ct/kWh bis 2045, C plus 5,8 ct/kWh bis 2045, jeweils linear steigend.
- Bio-Aufpreis je kWh Bio-Gas: A 7,0 ct (aus dena-Daten abgeleitet), B 8,9 ct (Mittelwert), C 10,7 ct (aus IW Köln abgeleitet). Auf den Bio-Anteil fällt kein CO2-Preis an.
Die Anschaffungskosten sind jeweils die Mitte der Fraunhofer-ISE-Spannen. Die Netzentgelte in B folgen dem IW Köln, die in C dem hohen Szenario des Fraunhofer ISE (8 ct/kWh im Jahr 2045). Der Strompreis bleibt konstant. Steigt der Wärmepumpentarif auf 30 ct/kWh, kostet die Wärmepumpe über 20 Jahre rund 7.060 € mehr. Ohne Klimageschwindigkeitsbonus sind es 4.480 € mehr. Selbst mit beiden Nachteilen liegt die Wärmepumpe in Szenario A noch rund 11.000 € vorn.
Was kostet die Bio-Treppe?
Die Bio-Treppe verteuert eine neue Gasheizung im Rechenbeispiel um rund 5.200 bis 6.000 € über 20 Jahre. Die Bio-Aufpreise summieren sich auf 8.800 bis 13.400 €, für den Bio-Anteil entfällt aber der CO2-Preis. In Szenario A kostet die Bio-Treppe mehr als der steigende CO2-Preis, in B und C ist es umgekehrt. Biogene Gase wie Biomethan kosten deutlich mehr als Erdgas. Die Bioenergie-Verbände nennen mit Daten der Deutschen Energie-Agentur (dena) 12,4 ct/kWh für Biomethan und 6,5 ct/kWh für Erdgas. Diese Werte bilden die untere Annahme.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) kommt zu höheren Kosten. Es rechnet für eine Wohnung mit 10.000 kWh Verbrauch mit rund 643 € Mehrkosten im Jahr 2040 allein durch die Bio-Treppe. Die Heizkosten steigen dort von 1.080 € (2026) auf 1.952 € (2040). Laut IW entfallen 74 % der Mehrkosten 2040 auf die grünen Gase.
Wie entwickeln sich CO2-Preis und Gasnetzentgelte?
CO2-Preis und Gasnetzentgelte steigen voraussichtlich, die Höhe ist aber offen. Beide Posten stecken im Gaspreis. Sie treffen alle Gasheizungen, auch bestehende.
Wie teuer wird CO2 ab 2028?
Der CO2-Preis liegt 2026 bei 55 bis 65 € pro Tonne, ab 2028 bildet er sich im EU-Emissionshandel frei am Markt. Bei der ersten Versteigerung am 01.07.2026 lag der Zuschlag bei 65 €/t. Das macht Erdgas um rund 1,3 bis 1,6 ct/kWh brutto teurer. Für 2027 soll der Korridor von 55 bis 65 € bleiben, das Gesetz ist noch nicht beschlossen (1. Lesung am 24.09.2026).
Ab 2028 gilt der europäische Emissionshandel für Gebäude und Verkehr (EU-ETS 2). Die Deutsche Emissionshandelsstelle schreibt dazu: „es wird explizit keine vorgegebene Preisobergrenze geben“. Prognosen gehen weit auseinander. Marktanalysten erwarteten laut einer Auswertung von Zukunft KlimaSozial 100 bis 160 €/t im Jahr 2030. Modellstudien nannten für 2030 teils über 300 €/t. Beide Prognosen entstanden vor den Reformvorschlägen, die den Preisanstieg dämpfen sollen. Jede 10 € mehr pro Tonne verteuern den Gasverbrauch im Rechenbeispiel von rund 21.000 kWh um rund 50 € im Jahr. Wie sich der CO2-Preis bisher entwickelt hat, zeigt der Beitrag CO2-Steuer.
Was bedeuten Netzentgelte und Gasnetz-Stilllegungen?
Je mehr Haushalte das Gasnetz verlassen, desto mehr zahlen die verbleibenden Kunden für das Netz. Die Gasnetzentgelte stiegen 2026 laut einer Verivox-Auswertung der vorläufigen Entgelte im Schnitt um 11 %. Für einen Haushalt mit 20.000 kWh sind das rund 61 € mehr im Jahr. Die Stromnetzentgelte sanken im selben Zeitraum um 16 %. Eine Studie des Fraunhofer IFAM im Auftrag des Umweltinstituts München und der Initiative GasWende erwartet, dass Gasnetzbetreiber ihre Netze bei schrumpfender Kundenzahl spätestens ab 2045 nicht mehr kostendeckend betreiben können.
