Heizungstausch 2026: Pflicht, Kosten und bis zu 80 % Förderung
Der Heizungstausch ist 2026 keine Pflicht mehr: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat die frühere Kesseltausch-Pflicht und das Betriebsverbot für alte Heizkessel zum 29.07.2026 abgeschafft. Die BEG-Förderung über KfW 458 erreicht seit der Reform vom 21.07.2026 mit Grundförderung, Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus bis zu 80 % bei niedrigem Einkommen, sonst realistisch 30 bis 46 %. Entscheidend sind die richtige Systemwahl nach § 42 GModG, der korrekte Antragsweg und die Nachrüstpflichten nach einem Eigentümerwechsel.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Wichtigste in Kürze - Rechtsgrundlage: Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt seit 29.07.2026 das GEG. - Kesseltausch-Pflicht: entfällt vollständig, keine Alters- oder Betriebsverbotsgrenze mehr. - Neue Heizungsoptionen: 10 Erfüllungsoptionen nach § 42 GModG, u. a. Wärmepumpe, Bio-Treppe-Gas/Öl, Hybrid, KWK, Solarthermie. - Bio-Treppe für neue Gas-/Ölheizungen: 10 % klimafreundliche Brennstoffe ab 2029, steigend auf 60 % ab 2040. - Eigentümerwechsel: keine Heizungs-Austauschpflicht mehr, aber Dämmpflichten (oberste Geschossdecke, Heizungsrohre) innerhalb von 2 Jahren. - BEG-458-Förderung (ab 21.07.2026): Grundförderung 30 %, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensbonus bis 40 %, maximal 80 % bei Einkommen ≤ 40.000 €. - Förderhöchstbetrag 1. Wohneinheit: 28.000 €, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €. - Kosten Heizungstausch: 12.000 € bis 38.000 € brutto je System, nach Förderung teils unter 15.000 € Eigenanteil.
Was hat sich beim Heizungstausch 2026 geändert? GEG wird zum GModG
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) heißt seit dem 29.07.2026 offiziell Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Bundestag und Bundesrat haben die Novelle am 10.07.2026 beschlossen, verkündet wurde sie im Bundesgesetzblatt Nr. 226 vom 28.07.2026. Die Neuregelungen zum Heizungstausch traten einen Tag später in Kraft. Das GModG streicht die §§ 71 sowie 71b bis 72 GEG vollständig: die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht bei Neueinbau, die Beratungspflicht vor Öl- und Gasheizungen sowie das Betriebsverbot für alte Heizkessel entfallen ersatzlos. An ihre Stelle treten die neuen §§ 42 bis 46 GModG mit der sogenannten Bio-Treppe. Wer sich vertiefend mit dem bisherigen Rechtsrahmen und der Entstehung der Reform beschäftigen möchte, findet Hintergründe im Artikel zum Heizungsgesetz 2026.
Für laufende Bauvorhaben gilt Bestandsschutz: Wurde ein Bauantrag vor Inkrafttreten des GModG gestellt, bleibt der bis dahin geltende Rechtsstand (GEG 2024) maßgeblich. Bauherren können aber auf Antrag freiwillig zum neuen Recht wechseln, wenn das im Einzelfall günstiger ist.
Ist der Heizungstausch 2026 noch Pflicht? Die Bio-Treppe ersetzt die 30-Jahre-Regel
Nein, eine allgemeine Austauschpflicht für Bestandsheizungen existiert seit dem GModG nicht mehr. Die frühere 30-Jahre-Regel für Konstanttemperaturkessel (§ 72 Absatz 2 GEG) und das feste Betriebsverbot für fossile Kessel ab 2044 (§ 72 Absatz 4 GEG) sind gestrichen. An ihre Stelle tritt die Bio-Treppe: Sie zwingt niemanden zum Tausch einer laufenden Heizung, verlangt aber für neu eingebaute Gas- und Ölheizungen einen steigenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe bis 2040 und zielt auf eine vollständig klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045. Eine bestehende Öl- oder Gasheizung darf unabhängig von Alter oder Bauart weiterbetrieben werden.
