Hannah Wirtz
August 4, 2025
7
min
Wärmepumpe
Grundlagen

KfW Förderung 151/152: Die neuen BEG Programme für energieeffiziente Sanierung im Detail!

Die ehemaligen Programme KfW 151/152 für energieeffiziente Sanierung gehören mittlerweile der Vergangenheit an – doch ihre Nachfolger bieten deutlich bessere Konditionen. In diesem Artikel erfahren Sie wie Sie von den neuen BEG-Programmen profitieren können und bis zu 150.000 Euro Förderkredit mit attraktiven Tilgungszuschüssen von bis zu 45 Prozent erhalten.

Ob Eigenheimbesitzer, Vermieter oder Denkmalbesitzer – nutzen Sie die attraktiven Förderbedingungen optimal aus und vermeiden Sie gängige Fehler!

Inhaltsverzeichnis

Einleitung: Was ist aus KfW 151/152 geworden?

Die beliebten KfW-Programme 151 "Energieeffizient Sanieren - Kredit" und 152 "Energieeffizient Sanieren - Einzelmaßnahmen" wurden bereits am 1. Juli 2021 eingestellt und vollständig durch die moderne Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt. Diese Neuerung brachte nicht nur strukturelle Änderungen mit sich, sondern auch deutlich verbesserte Förderbedingungen für Hauseigentümer.

Die ehemaligen Programme leben heute in drei Hauptförderungen weiter, die höhere Kreditsummen, attraktivere Tilgungszuschüsse und flexiblere Bonus-Systeme bieten. Für energieeffizient sanieren im Bestand stehen Immobilienbesitzern damit bessere Finanzierungsmöglichkeiten zur Verfügung als je zuvor.

Die Nachfolgeprogramme der KfW 151/152 im Überblick

KfW 261: Der direkte Nachfolger von KfW 151

Das Programm KfW 261 "Wohngebäude - Kredit" ersetzt vollständig das ehemalige KfW 151 für Komplettsanierungen zu Effizienzhaus-Standards. Mit erweiterten Fördermöglichkeiten richtet es sich an Eigentümer, die ihr Bestandsgebäude umfassend energetisch modernisieren möchten.

BAFA BEG-Einzelmaßnahmen: Nachfolger von KfW 152

Die BAFA BEG-Einzelmaßnahmen übernehmen die Funktion des ehemaligen KfW 152 für energetische Einzelmaßnahmen. Als direkter Zuschuss ohne Rückzahlungspflicht bietet dieses Programm eine attraktive Alternative zur Kreditfinanzierung.

KfW 458: Neue Heizungsförderung seit 2024

Das 2024 neu eingeführte Programm KfW 458 Heizungsförderung ergänzt das Förderangebot speziell für den Heizungstausch mit außergewöhnlich hohen Zuschüssen von bis zu 70 Prozent.

Programmkonditionen 2025 im Vergleich
Programm Fördersumme Förderart Tilgungs­zuschuss Zinssatz
KfW 261 bis 150.000 € pro WE Kredit 5 - 45 % 1,65 - 2,44 % eff.
BAFA Einzel­maßnahmen bis 60.000 € pro WE Direkt­zuschuss 15 - 30 %
KfW 458 bis 170.000 € Kredit bis 70 % variabel
WE = Wohneinheit

Revolutionäres Bonus-System bei KfW 261

Das neue gestaffelte Bonus-System ermöglicht deutlich höhere Förderquoten als die ursprünglichen Programme:

Revolutionäres Bonus-System
Bonus-Kategorie Zusätzliche Förderung Kombinierbar
EE-Klasse
(65 % erneuer­bare Energien)
+5 Prozent­punkte Ja
Worst Performing Building +10 Prozent­punkte Teilweise
Serielle Sanierung +15 Prozent­punkte Teilweise

Beispielrechnung: Effizienzhaus 70 EE mit WPB-Bonus erreicht 25% Tilgungszuschuss = 37.500€ bei maximaler Kreditsumme.

Verschärfte technische Anforderungen: Was sich geändert hat

Neue Mindeststandards für energieeffizient sanieren

Die technischen Anforderungen wurden gegenüber KfW 151/152 deutlich verschärft:

Neue Mindeststandards für energieeffizient sanieren
Bauteile Alte EnEV-Werte Neue GEG-Werte Verschärfung
Außen­wände 0,24 W/(m²K) 0,20 W/(m²K) 17 % strenger
Dächer 0,20 W/(m²K) 0,14 W/(m²K) 30 % strenger
Fenster 1,30 W/(m²K) 0,95 W/(m²K) 27 % strenger

Ausschluss fossiler Brennstoffe

Revolutionäre Änderung: Nur noch Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien sind förderfähig. Fossile Brennstoffe sind grundsätzlich ausgeschlossen - ein klarer Unterschied zu den ursprünglichen Programmen.