Einzelne Städte planen die Stilllegung schon. Mannheim will sein Gasnetz laut Wärmeplan von 2024 ab 2035 stilllegen. Laut einer Auswertung von t-online soll auch in Berlin das Gasnetz voraussichtlich in großen Teilen stillgelegt werden, Stuttgart will es langfristig einstellen. Großstädte mussten ihre kommunale Wärmeplanung bis 30.06.2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben bis 30.06.2028 Zeit. Der Wärmeplan zeigt, wo Wärmenetze kommen und wo Gasnetze bleiben sollen. Seit dem GModG ist er nicht mehr an eine Heizungspflicht gekoppelt. Regeln zur Stilllegung von Gasnetzen berät der Bundestag derzeit in einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (Stand 29.09.2026).
Was gilt nach dem GModG für neue Gasheizungen?
Neue Gasheizungen sind seit dem 29.07.2026 wieder ohne 65-%-Vorgabe erlaubt, müssen aber ab 2029 die Bio-Treppe erfüllen. Die Bio-Treppe steht in § 43 GModG. Sie verlangt einen wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan oder Wasserstoff. 4 Stufen gelten:
1. Ab 01.01.2029: mindestens 10 %.
2. Ab 01.01.2030: mindestens 15 %.
3. Ab 01.01.2035: mindestens 30 %.
4. Ab 01.01.2040: mindestens 60 %.
Die Pflicht gilt nur für Gas- und Ölheizungen, die nach dem 29.07.2026 neu eingebaut werden. Bestehende Heizungen sind nicht betroffen. Wird eine Gasheizung ab 2028 nach einem irreparablen Ausfall der alten Anlage eingebaut, greift die jeweils neue Stufe erst 12 Monate später (§ 43 Abs. 7). Nach § 42a GModG soll ein eigenes Gesetz eine Grüngasquote einführen und Lieferanten verpflichten, Brennstoffe für Gebäude ab 2045 vollständig auf klimaneutrale Brennstoffe umzustellen. Die Bundesregierung soll dieses Gesetz bis 01.12.2026 vorlegen.
Welche Förderung gibt es für Gasheizung und Wärmepumpe?
Für eine Wärmepumpe gibt es 30 bis 70 % KfW-Zuschuss, bei geringem Einkommen bis 80 %, für eine Gasheizung keine Förderung. Das KfW-Programm 458 fördert seit dem 21.07.2026 nur erneuerbare Heizungen. Die Grundförderung beträgt 30 %. Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn sie eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Der Einkommensbonus beträgt 10 bis 40 %. Die Obergrenze liegt bei 70 %, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € (mit Familienzuschlag bis 40.000 €) bei 80 %. Förderfähig sind maximal 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Die Förderung sinkt schrittweise. Ab 01.02.2027 fällt der Klimageschwindigkeitsbonus alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte, ab 01.08.2028 entfällt er. Die förderfähigen Kosten sinken im selben Takt um jeweils 750 €. Wie der Antrag abläuft, erklärt der Beitrag Förderung für die Wärmepumpe.
Welche Heizung passt zu welchem Haus?
Die Wärmepumpe passt in die meisten Häuser, entscheidend ist eine Vorlauftemperatur von möglichst unter 55 °C. Die Vorlauftemperatur ist die Temperatur des Heizwassers, das zu den Heizkörpern fließt. Laut Fraunhofer ISE können ausreichend große Heizkörper ähnlich niedrige Temperaturen erreichen wie eine Fußbodenheizung. Die Matrix ordnet 6 typische Ausgangslagen ein.
| Ausgangslage | Tendenz | Worauf Sie achten sollten |
|---|---|---|
| Neubau oder Haus ab ca. 2002, Fußbodenheizung | Wärmepumpe | niedrige Vorlauftemperatur, hohe JAZ möglich |
| Teilsaniert, Heizkörper, Vorlauf bis 55 °C | Wärmepumpe | einzelne kleine Heizkörper prüfen und tauschen |
| Unsaniert, Vorlauf dauerhaft über 55 °C | Wärmepumpe nach Vorarbeiten oder Hybrid | Heizkörpertausch, Dämmung der obersten Geschossdecke |
| Reihenhaus oder enge Bebauung | Wärmepumpe mit Schallplanung | Aufstellort, Abstand zum Nachbarfenster |
| Gasheizung jünger als 10 Jahre, läuft gut | vorerst weiter betreiben | Tausch planen, Bestand fällt nicht unter die Bio-Treppe |
| Wärmenetz im Wärmeplan vorgesehen | Fernwärme prüfen | Anschlusszeitpunkt und Preis beim Versorger erfragen |
Kurz eingeordnet: Die Gasheizung ist in keiner Ausgangslage die klare Empfehlung für einen Neueinbau. Sinnvoll bleibt sie vor allem als bestehende Anlage, die noch einige Jahre läuft. Wer eine alte Gasheizung ohnehin tauschen muss, sollte die Wärmepumpe zuerst prüfen. Den Ablauf beschreibt der Beitrag Gasheizung auf Wärmepumpe umrüsten.
Wie viel Platz braucht eine Wärmepumpe und wie laut ist sie?