Für neu eingebaute Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizungen gilt stattdessen die Bio-Treppe nach §§ 42 bis 43 GModG: Der Anteil klimafreundlicher Brennstoffe (Biomethan, grünes Heizöl, Wasserstoff) steigt gesetzlich vorgeschrieben von mindestens 10 % ab 2029 auf 15 % ab 2030, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040. Wer eine vollständig erneuerbare Heizung betreibt, ist von der Bio-Treppe nicht betroffen. Ergänzend soll eine noch zu beschließende Grüngas- und Grünheizöl-Quote (§ 42a GModG) die Brennstoffanbieter ab 2045 zur vollständigen Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe verpflichten – das entsprechende Gesetz ist bis zum 01.12.2026 angekündigt, aber noch nicht final beschlossen.
Heizungstausch bei Eigentümerwechsel: Was gilt nach dem GModG?
Ein Eigentümerwechsel löst 2026 keine Heizungs-Austauschpflicht mehr aus. Das frühere Selbstnutzerprivileg nach § 73 GEG mit der 2-Jahres-Frist für den Kesseltausch ist mit der Streichung der §§ 71 und 72 GEG gegenstandslos geworden – es gibt schlicht keine Heizungs-Austauschpflicht mehr, von der ein neuer Eigentümer befreit oder nach deren Ablauf er betroffen sein könnte.
Bestehen bleiben davon unabhängig zwei ältere, seit 2002 bekannte Nachrüstpflichten für Bauteile, die mit dem GModG in die §§ 35 und 69 übernommen wurden: die Dämmung ungerdämmter oberster Geschossdecken (§ 35 GModG) und die Dämmung von Warmwasser- und Heizungsrohren in unbeheizten Räumen (§ 69 GModG). Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser, deren Eigentümer am Stichtag 01.02.2002 bereits selbst dort wohnte, waren diese Pflichten ausgesetzt. Nach einem Eigentümerwechsel – durch Kauf, Erbschaft oder Schenkung – muss der neue Eigentümer beide Nachrüstungen innerhalb von 2 Jahren ab Eigentumsübergang erfüllen, sofern die Vorgänger sie noch nicht umgesetzt haben. Für die Dachgeschossdämmung greift eine Wirtschaftlichkeits-Ausnahme, wenn sich die Investition nicht innerhalb angemessener Zeit amortisiert.
Für die konkrete Suchintention "Austauschpflicht bei Eigentümerwechsel" heißt das: Der Kessel selbst muss nach einem Hauskauf nicht ausgetauscht werden, unabhängig von seinem Alter. Zu prüfen sind stattdessen ausschließlich die beiden Dämmpflichten – ein deutlich kleinerer und günstigerer Aufwand als der frühere Kesseltausch.
Diese 10 Heizungsoptionen erfüllen § 42 GModG beim Neueinbau
Beim Einbau einer neuen Heizungsanlage – unabhängig davon, ob freiwillig oder im Rahmen einer Sanierung – muss eine der in § 42 Absatz 2 GModG genannten Optionen erfüllt sein. Dazu zählen: eine Bio-Treppen-konforme Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung, eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, eine solarthermische Anlage, eine Biomasse- oder Wasserstoffheizung, eine Wärmepumpen-Hybridheizung, eine Solarthermie-Hybridheizung, eine hocheffiziente KWK-Anlage, eine Stromdirektheizung bei sehr gutem Wärmeschutz, eine Hausübergabestation für ein Wärmenetz sowie jede andere innovative Heizungslösung.