Neue Effizienzhaus-Standards

Je nachdem welchen Effizienzhaus-Standard Sie anstreben, gelten andere Bedingungen und Werte:

Neue Effizienzhaus-Standards
Effizienz­haus-Standard Primär­energie­bedarf Verfügbarkeit
EH 40 40 % des Referenz­gebäudes Nur Neubau
EH 55 55 % des Referenz­gebäudes Sanierung möglich
EH 70 70 % des Referenz­gebäudes Standard Sanierung
EH 85 85 % des Referenz­gebäudes Mindest­standard
EH Denkmal 160 % des Referenz­gebäudes Nur Denkmäler

Modernisiertes Antragsverfahren: So funktioniert es heute

Pflicht zur Energieberatung

Zwingende Voraussetzung: Ein zertifizierter Energieeffizienz-Experte ist bereits vor der Antragstellung erforderlich. Dieser erstellt die "Bestätigung zum Antrag" (BzA) und begleitet das Projekt bis zur "Bestätigung nach Durchführung" (BnD).

Antragsablauf Schritt für Schritt

  1. Energieberatung beauftragen (50% bezuschusst bis 5.000€)
  2. BzA erstellen lassen durch Energieberater
  3. Antrag stellen vor Baubeginn (nur Planung vorab erlaubt)
  4. Zusage abwarten (ca. 4 Wochen Bearbeitungszeit)
  5. Umsetzung binnen 54 Monaten
  6. BnD erstellen und Verwendungsnachweis

Häufige Fehler vermeiden

Sowohl bei der Sanierung selbst, als auch bei der Antragsstellung der Fördermittel gibt es viele potenzielle Fehlerquellen, wenn Sie diese kennen, können Sie sie auch besser vermeiden. Im Idealfall beziehen Sie einen professionellen Energieeffizienz-Experten wie unsere Berater bei 42watt.de mit ein, um weitere Fördermittel zu sichern und Probleme zu reduzieren.

Häufige Fehler vermeiden
Fehler Konsequenz Vermeidung
Baubeginn vor Antrag Förder­ausschluss Erst Zusage, dann Bau
Mangelhafte Koordination Nach­besserungen General­unternehmer beauftragen
Fehlende Dokumentation Rück­forderung Lückenlose Belege sammeln

Erweiterte Kombinationsmöglichkeiten seit 2024

Förderkombinationen strategisch nutzen

Seit 2024 sind wieder Förderkombinationen möglich, solange verschiedene Maßnahmen gefördert werden und keine Doppelförderung erfolgt. Informieren Sie sich vorab, welche Maßnahmen Sie kombinieren können und maximal zu sparen.

Erfolgreiche Kombinationsstrategien

Erfolgreiche Kombinationsstrategien
Kombination Maßnahme 1 Maßnahme 2 Gesamt­förder­quote
Optimal KfW 261
(Gebäude­hülle)
KfW 458
(Heizung)
bis 65 %
Standard KfW 261
(Komplett)
BAFA
(Einzel­maßnahmen)
bis 55 %
Regional+ BEG +
Landes­förderung
Steuer­bonus
(andere Maßnahmen)
bis 60 %

Steuerliche Förderung als Alternative

Die steuerliche Förderung (20% über drei Jahre) kann alternativ zur BEG gewählt werden, entscheiden Sie selbst, welche Alternative besser für Sie geeignet ist:

Steuerliche Förderung als Alternative
Fördervariante Vorteil Nachteil Empfehlung
BEG-Programme Sofortige Entlastung Antrags­verfahren Meist optimal
Steuer­bonus Einfache Abwicklung Nur 20 % Förderung Bei niedrigen Einkommen

Zielgruppen: Wer profitiert wie stark?

Eigenheimbesitzer: Direkter Nutzen

Vorteile:

  • Volle Tilgungszuschüsse ohne Abzüge
  • Sofortige Energiekosteneinsparungen
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Amortisation binnen 15-20 Jahren

Vermieter: Dreifach-Vorteil

Vermieter: Dreifach-Vorteil
Vorteil Nutzen Höhe
KfW-Tilgungs­zuschuss Sofortige Kosten­reduzierung bis 45 %
Miet­erhöhung Jährliche Umlage möglich bis 8 % der Kosten
Steuerliche Abschreibung Gewinn­minderung Nach AfA-Tabelle
Wert­steigerung Verkaufs­erlös 80 - 120 % der Investition