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe steht meist im Freien und muss nachts am Nachbarhaus in der Regel 35 bis 45 dB(A) einhalten. Die Grenzwerte stehen in der TA Lärm: 35 dB(A) nachts im reinen Wohngebiet, 40 dB(A) im allgemeinen Wohngebiet und 45 dB(A) im Mischgebiet. Das Bayerische Landesamt für Umwelt empfiehlt für moderne Einfamilienhäuser mit niedrigem Wärmebedarf Geräte mit höchstens 50 dB(A) Schallleistung. Seit 01.01.2026 fördert die KfW Luft-Wasser-Wärmepumpen nur, wenn sie mindestens 10 dB unter dem EU-Grenzwert liegen. Eine Gas-Brennwerttherme hängt meist platzsparend an der Wand, braucht aber eine Abgasleitung über das Dach.
Ist eine Hybridheizung ein Kompromiss?
Eine Hybridheizung aus Wärmepumpe und Gaskessel kann die Bio-Treppe vollständig erfüllen, wenn die Wärmepumpe groß genug ist. Nach § 43 Abs. 5 GModG gilt die Pflicht als erfüllt, wenn die Wärmepumpe bei −7 °C Außentemperatur (Teillastpunkt A nach DIN EN 14825) mindestens 30 % der Leistung des Gaskessels erreicht. Arbeiten beide Geräte abwechselnd statt gemeinsam, sind 40 % nötig. Die Wärmepumpe deckt die Grundlast, der Gaskessel springt an sehr kalten Tagen ein.
Für unsanierte Häuser mit hoher Vorlauftemperatur kann das ein Übergang sein. 3 Nachteile gibt es: 2 Geräte kosten mehr in Anschaffung und Wartung. Der Gasanschluss mit Netzentgelten und Schornsteinfeger bleibt. Die KfW fördert nur den Wärmepumpen-Teil, nicht den Gaskessel. Wann sich die Kombination lohnt, zeigt der Beitrag Hybridheizung.
Häufige Fragen zu Gasheizung oder Wärmepumpe
Darf ich 2026 noch eine Gasheizung einbauen?
Ja, seit dem 29.07.2026 dürfen Sie eine reine Gasheizung ohne 65-%-Vorgabe einbauen. Ab 2029 muss sie aber mindestens 10 % Bio-Anteil nutzen, ab 2040 mindestens 60 %. Die Mehrkosten dafür tragen Sie selbst.
Muss ich meine funktionierende Gasheizung austauschen?
Nein, eine funktionierende Gasheizung dürfen Sie in der Regel weiter betreiben. Die Bio-Treppe gilt nur für neu eingebaute Anlagen. Steigende CO2-Preise und Netzentgelte zahlen Sie aber auch mit der alten Heizung.
Ist eine Wärmepumpe im Altbau teurer im Betrieb als Gas?
Meist nicht: Im Feldtest des Fraunhofer ISE erreichten Luft-Wasser-Wärmepumpen im Bestand im Mittel eine JAZ von 3,4. Im 42watt-Rechenbeispiel liegen die Energiekosten mit Wärmepumpentarif damit rund 960 € pro Jahr unter denen einer Gasheizung. Wichtig ist eine Vorlauftemperatur möglichst unter 55 °C.
Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch zu warten?
Warten kostet bei der Wärmepumpe Förderung, denn der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab 01.02.2027. Er fällt dann alle 6 Monate um 4 Prozentpunkte. Für Anfang 2027 hat die KfW zwar einen neuen Bonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen angekündigt, gleichzeitig soll die Grundförderung sinken.
Fraunhofer ISE, Kurzstudie Vergleich Wärmeversorgung im Auftrag der MVV Energie (17.06.2026); Fraunhofer ISE, Pressemitteilung WP-QS im Bestand (03.11.2025); IW Köln, Report Mehrkostenrisiken durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (Juli 2026); Fraunhofer IFAM, Ökonomische Bewertung der Biotreppe (Juli 2026, via IWR); Fachverband Biogas/Hauptstadtbüro Bioenergie, FAQ Bio-Treppe (04.03.2026, Daten dena); BDEW-Gaspreisanalyse (August 2026); Verbraucherzentrale NRW, Marktcheck Wärmepumpenstromtarife (02/2026); Verivox, Netzentgelte 2026 (20.10.2025); Deutsche Emissionshandelsstelle, nEHS-Versteigerung und EU-ETS 2 (Stand 2026); Zukunft KlimaSozial, ETS2 kompakt (01/2026); Deutscher Bundestag, BEHG-Änderung (24.09.2026) und EnWG-Novelle Gaspaket (Stand 29.09.2026); Gebäudemodernisierungsgesetz §§ 42a, 43 (BGBl. 2026 I Nr. 226); KfW Merkblatt 458 (Stand 09/2026); Bundesverband Wärmepumpe, Schallanforderungen BEG 2026; Bayerisches Landesamt für Umwelt, Luftwärmepumpen; TA Lärm; co2online, Kosten Gasheizung; Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO); kommunal.de (Mannheim, 2026); t-online (Wärmeplanung Großstädte, 30.06.2026).