| Option | Zusätzliche Voraussetzung |
|---|---|
| Gas-/Ölheizung | Einhaltung der Bio-Treppe ab 2029 |
| Wärmepumpe | keine weitere Vorgabe |
| Wärmepumpen-Hybrid | Kombination mit Gas-, Öl- oder Biomassefeuerung |
| Stromdirektheizung | sehr guter baulicher Wärmeschutz erforderlich |
| Wärmenetz-Anschluss | Hausübergabestation |
Für Bestandsgebäude ohne Heizungserneuerung ändert sich nichts. Wer dennoch von Öl oder Gas wegwechseln möchte, findet einen Systemvergleich im Artikel zu den Alternativen zur Ölheizung. Die Wärmepumpen-Hybridheizung als Kombination aus Wärmepumpe und fossiler Zusatzfeuerung wird im Beitrag zur Hybridheizung vertieft erklärt.
Übergangsheizung bei Sanierung: Was kostet eine Mietheizung?
Eine mobile Mietheizung kostet je nach Leistung und Mietdauer zwischen rund 10 und 30 Euro pro Tag für kleinere Elektrogeräte und 100 Euro oder mehr pro Tag für leistungsstarke Diesel- oder Gasheizzentralen, die ein ganzes Einfamilienhaus versorgen. Anbieter mobiler Heiztechnik kalkulieren gestaffelt: Eine Tagesmiete wirkt zunächst günstig, wird bei mehrwöchigem Bedarf aber schnell teurer als eine Wochen- oder Monatspauschale.
Für eine typische 3-monatige Übergangszeit während eines Heizungstauschs – etwa wenn die alte Anlage bereits ausgebaut ist und die neue Wärmepumpe erst in einigen Wochen liefer- und einbaubereit ist – lohnt sich fast immer die Monatspauschale eines Vermietbetriebs für mobile Heiztechnik statt der Tagesmiete. Für ein Einfamilienhaus mit einer containerisierten Heizzentrale oder mehreren Warmwasser-Durchlauferhitzern ist eine dreistellige Summe pro Woche realistisch. Wer die Übergangszeit fest einplant, sollte die Mietheizung frühzeitig reservieren, da kurzfristige Lieferengpässe bei Handwerkerknappheit möglich sind. Diese Kosten zählen zu den Nebenkosten des Heizungstauschs und werden von der BEG-458-Förderung nicht erfasst, da die Mietheizung selbst nicht als förderfähige Investition gilt.
Kosten Heizungstausch 2026 nach Heizsystem
Die Kosten für den Heizungstausch hängen vom gewählten System, den baulichen Voraussetzungen und der Region ab. Die folgende Übersicht basiert auf typischen Marktpreisen 2026 für ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche, inklusive Installation, hydraulischem Abgleich und Entsorgung der Altanlage.
| System | Brutto Median | Netto bei 30 % | Netto bei 46 % | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| Luft-Wasser-WP | 33.000 € | 23.100 € | 17.820 € | JAZ ca. 3,5 |
| Sole-Wasser-WP | 37.500 € | 26.250 € | 20.250 € | inkl. Erdsonde |
| Wasser-Wasser-WP | 38.000 € | 26.600 € | 20.520 € | Wasserrecht nötig |
| Pelletheizung | 27.000 € | 18.900 € | 14.580 € | Lagerraum nötig |
| Hybrid (Gas + WP) | 33.000 € | nur WP-Anteil förderfähig | – | Bio-Treppe ab 2029 |
| Gas-Brennwert (Übergang) | 12.000 € | nicht förderfähig | – | Bio-Treppe ab 2029 |
| Fernwärme-Anschluss | 14.000 € | 9.800 € | 7.560 € | regionale Verfügbarkeit |
Die "Netto bei 46 %"-Spalte zeigt den realistischen Bestfall für Selbstnutzende ohne Einkommensbonus: 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeitsbonus. Den vollen 80-Prozent-Satz erreichen nur Haushalte mit einem Jahreseinkommen bis 30.000 Euro. Die Umrüstung einer Gasheizung auf Wärmepumpe bleibt 2026 der häufigste Tauschfall im Bestand. Bei der Wahl des Kältemittels für die Wärmepumpe liefert der Beitrag zum R32-Kältemittel einen technischen Vergleich zu natürlichen Alternativen wie R290.