Denkmalbesitzer: Erleichterte Bedingungen

Das "Effizienzhaus Denkmal" bietet bei baulichen Beschränkungen realistische Anforderungen:

  • Primärenergiebedarf: 160% statt 85% des Referenzgebäudes
  • Tilgungszuschuss: 5% Grundförderung + Boni bis 25%
  • Vereinfachte Nachweise bei denkmalgeschützten Elementen

Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: Konkrete Kostenbeispiele

Beispielrechnung Effizienzhaus 70 EE

Ausgangssituation: Einfamilienhaus, Sanierungskosten 80.000€

Beispielrechnung Effizienzhaus 70 EE
Position Ohne Förderung Mit KfW 261 Ersparnis
Sanierungs­kosten 80.000 € 80.000 €
Tilgungs­zuschuss 0 € 12.000 €
(15 %)
+12.000 €
Kredit­betrag 80.000 € 68.000 € -12.000 €
Zinsen (10 Jahre) 18.800 € 16.800 € -2.000 €
Gesamt­kosten 98.800 € 84.800 € 14.000 €

Ambitionierte Sanierung: Effizienzhaus 40 EE + WPB-Bonus

Maximale Förderung: Bei 150.000€ Sanierungskosten

Ambitionierte Sanierung: Effizienzhaus 40 EE + WPB-Bonus
Komponente Prozent Betrag (bei 150.000 €)
Grund­zuschuss EH 40 20 % 30.000 €
EE-Klasse Bonus +5 % +7.500 €
WPB-Bonus +10 % +15.000 €
Tilgungs­zuschuss gesamt 35 % 52.500 €
Effektive Sanierungs­kosten 97.500 €

Amortisationsrechnung

Energiekosteneinsparung bei Effizienzhaus 70:

  • Vorher: 2.800€/Jahr Energiekosten
  • Nachher: 1.200€/Jahr Energiekosten
  • Jährliche Ersparnis: 1.600€
  • Amortisation: 84.800€ ÷ 1.600€ = 53 Jahre

Bei steigenden Energiepreisen verkürzt sich die Amortisationszeit erheblich.

Praktische Handlungsempfehlungen

Aktuell sind die Förderungen im Gebäudesektor - egal ob Umstieg auf eine Wärmepumpe oder energetische Sanierung besonders attraktiv. Ob derartige Förderungen im Zukunft bestehen bleiben ist nicht gesichert. Werden Sie also jetzt aktiv und profitieren von historisch attraktiven Förderbedingungen. Setzten Sie als ersten Schritt auf eine professionelle Energieberatung und sichern Sie sich so nicht nur maximale Unterstützung sondern auch maximale finanzielle Vorteile.

Optimale Vorgehensweise

Optimale Vorgehensweise
Phase Maßnahme Zeit­rahmen Kosten
1. Beratung Energie­berater beauftragen 2 - 4 Wochen 2.500 €
(1.250 € Eigen­anteil)
2. Planung Maßnahmen definieren 4 - 6 Wochen In Beratung enthalten
3. Antrag BzA erstellen,
Antrag stellen
1 - 2 Wochen Keine Mehr­kosten
4. Zusage Bewilligung abwarten 4 Wochen
5. Umsetzung Sanierung durch­führen 6 - 12 Monate Projekt­abhängig

Fazit: BEG-Programme übertreffen ehemalige KfW 151/152 deutlich

Als Nachfolger der eingestellten KfW 151/152 bieten die BEG-Programme deutlich bessere Förderbedingungen als ihre Vorgänger. Mit höheren Kreditsummen von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit, attraktiven Tilgungszuschüssen von bis zu 45% und flexibleren Kombinationsmöglichkeiten unterstützen sie die Energiewende im Gebäudesektor mit noch größerer Wirksamkeit.

Konkrete Verbesserungen gegenüber KfW 151/152:

  • 25% höhere Kreditsummen (150.000€ statt 120.000€)
  • Deutlich höhere Tilgungszuschüsse durch Bonus-System
  • Wieder mögliche Förderkombinationen seit 2024
  • Spezialisierte Heizungsförderung mit bis zu 70% Zuschuss

Immobilienbesitzer sollten die aktuell historisch attraktiven Förderbedingungen nutzen und zeitnah eine professionelle Energieberatung beauftragen. Die 50-prozentige Förderung der Beratungskosten macht dies besonders wirtschaftlich attraktiv, mal abgesehen von der optimalen Planung die Sie durch professionelle Unterstützung erhalten. Unsere Experten bei 42watt unterstützen Sie mit individuellen Lösungen für Ihre energetische Sanierung und Modernisierung.

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