Förderung Heizungstausch 2026: BEG EM und KfW 458 nach der Reform vom 21. Juli 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird über die KfW im Programm 458 ausgezahlt. Seit der Reform vom 21.07.2026 gilt eine neue, stärker einkommensabhängige Förderstruktur. Die frühere Pauschalangabe "bis zu 70 %" ist überholt: Für die meisten Haushalte ohne Einkommensbonus sinkt die maximale Förderung gegenüber der alten Regelung, während einkommensschwache Haushalte neu bis zu 80 % erreichen können.
| Bonus | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | EE-Heizung, Gebäude ≥ 5 Jahre |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | Ersatz einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder ≥ 20 Jahre alten Gasheizung |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | Einkommen ≤ 30.000 € / ≤ 40.000 € / ≤ 50.000 € |
| Familienzuschlag | +10.000 € Einkommensgrenze | mind. 1 minderjähriges Kind im Haushalt |
| Effizienzbonus | entfällt seit 20.07.2026 | zuvor 5 % für R290/R744/R717 |
Die Grundförderung bleibt bei 30 %. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von zuvor 20 % auf 16 % und reduziert sich ab dem 01.02.2027 halbjährlich um weitere 4 Prozentpunkte. Der Einkommensbonus ist jetzt dreistufig gestaffelt statt pauschal 30 %. Der frühere Effizienzbonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel ist zum 20.07.2026 ersatzlos entfallen. Die Kombinationsobergrenze liegt bei 70 % der förderfähigen Kosten, bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 Euro bei 80 %. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit beträgt 28.000 Euro und sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 750 Euro; für die 2. bis 6. Wohneinheit gelten je 15.000 Euro, für jede weitere Wohneinheit 8.000 Euro.
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KfW-Ergänzungskredit 358 und 359: Wann sich der Kredit lohnt
Ergänzend zum 458-Zuschuss finanziert die KfW den Eigenanteil über zwei Kreditprogramme. KfW 358 richtet sich an Selbstnutzende mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro und ist zinsverbilligt: Je nach Zinsbindung und Laufzeit liegt der Effektivzins zwischen rund 0,01 % und 1,75 %. KfW 359 hat keine Einkommensgrenze und wird zum Marktzins vergeben, aktuell rund 3,3 bis 3,7 % effektiv. Beide Kredite decken bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit ab; die genauen Konditionen legt die KfW tagesaktuell fest.
Voraussetzung ist eine gültige Zuwendungszusage aus dem Programm 458, die bei Kreditbeantragung nicht älter als 12 Monate sein darf. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, nicht direkt bei der KfW. Bei knappen Eigenmitteln für den Zeitraum zwischen Auftragserteilung und Zuschussauszahlung ist der Kredit eine sinnvolle Zwischenfinanzierung.
Steuerbonus nach § 35c EStG als Alternative zum Zuschuss
Der Steuerbonus nach § 35c Einkommensteuergesetz gewährt unverändert 20 % der Sanierungskosten verteilt auf drei Jahre (7 % im ersten und zweiten Jahr, 6 % im dritten Jahr), mit einem Deckel von 40.000 Euro pro Objekt bei maximal 200.000 Euro förderfähigen Aufwendungen. Voraussetzung sind ein mindestens 10 Jahre altes Gebäude, Selbstnutzung sowie ausreichend hohe Steuerlast. Für dieselbe Einzelmaßnahme ist die Kombination mit dem BEG-458-Zuschuss ausgeschlossen. Gasheizungen sind seit dem 01.01.2023 vom Steuerbonus ausgeschlossen.
Die Entscheidung zwischen KfW 458 und § 35c EStG hängt von Einkommen, Sanierungsumfang und Steuerlast ab: Bei niedrigem Einkommen und reinem Heizungstausch unter 30.000 Euro ist der KfW-Zuschuss praktisch immer die bessere Wahl. Bei hohem Einkommen und einer Gesamtsanierung zwischen 100.000 und 200.000 Euro kann der Steuerbonus mit bis zu 40.000 Euro günstiger sein, weil der Einkommensbonus dann ohnehin entfällt.
Wirtschaftlichkeit über 15 Jahre: TCO-Vergleich mit CO₂-Preispfad
Die Gesamtkostenbetrachtung über 15 Jahre macht den wirtschaftlichen Effekt des Heizungstauschs sichtbar. Grundlage ist ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und 15.000 Kilowattstunden Jahreswärmebedarf bei sanierter Gebäudehülle.
| System | Invest (46 %) | Energie 15 J. | CO₂-Zusatz | TCO gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Luft-WP (JAZ 3,5) | 17.820 € | 16.300 € | 0 € | 34.120 € |
| Sole-WP (JAZ 4,5) | 20.250 € | 12.700 € | 0 € | 32.950 € |
| Pelletheizung | 14.580 € | 22.400 € | 0 € | 36.980 € |
| Gas-Brennwert | 12.000 € | 30.800 € | +6.500 € | 49.300 € |
Der nationale CO₂-Preis (BEHG) liegt 2025 bei 55 Euro pro Tonne und bewegt sich 2026 im politisch vorgesehenen Preiskorridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne. Der EU-Emissionshandel 2 (ETS 2), der Gebäudewärme und Verkehr europaweit einbeziehen sollte, wurde im November 2025 von 2027 auf 2028 verschoben; das BEHG mit seinem Preiskorridor läuft in der Zwischenzeit mindestens bis 2027 weiter. Wärmepumpen bleiben von dieser CO₂-Bepreisung unberührt, fossile Systeme tragen den Zusatzkostenblock weiterhin. Ein ausführlicher Systemvergleich findet sich im Beitrag zur Luftwärmepumpe im Vergleich zur Gasheizung.
Ablauf und Zeitplan: So gehen Sie beim Heizungstausch 2026 vor
Der Prozess von Beratung bis Zuschussauszahlung dauert typischerweise 8 bis 12 Monate. Der häufigste Fehler ist "Auftrag vor Antrag": Der KfW-Antrag muss vor Auftragserteilung gestellt werden, sonst entfällt die Förderung vollständig. Ein Liefer- und Leistungsvertrag sollte eine aufschiebende Bedingung "Förderzusage KfW" enthalten.
| Monat | Aktion |
|---|---|
| 0 | Heizlastberechnung, Angebot vom Fachbetrieb |
| 0–1 | Fachbetrieb erstellt Bestätigung zum Antrag (BzA) |
| 1 | Vertrag mit aufschiebender Bedingung, KfW-Antrag im Portal "Meine KfW" |
| 2 | Zuwendungsbescheid (2–8 Wochen Bearbeitung) |
| 3–6 | Installation, ggf. Übergangsheizung, Inbetriebnahme |
| 6–10 | Bestätigung nach Durchführung, Auszahlung |
Die Umsetzungsfrist beträgt 36 Monate ab Zuwendungszusage.
Fazit: Keine Pflicht mehr, aber weiterhin attraktive Förderung
Der Heizungstausch ist seit dem Inkrafttreten des GModG am 29.07.2026 keine gesetzliche Pflicht mehr – weder altersabhängig noch bei einem Eigentümerwechsel. Wer aus Kosten- oder Effizienzgründen dennoch wechselt, profitiert weiterhin von der BEG-458-Förderung, die seit der Reform vom 21.07.2026 bei niedrigem Einkommen bis zu 80 % erreicht, für die Mehrheit der Haushalte aber realistisch bei 30 bis 46 % liegt. Entscheidend bleiben drei Punkte: die richtige Antragsreihenfolge, die Wahl zwischen KfW-Zuschuss und § 35c EStG sowie – bei einem Hauskauf – die Prüfung der verbleibenden Dämmpflichten statt einer inzwischen entfallenen Heizungs-Austauschpflicht. Mit dem 42watt-Förderrechner ermitteln Sie in wenigen Minuten Ihre individuelle Förderhöhe nach der neuen Struktur.
Häufige Fragen
Ist der Heizungstausch 2026 Pflicht?
Nein. Seit dem GModG vom 29.07.2026 gibt es keine allgemeine Austauschpflicht mehr, auch keine Altersgrenze für Bestandskessel. Nur neu eingebaute Gas- und Ölheizungen müssen die Bio-Treppe ab 2029 einhalten.
Muss ich nach einem Hauskauf die Heizung tauschen?
Nein. Ein Eigentümerwechsel löst keine Heizungs-Austauschpflicht mehr aus. Zu prüfen sind lediglich die Nachrüstpflichten zur Dämmung der obersten Geschossdecke und der Heizungsrohre innerhalb von 2 Jahren, falls diese noch nicht erfüllt sind.
Was ändert das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am Heizungsgesetz?
Das GModG ersetzt seit dem 29.07.2026 das GEG. Es streicht die frühere Kesseltausch-Pflicht und die 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht und führt stattdessen 10 technologieoffene Heizungsoptionen sowie die Bio-Treppe für neue Gas- und Ölheizungen ein.
Was kostet ein Heizungstausch 2026?
Je nach System zwischen 12.000 € (Gas-Brennwertkessel) und 38.000 € (Wasser-Wasser-Wärmepumpe) brutto. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt typisch bei 33.000 € brutto, nach 46-Prozent-Förderung bei rund 17.800 € Eigenanteil.
Wie hoch ist die Förderung für den Heizungstausch 2026?
Seit der Reform vom 21.07.2026 maximal 80 % bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, sonst realistisch 30 bis 46 %. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Was ist die Bio-Treppe?
Ein Stufenplan nach §§ 42 bis 43 GModG: Neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen müssen ab 2029 mindestens 10 %, ab 2030 15 %, ab 2035 30 % und ab 2040 60 % klimafreundliche Brennstoffe nutzen.
Was kostet eine Übergangsheizung während der Sanierung?
Mobile Mietheizungen kosten je nach Leistung 10 bis über 100 Euro pro Tag; für mehrwöchige Einsätze sind Wochen- oder Monatspauschalen deutlich günstiger als die Tagesmiete. Diese Kosten sind nicht förderfähig.
Welche Heizung ersetzt die Gasheizung am besten?
Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist 2026 für die meisten sanierten Altbauten die wirtschaftlichste Wahl. Im unsanierten Altbau mit hoher Heizlast kommen alternativ Sole-Wärmepumpe oder Pelletheizung in Betracht.
Wie lange dauert ein Heizungstausch?
Der Einbau selbst dauert 1 bis 3 Tage. Der Gesamtprozess von Angebot über KfW-Antrag bis Auszahlung benötigt 8 bis 12 Monate.
Kann ich KfW-Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG kombinieren?
Nein. Pro Einzelmaßnahme gilt entweder Zuschuss oder Steuerbonus. § 35c EStG bietet 20 % verteilt auf 3 Jahre, maximal 40.000 € pro Objekt.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Ein Zusatzbonus von 16 % für Selbstnutzende, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen. Der Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Bundesgesetzblatt Nr. 226 vom 28.07.2026; GEG-Infoportal des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBSR); KfW-Information für Multiplikatoren vom 09.07.2026 zur BEG-458-Reform; § 35c Einkommensteuergesetz; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zum nationalen Emissionshandel (BEHG) und zur Verschiebung des EU-Emissionshandels 2 (ETS 2) auf 2028.


